Mutterschutz während der Elternzeit für Beamte

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frau (Beamtin) befindet sich noch bis zum 24. Oktober 2010 in Elternzeit.
Der voraussichtliche Entbindungstermin für unser 2. Kind ist der 16.11.2010.
Der Mutterschutz beginnt demnach am 05.10.2010.
Nun bekommt man ja an Mutterschutzgeld während einer Elternzeit nur 13,00 Eur pro Tag.
Heißt das jetzt, dass wir die 13,00 Euro nur bis zum 24.10.2010 bekommen und danach dann wieder das volle Gehalt oder fällt der gesamte Mutterschutzzeitraum unter diese Regelung, d. h. 14 Wochen nur 13,00 Euro pro Tag?
Könnte man dieses umgehen, indem man einfach die Elternzeit auf Beginn des Mutterschutzes, d. h. auf den 04.10.2010 verkürzt.
Wer kennt sich hier aus und kann uns ein paar Tipps geben.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

hallo,

deine erste rechnung stimmt so wie du sie anstellst.
ob deine frau allerdings kurzfristig verkürzen kann wage ich zu bezweifeln…immerhin muss hier auch der dienstherr „mitspielen“.
ob das dann auch die von dir erhofften positiven auswirkungen hat, kann ich dir allerdings so nicht rechtsverbindlich mitteilen.

gruß,
nils

Hallo Nils,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Nur noch mal zur Rücksicherung, das heitßt jetzt, dass meine Frau dann ab dem 25.10.2010 wieder volles Gehalt bekommen muss, da die Elternzeit dann endet.
Die Regelung der 13,00 Euro pro Tag läuft dann nur für die Ersten Tage noch während der Elternezit und kann dann nicht auf die gesamte Zeit des Mutterschutzes angewandt werden, obwohl zu Beginn des Mutterschutzes noch Enternzeit bestanden hat.
Gibt es dazu irgendwie was schriftliche, Gesetzestext oder so.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

hallo nochmals,
der mutterschutz beginnt VOR ende der elternzeit…also KEIN volles gehalt sondern lediglich mutterschaftsgeld ab beginn der schutzfrist.
mehr kannst du hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
finden.

gruß,
nils

Bitte, eine Frage noch!
Das heißt jetzt, das dann für die gesamte Zeit des Mutterschutzes nur 13,00 Euro pro Tag gezahlt werden, obwohl die Elternzeit bereits am 24.10.2010 endet?
Oder steht uns dann ab 25.10.2010 wieder das volle Gehlt zu.
Vielen Dank nochmals und sorry das ich diech nochmals belästigen muss.
LG Andy

und nochmal:
die elternzeit endet NACH beginn der neuen schutzfrist…und damit kann ab dem 25.10. gar kein voller entgeltanspruch enstehen…wofür denn auch?
es wird doch keinerlei arbeitsleistung erbracht.
tipp: mal die elterngeldstelle der gemeinde anrufen oder bei eurer krankenkasse nachfragen…denn da deine frau beamtin ist, gibt es hier andere rechtsgrundsätze.

gruß,
nils

ps: weitere fragen bitte an die stellen, die fürs beantworten auch bezahlt werden…danke

Als gesetzlich Versicherte bekommt deine Frau pro Kalendertag im Mutterschutz 13 Euro von der Krankenkasse.
In der Elternzeit gibt es keinen Zuschuss vom AG. Ist die Elternzeit am 25. Oktober zuende (und es wurde keine Teilzeit oder andere Einschränkungen vereinbart), dann bekommt sie zusätzlich zum Geld von der KK den Zuschuss vom AG bis zum vollen Gehalt (bis zum Ende des Mutterschutz).
Elternzeit verkürzen geht nur mit Zustimmung des AG. Wenn er zustimmen würde, müsste er den Zuschuss für die kompletten Mutterschutzzeiten zahlen.

Gruß
Sabine