ich hätte da eine Frage, und zwar:
meine Frau ist zZ schwanger 6.woche und gerade arbeitslos.
nun könnte es sich vlt diese woche ergeben dass sie eine neue arbeitsstelle bekommt.
da ich weiß dass sie beim v-gespräch keine angaben über schwangerschaft preisgeben muss, frage ich mich nun, wie das ist, wenn sie die stelle bekommt, wann ist sie verpflichtet dem arbeitgeber mitzuteilen dass sie schwanger ist?
steht sie dann trotz der probezeit unter mutterschutz und kann nicht gekündigt werden oder nicht!?
also…zunächst mal…vor allem in der arbeitswelt…ehrlich währt am längsten.
und die probezeit übersteht deine frau wahrscheinlich dann nicht…wenn sie es verschweigt, denn natürlich kann der arbeitgebeer ohne grundangabe auch hier tätig werden…zumal die schwangerschaft zunächst bewusst verschwiegen wurde.
einen trick kenn ich hier nicht, aber vielleicht gibts ja findige arbeitsrechtler, die sowas unterstützen würden.