Mutterschutz - zwei Arbeitsverhältnisse - Probezei

Hallo!

F is ne Frau - so konkret müssen wir mal werden… :smile:

F hat ein Kind und ist bei Arbeitgeber A be-sonder-urlaubt (8 Jahre)

Während diesem Sonderurlaub hat F bei einer Firma B eine andere Arbeit angenommen (weil Arbeit bei A nicht zu KiGa-Zeiten etc. passen kann oder so) und ist dort - also bei B - noch in der Probezeit.

Jetzt ist F wieder schwanger.

Hat F bei B Kündigungsschutz,

  • wenn sie B die Schwangerschaft nur mitteilt (mdl.)?
  • erst wenn sie B die Schwangerschaft nachweist (Attest)?
  • auch in der Probezeit?
  • unabhängig vom (ruhenden) Arbeitsverhältnis bei A?

bitte nicht meckern, hab schon im Archiv gelesen…

  • aber die Meinungen widersprechen sich teils
  • gerade bei der Probezeit…
  • und sind oft schon ein paar Jahre alt
  • und zu der Sache mit zwei Arbeitgebern fand ich auch nix…

Was gilt für das verhältnis von F und A?

weitere Variante: kein Sonderurlaub bei A
-> F hat also schlicht zwei Jobs nebeneinander
-> gilt der Kündigungsschutz für F bei A und B gleich?

DANKE!

XYZ :smile:

Hallo!

Auch Hallo!

F is ne Frau - so konkret müssen wir mal werden… :smile:

F hat ein Kind und ist bei Arbeitgeber A be-sonder-urlaubt (8
Jahre)

Während diesem Sonderurlaub hat F bei einer Firma B eine
andere Arbeit angenommen (weil Arbeit bei A nicht zu
KiGa-Zeiten etc. passen kann oder so) und ist dort - also bei
B - noch in der Probezeit.

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen eines AN gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften für jedes Arbeitsverhältnis grundsätzlich unabhängig voneinander.

Jetzt ist F wieder schwanger.

Hat F bei B Kündigungsschutz,

  • wenn sie B die Schwangerschaft nur mitteilt (mdl.)?

Ja, es gilt der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den AG (§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG)

  • erst wenn sie B die Schwangerschaft
    nachweist (Attest)?

Der AG kann bei Mitteilung einen Nachweis verlangen

  • auch in der Probezeit?

Ja, § 9 MuSchG geht einer Probezeitvereinbarung vor
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__9.html

  • unabhängig vom (ruhenden) Arbeitsverhältnis bei A?

Ja, s.o.

Was gilt für das verhältnis von F und A?

Läuft unverändert weiter, AN kann evtl. eine Verlängerung der Beurlaubung verlangen.

weitere Variante: kein Sonderurlaub bei A
-> F hat also schlicht zwei Jobs nebeneinander
-> gilt der Kündigungsschutz für F bei A und B gleich?

Ja, s.o.

DANKE!

BITTE!

XYZ :smile:

&Tschüß

Wolfgang