Hallo!
F is ne Frau - so konkret müssen wir mal werden… 
F hat ein Kind und ist bei Arbeitgeber A be-sonder-urlaubt (8 Jahre)
Während diesem Sonderurlaub hat F bei einer Firma B eine andere Arbeit angenommen (weil Arbeit bei A nicht zu KiGa-Zeiten etc. passen kann oder so) und ist dort - also bei B - noch in der Probezeit.
Jetzt ist F wieder schwanger.
Hat F bei B Kündigungsschutz,
- wenn sie B die Schwangerschaft nur mitteilt (mdl.)?
- erst wenn sie B die Schwangerschaft nachweist (Attest)?
- auch in der Probezeit?
- unabhängig vom (ruhenden) Arbeitsverhältnis bei A?
bitte nicht meckern, hab schon im Archiv gelesen…
- aber die Meinungen widersprechen sich teils
- gerade bei der Probezeit…
- und sind oft schon ein paar Jahre alt
- und zu der Sache mit zwei Arbeitgebern fand ich auch nix…
Was gilt für das verhältnis von F und A?
weitere Variante: kein Sonderurlaub bei A
-> F hat also schlicht zwei Jobs nebeneinander
-> gilt der Kündigungsschutz für F bei A und B gleich?
DANKE!
XYZ 
Hallo!
Auch Hallo!
F is ne Frau - so konkret müssen wir mal werden… 
F hat ein Kind und ist bei Arbeitgeber A be-sonder-urlaubt (8
Jahre)
Während diesem Sonderurlaub hat F bei einer Firma B eine
andere Arbeit angenommen (weil Arbeit bei A nicht zu
KiGa-Zeiten etc. passen kann oder so) und ist dort - also bei
B - noch in der Probezeit.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen eines AN gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften für jedes Arbeitsverhältnis grundsätzlich unabhängig voneinander.
Jetzt ist F wieder schwanger.
Hat F bei B Kündigungsschutz,
- wenn sie B die Schwangerschaft nur mitteilt (mdl.)?
Ja, es gilt der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den AG (§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG)
- erst wenn sie B die Schwangerschaft
nachweist (Attest)?
Der AG kann bei Mitteilung einen Nachweis verlangen
Ja, § 9 MuSchG geht einer Probezeitvereinbarung vor
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__9.html
- unabhängig vom (ruhenden) Arbeitsverhältnis bei A?
Ja, s.o.
Was gilt für das verhältnis von F und A?
Läuft unverändert weiter, AN kann evtl. eine Verlängerung der Beurlaubung verlangen.
weitere Variante: kein Sonderurlaub bei A
-> F hat also schlicht zwei Jobs nebeneinander
-> gilt der Kündigungsschutz für F bei A und B gleich?
Ja, s.o.
DANKE!
BITTE!
XYZ 
&Tschüß
Wolfgang