Mutterschutzfrist

Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung der Mutterschutzfrist:

Angenommen, als Beginn der Mutterschutzfrist wäre der 15.07. richtig errechnet worden (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin), aber aufgrund einer Frühgeburt ist der tatsächliche Entbindungstermin noch vor dem Beginn der errechneten Mutterschutzfrist.

Bleibt es dann trotzdem beim 15.07. als Beginn der Mutterschutzfrist?

Danke und Gruß

Hallo,

ja, dabei bleibt es, allerdings werden die Tage (in der Anzahl), die
früher als errechnet angefallen sind an die Schutzfrist 8 bzw. 12
Wochen angefügt - Beispiel : 14 Tage früher Entbunden als
errechnet ergibt Verlängerung der Schutzfrist 8 bzw. 12 Wochen
um diese 14 Tage.
Gruß
Czauderna

Okay, das ist mir klar, in diesem Fall bleibt es dann bei insgesamt 127 Tagen.

Aber wenn die tatsächliche Entbindung vor dem voraussichtlichen Beginn der Frist war, dann habe ich ja mehr als 6 Wochen zusätzlich.

hallo Stefan,

wenn tatsächlich Du (Stefan80´) entbunden hast, brauchst du als medizinisches Wunder eh´ nie mehr arbeiten…

Spaß beiseite, ab dem Tag nach der Geburt bekommst du Mutterschutz, 12 Wochen nach der Geburt (weil Frühgeburt) und die ganzen 6 Wochen vorher, die du vorher nicht hattest, beginnend ab dem Tag nach der Geburt.

grüße
dragonkidd

Erstens mal bin ich nicht schwanger sondern das ist ein fiktiver Fall und zweitens glaube ich wir missverstehen uns:

Es geht mir darum, dass aufgrund einer Frühgeburt der tatsächliche Entbindungstermin noch vor dem Beginn der Mutterschutzfrist liegt (bei einer Geburt im 6. Monat z. B.).

Wie soll man da rechnen? Wenn ich es so mache wie hier bereits geschrieben dann hat die Arbeitnehmerin nicht nur 6 Wochen vorher und 12 Wochen nachher Mutterschutz sondern zusätzlich nochmal ca. 6 Wochen vorher (Zeitraum zwischen tatsächlicher Entbindung und Beginn der Mutterschutzfrist). Und außerdem müsste die Arbeitnehmerin ja dann rückwirkend in Mutterschutz gehen (6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung), aber das kann sie ja gar nicht weil sie noch gar nicht wusste das es eine Frühgeburt wird und deshalb unmittelbar bis zur Entbindung gearbeitet hat.

Hallo,
in diesem Falle werden die Schutzfristen nach dem tatsächlichen
Entbindungstag berechnet, d.h. 12 Wochen nach dem tatsächlichen
ET. wegen der Frühgeburt plus sechs Wochen wegen der entgangenen
Schutzfrist vor der Geburt.
Gruß
Czauderna

Super, vielen Dank.