Mutterschutzgeld aus Österreich versteuern?

Angenommern eine Ehefrau ist vor der Geburt des ersten Kindes nach Deutschland zu ihrem Mann gezogen, hat das Mutteschutzgeld aber von der öst. Krankenkasse bekommen , da das Arbeitsverhältnis dort noch ungekündigt ist(2 Jahre Karenz). Muß dieses Mutterschutzgeld in Deutschland beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden? Auch wenn sie die ersten Wochen des Mutterschutzgeldes noch in Österreich gelebt hat?

Hi,

angeben: ja
versteuern: nein
fällt m.E. unter § 32 b EStG, Fundstelle finde ich auf die Schnelle aber nicht, d.h. Behandlung als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt

auch wenn erst im Laufe des Jahres in Deutschland gezogen, da die Freibeträge auch für das ganze Jahr gewährt werden.

Schöne Grüße
C.