Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit einer Frau, die ein paar Tagen nach Ihrer Kündigung die Schwangerschaftsbescheinigung vorgelegt hat,zu kündigen?
Zu dem kommt noch das sie auf Minijobbasis in einem Kleinbetrieb der seit 5 Monaten besteht, arbeitet und jetzt nach der Kündigung anscheinend nicht zu kündigen ist und nun krankgeschrieben ist?Sie steht unter dem Kündigungsschutz einer Schwangeren und kann nun auch ohne Krankmeldung und Abmeldung ( wegen Krankheit) tun und lassen was Sie will? Was für Chancen hat denn der Betrieb nun?Der Betrieb benötigt eine Aushilfe wegen der anfallenden Arbeiten kann aber nicht noch eine anstellen, die Aushilfe die angestellt ist schwanger ist aber seit 3 Wochen krankgeschrieben und klagt jetzt Ihren Lohn…der Stundenweise abgerechnet wurde, ein.
Weiß jemand Rat?
Nö
Auch ich wünsche ein fröhliches Hallo!
Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit einer Frau, die ein
paar Tagen nach Ihrer Kündigung die
Schwangerschaftsbescheinigung vorgelegt hat,zu kündigen?
Nicht wirklich!
Man braucht die Genehmigung der obersten Landesbehörde für den Arbeitsschutz - und die bekommt man nicht so einfach!
Zu dem kommt noch das sie auf Minijobbasis in einem
Kleinbetrieb der seit 5 Monaten besteht, arbeitet und jetzt
nach der Kündigung anscheinend nicht zu kündigen ist und nun
krankgeschrieben ist?Sie steht unter dem Kündigungsschutz
einer Schwangeren und kann nun auch ohne Krankmeldung und
Abmeldung ( wegen Krankheit) tun und lassen was Sie will? Was
für Chancen hat denn der Betrieb nun?Der Betrieb benötigt eine
Aushilfe wegen der anfallenden Arbeiten kann aber nicht noch
eine anstellen, die Aushilfe die angestellt ist schwanger ist
aber seit 3 Wochen krankgeschrieben und klagt jetzt Ihren
Lohn…der Stundenweise abgerechnet wurde, ein.
Weiß jemand Rat?
Die FAQ:1129 lesen oder vielleicht die angezeigten Regeln, wenn man hier einen Artikel verfasst?
Liebe Grüße
Guido
Hallo
Sie steht unter dem Kündigungsschutz
einer Schwangeren und kann nun auch ohne Krankmeldung und
Abmeldung ( wegen Krankheit) tun und lassen was Sie will?
Nein, das kann sie nicht. Vertragsverletzungen sollten erst einmal ordentlich abgemahnt werden. Gerade in diesem Falle sollte allerdings ein Fachanwalt einmal über die Abmahnung schauen und diese wasserdicht gestalten.
MuSchG
§ 9
Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Was mir noch einfiel
Der Betrieb benötigt eine
Aushilfe wegen der anfallenden Arbeiten kann aber nicht noch
eine anstellen, die Aushilfe die angestellt ist schwanger ist
aber seit 3 Wochen krankgeschrieben
Hat der Betrieb eigentlich noch nichts von der U1 und U2 gehört?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
was ist denn U1 und U2??
Wir sind verzweifelt…und ich überfordert…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ach ja und wie vergibt man denn Sternchen? Es wird nur erklärt was diese Sternchen sind aber nicht wie man sie vergibt…
Hallo an dieser Stelle.
Ach ja und wie vergibt man denn Sternchen? Es wird nur erklärt
was diese Sternchen sind aber nicht wie man sie vergibt…
Dazu siehe http://mitglied.lycos.de/schachspielen/www_leo_stern… -> rechts bei ‚Optionen‘ nach unten scrollen 
…aber was U1 oder U2 heisst…?
mfg M.L.
Hallo nochmal
…aber was U1 oder U2 heisst…?
http://www.jurablogs.com - suche nach U2 (oder U1) -> http://www.meisen.info/?p=548
„Bislang erhalten Kleinbetriebe im Rahmen der Lohnfortzahlungsversicherung gegen Zahlung eines Umlagebeitrages zum einen die Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1-Verfahren) und zum anderen auch die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld und die fortgezahlten Entgelte bei Beschäftigungsverboten (U2-Verfahren) von den Krankenkassen erstattet“
HTH
mfg M.L.
Die FAQ:1129 lesen oder vielleicht die angezeigten Regeln,
wenn man hier einen Artikel verfasst?
Hab mich bemüht mich daran zu halten…hab ich mich inkorrekt ausgedrückt?
Gruß LILI
Hallo
was ist denn U1 und U2??
http://www.400-euro.de/400/Pauschalbeitrag.html
Ab „Weitere Versicherumgen“
Um Sternchen zu vergeben, muß man erst ein wenig dabei sein.
Gruß,
LeoLo