Mutterschutzgesetz

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen, geht um § 5 Mitteilungspflicht des MuScG.

Dort steht ja geschrieben, dass der AG unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren hat. nur was ist unverzüglich??
Angenommen die schwangere Frau informiert den AG montags unter Vorlage des Mutterpasses über die Schwangerschaft. Bis wann sollte nun eine Meldung an die Behörde erfolgen?
Nehmen wir an, donnerstags der gleichen Woche ist noch keine Meldung erfolgt, obwohl der AG ein Zeugnis über den wahrscheinlichen Termin verlangt hat.
Das einzige was wohl mittlerweile umgesetzt wurde ist eine Gefährdungsanlyse um die Frau zu schützen, diese aber wohl sehr breitgefächert sein soll, da die Frau in einem chemischen Labor arbeitet. Und dort mit allen möglichen Chemikalien gerarbeitet wird und niemand die Gefahr ausschließen kann, dass andere Personen die Schwangere nicht doch Stoffen aussetzen können mit denen sie laut Gesetz nicht arbeiten darf. 

Dann noch eine Frage zu § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

Nehmen wir an die Schwangere arbeitet Schicht. Also Nacht, SOnntags und an Feiertagen.
Das darf sie ja nun nicht mehr.
Der AG schiebt nun die Schwangere auf Tagschicht von Mo-Fr und lässt sie dort sagen wir von 8-16 Uhr arbeiten. So umgeht er das die Frau an Tagen an denen Sie Spät bzw Nacht hat nich arbeiten gehen darf, bzw verkürzt arbeiten muss
Ist es richtig, dass der Schwangeren dadurch weiterhin Zuschläge gezahlt werden müssen? Also Schichtzulage, Nacht-Feiertags und Sonntagszuschläge?
Wenn man es so liest, werden zu Berechnung die letzten 13 Wochen angenommen.
Nun teilt der AG mit, er werde keine Zulagen zahlen sondern nur normales Grundgehalt und die Schichtzulage.

Wer hat nun recht?

Und was kann gemacht werden wenn der AG sich weigert den Durchschnitt zu bezahlen?
An wen kann man sich wenden wenn man der Meinung ist, dass der AG gegen das MuSchG verstößt? Und ist es anonym möglich um sich selbst nicht das Leben schwer machen zu müssen?

Hallo, also bei so einer Arbeitssituation ist m.E. nach die Meldung innerhalb einer Woche notwendig.  
Alles andere, muss ich gestehen, da weiß ich nicht wirklich bescheid. Was man aber auf jefenfall machen kann, ohne das es der AG mitbekommt, ist, bei einem Anwalt für Arbeitsrecht eine (oftmals kostenlose) Erstberatung in Anspruch nehmen.  Man kann sich auch an das zuständige Regierungspräsidium wenden,  die haben da auch Abteilungen dafür. Das habe ich damals auch gemacht.  
Viel Glück,  mikmona