Hallo zusammen,
angenommen Person W ist schwanger und teilt dies dem Arbeitgeber A mit.
Im Mutterschutzgesetz &8 stehen Regelungen zur Mehrarbeit
(http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html)
Arbeitgeber A ist der Meinung, dass Person W mehr als 8,5 Stunden arbeiten darf. Person W erkundigt sich bei der Bezirksregierung und bekommt ähnliche Antwort: Bis zu 10 Stunden täglich sind OK.
Person A ist jedoch immer noch der Meinung, dass laut MuSchG eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden nicht überschritten werden darf.
Wer befindet sich im Recht?
Grüße und Danke
Treier
Hallo ramses,
ja, das hat Person W gesichtet.
Unklar ist folgendes: Darf W mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten, wenn die 90 Stunden der Doppelwoche nicht überschritten werden?
Danke und Grüße
Treier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/gesam…
Da, Seite 6 §8.
MfG ramses90
Hi, da hat das ein Anwalt, gleiche Sachlage, eindeutig beantwortet.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Nicht mahr als 8,5 Std. täglich.
Die 90 Stunden Doppelwoche bezieht sich auf Samstagsarbeit = 6 Tagewoche = 8 Stundentag.
Was ist das eigentlich für eine Bezirksregierung die da behauptet, dass bis zu 10 Stunden o.k. wären?
MfG ramses90
Danke Dir.
Was ist das eigentlich für eine Bezirksregierung die da
behauptet, dass bis zu 10 Stunden o.k. wären?
Besser ich nenne keinen Standort und Namen.
Grüße