Mutterschutzgesetz Teilzeitkräften

Hallo zusammen,

meine Frau hat ihr arbeit (Putzfirma 2 std. täglich), wegen ihre Schwangerschaft aufhören müssen(Ohne Kündigung). Sie war im 7. Monat. Die Objektleiterin sagte sie müsse sich um nichts kümern, sie wird weiter bezahlt. Jetzt warten wir mittlerweile seit 2 Monaten darauf. Als ich sie anrief und fragte was da sich jetzt tun würde, sagte sie, meine Frau müsse einen Bestätigung ausstellen lassen, dass sie ,Arbeitsunfähig wegen Schwangerschaft`` ist. Der Artzt meinte, dass der Arbeitgeber das von selbst schon machen müsse. So meine Frage an Euch/Ihnen: Was müssen wir tun? Welche Rechte haben wir? Danke im voraus.

kenn ich mich leider nicht aus

Verstehe nicht ganz, versuche trotzdem zu erklären.
Je nachdem ob sie krankgeschrieben ist, arbeitslos oder im Mutterschutz gelten andere Formalien.
Mein Rat ist es sich beim Arbeitsamt zu melden und sich über die Zuständigkeit informieren.
Würde ich möglichst bald machen, weil da scheint einiges unklar.
Die Krankenkasse kann man auch fragen.

Ich würde mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse sehr bald sprechen.

MfG

Hallo,

der Arzt muß ein Beschäftigungsverbot aussprechen, dann muss die Krankenkasse zahlen. Ob das natürlich rückwirkend geht kann ich nicht sagen. Wenn der Arzt Deine Frau " nur " krank schreibt gilt ja die Lohnfortzahlung. Wichtig ist das " Beschäftigungsverbot " durch den Arzt.

Gruß

Klaus

Hallo, meines Wissens beginnt der mutterschutz 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen hinterher. Wer hat also gesagt, dass sie im 7. Monat nicht mehr arbeiten kann? Insofern ist natürlich eine Bescheinigung vom Arzt wichtig in der steht, dass sie arbeitsunfähig ist. Das kann der AG nicht audfüllen. Also nochmal den Arzt fragen ob er diese AU ausstellen kann. Viel Erfolg!

LG

Hallo,

So meine Frage an
Euch/Ihnen: Was müssen wir tun? Welche Rechte haben wir? Danke
im voraus.

Ihr habt das Recht - so wie im Gesetz vorgeschrieben - unverzüglich (d.h. innerhalb von max. 3 Tagen) eine Krankmeldung beim Arbeitgeber abzugeben.
Ihr habt das Recht, nach Abgabe der AU-Bescheinigung Lohnfortzahlung zu erhalten (so wie das Gesetz es vorsieht).
Ihr habt das Recht, für die nicht nachgewiesene Zeit einer Krankheit auf Lohnfortzahlung zu verzichten. Das gilt auch rückwirkend, da kein Arzt eine Bescheinigung ausstellen darf für eine Krankheit, die vor zwei Monaten auftrat.

SCNR

rambam

Ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages ist eine Auskunft schwierig. Generell gilt jedoch: Als die Frau im 7. Monat schwanger war und krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte, war sie krank. Üblicherweise steht dann im Arbeitsvertrag, wie lange die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt wird. Ist diese Zeit (4 oder 6 Wochen) abgelaufen und die Krankheit dauert an, dann ist die Krankenkasse dran; wichtig auch für das anschließende Mutterschaftsgeld.
Robby1

Hallo Mayakman,
ich denke, es ist auf keinen Fall richtig wie es lief, ich kann Dir aber leider weder Gesetzestexte noch Paragraphen nennen, die Dir weiter helfen!

Grüße und viel Glück
Susanne

Hallo,

deine Frau muss von ihrem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Natürlich schriftlich. Damit geht sie zum Arzt und der schreibt das dann für die Krankenkasse. Vorraussetzung für ein BV ist, daß das ungeborene bei der Tätigkeit gefährdet wäre und es keine Alternative Stelle im Unternehmen gibt, die der AG ihr anbieten kann. Ansonsten muss sie eine ganz normale Krankmeldung machen, dies macht dann aber nur der Arzt und auch hierfür müssen Gründe vorliegen. Genau informieren kannst du dich auch beim Regierungspräsidium deines Bundeslandes. Ich sehe allerdings durch die zweimonatige Verspätung hier einige Probleme, ich glaube nicht, daß man das rückwirkend machen kann… viel Glück. mikmona

Hallo,

der Arbeitgeber hat recht.
Besteht Arbeitsunfähigkeit wegen der Schwangerschaft oder wegen dem gwesetzlichen Beschäftigungsverbot nach dem MuschG, so muss dies der Arzt bescheinigen.

Beste Grüße

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu erwartenden Baby!

Deine Frau wurde in den sogenannten Mutterschutz geschickt. Das war im 7ten Monat auch schon überfällig. Normalerweise ist es so, dass der Arbeitgeber dies der Krankenkasse ( die für ihre Frau zuständig ist ) meldet. Die Krankenkasse übernimmt dann die Lohnvorzahlung während der gesamten Zeit des Mutterschutzes. In eurem kontreten Fall dürfte hier einige Abstimmungsprobleme zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse entstanden sein. Euer Arzt muss euch eine Bestädigung der Schwangerschaft ausstellen, damit der Arbeitgeber dann den Mutterschutz bei der Krankenkasse anzeigen kann. Da es in eurem Fall schon zu einer Zahlungsverzögerung gekommen ist würde ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Ihnen den Fall aus eurer Sicht schildern. In den meisten Fällen kommt dann die Krankenkassen ihren Zahlungsverpflichtungen sofort nach.

leider im Urlaub

Hallo,
bitte im Mutterschutzgesetz nachlesen. Dort sind Pflichen des AG und des AN für diesen Fall definiert.
Ansonsten hilft immer ein gespräch bei Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mehr kann ich leider nicht helfen.#
Mfg
SN