Hallo!
Eine Beamtin mit einem Deputat von 68% ist schwanger. Die Schwangerschaft wurde der Schulleitung mitgeteilt. Laut MuSchuVO ist die Anordnung von Mehrarbeit, die über eine Gesamtarbeitszeit von 8 Stunden täglich (= 6 Unterrichtsstunden) hinausgeht verboten. Wie verhält es sich hier bei besagter Lehrkraft, die nur ein anteilgies Deputat hat? Darf sie zu einer Mehrarbeit herangezogen werden, so dass die täglichen sechs Unterrichtsstunden gefüllt sind, oder ist die Mehrarbeit hier nur anteilig anordbar?
Grüße,
sonne