Hallo
Es gibt so genannte „Muttizettel“ durch welche Jugendliche zwischen 16 und 18 länger als 0 Uhr auf Partys bleiben dürfen. Wenn man allerdings jedes Wochenende in der gleichen Einrichtung ist, müsste man trotzdem jedes Mal einen neuen Zettel schreiben. Gibt es eine Möglichkeit diesen Zettel so zu formulieren, dass er für ein bestimmtes Haus immer gilt?
Ich hoffe es ist in der richtigen Kategorie und schon mal danke für alle Antworten 
Sind denn dort die immer gleichen Erwachsenen anwesend, denen die Eltern die Aufsichtspflicht überlassen?
Hallo,
nein, das geht rechtlich gesehen nicht, da die Erziehungsbeauftragung immer nur für einen bestimmten kurzen Zeitraum z.B. einen Abend gilt. Allerdings kann man dem Kind natürlich blanko die Zettel ausfüllen und unterschreiben und das Kind kann dann das jeweilige Datum eintragen und sich eine beauftragte erwachsene Person suchen, Missbrauch nicht ausgeschlossen.
LG amanda
Sind denn dort die immer gleichen Erwachsenen anwesend, denen
die Eltern die Aufsichtspflicht überlassen?
ja es ist immer ein gleicher Stamm von Erwachsenen dort.
Also die Leute, die die Bar oder z.B. Einlass machen
Hallo,
nein, das geht rechtlich gesehen nicht, da die
Erziehungsbeauftragung immer nur für einen bestimmten kurzen
Zeitraum z.B. einen Abend gilt.
Wo steht das?
Zitat aus „Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)“
Erstellt von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.
(Nicht rechtsverbindlich, aber die sollten eigentlich ja wissen, was sie da schreiben.)
„1.111 (rechtsverbindliche Vereinbarung)
Es muss eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der personensorgeberechtigten und der erziehungsbeauftragten Person vorliegen. Die erziehungsbeauftragte Person muss einen über eine Gefälligkeit hinausgehenden Willen haben, sich zur zeitweisen oder dauerhaften Übernahme von Erziehungsaufgaben zu verpflichten.
Eine solche Vereinbarung liegt z.B. vor, wenn die Eltern dem Beauftragten die Begleitung und die Beaufsichtigung ihres Kindes auf seine Anfrage hin gestatten und sie sich vorher ein zutreffendes Bild machen konnten, mit wem ihr Kind wohin und wie lange gehen möchte. Eine stillschweigende Vereinbarung ist möglich, soll beispielsweise nach dem Willen der Eltern immer wieder der selbe Beauftragte die Beaufsichtigung wahrnehmen (z.B. volljähriger Freund der Tochter), ist nicht jedes Mal eine ausdrückliche Gestattung erforderlich.“
Wenn die Erwachsenen dort nicht wechseln, sondern immer die gleichen namentlich bekannten Personen anwesend sind, müßte das also gehen, zumal ja die Termine ebenfalls offenbar immer feststehen. Letztlich entscheidet ja der Wille der Eltern, daß eine gewisse Person zu definierten Zeitpunkt(en) die Aufsicht hat - sonst müßte ja auch ein AuPair jeden Tag einen neuen Zettel bekommen.
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Die Unterschiede sind da sehr unterschiedlich. Wenn es sich um „Bekannte der Familie“ handelt, ist das sicher kein Problem, aber man kommt mit 16 nicht in die Disco, nur weil der Türsteher/Barmann etc. immer der gleiche ist, zumal ein Erziehungsbeauftragter, zumindest in unserer „Stammdisco“, immer nur einen Jugendlichen mitnehmen darf.
Also ich halte so eine Einigung für gesetzlich irgendwie bedenklich. Und das, ohne dass ich je Jura studiert habe.
Aber frag doch mal bei der „Veranstaltung“ nach, ob sowas überhaupt möglich ist, vielleicht haben die mehr Erfahrung 
LG amanda
naja…es ist halt keine Disko
es ist ein Jugendclub, der sich selbst finanziert - entstanden aus einem besetzten Haus
alle die dort arbeiten machen das 100% ehrenamtlich.
Ich bin auch Mitglied in dem Verein, dem das Haus gehört un der das alles verwaltet. Ich bin also dort zum Teil auch praktisch zum „arbeiten“…also wie schon erwähnt zB Einlass…
Un ich frage ja allgemein, weil da sehr gern eben sollche „allgemeinen“ zettel zumindestens für die Stammmitglieder gewünscht währen…
Also, ich hab jetzt mal das Jugendschutzgesetz gewälzt:
Im Sinne des Gesetzes:
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, :soweit sie auf Dauer oder
zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der
ersonensorgeberechtigten Person
Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine :jugendliche Person im
Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Das würde heißen, dass man auch einen dauerhaften Erziehungsauftrag ausstellen kann.
Dass jeder Erwachsene nur einen Jugendlichen mitnehmen darf ist allerdings kein Gesetz sondern wohl eine persönliche Regelung von unserer „Stammdisco“.
Vereinsheime werden im Jugendschutzgesetz wie Gaststätten behandelt. Das heißt zwischen 23 und 5 Uhr nur in Begleitung eines Erwachsenen.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSF…
LG amanda
)
vielen Dank an alle, die geantwortet haben und sich somit Mühe gemacht haben.
Ihr habt mir / uns ein ganzes Stück weitergeholfen.