Folgender Sachverhalt
Herr A gibt Frau B (Lebensg.) einen Betrag von insgesamt 12.000 EUR für die Teilsanierung ihres Hauses, es gibt einen Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie). Herr A wohnt mit in dem Haus und verwahrt dort auch alle Dokumente.
Herr A verstirbt Jahre später nach langem Krankenhausaufenthalt. Die Erben von Herrn A bitten Frau B um Rückzahlung des Darlehens. Frau B erinnert sich angeblich an kein Darlehen. Den Zutritt zum Haus gewährt sie den Erben nicht (es gehört ihr allein). Das Original vom Darlehensvertrag liegt irgendwo im Haus oder wurde von ihr bereits vernichtet.
Die Erben haben lediglich die Kopie des Darlehensvertrages und Originale der Überweisungen und gehen damit vor Gericht. Zur Verhandlung erscheint Frau B nicht, da sie „der Prozess zu sehr mitnimmt“… Der Richter muss deshalb seine Entscheidung um Wochen vertagen.
Die Erben erfahren noch vor der Entscheidung über Dritte dass Frau A ihr lastenfreies Haus für TEUR 10 verkauft hat (allein das Grundstück ist lt. Gutachterausschuss rd. TEUR 75 wert!).
Da Frau A bereits seit Jahren arbeitslos ist und mittlerweile Hartz 4 bezieht wird es unmöglich werden, im Falle eines Urteils für die Erben, die Forderung durchzusetzen.
Welche Möglichkeiten hat man in Bezug auf die mutwillig herbeigeführte Vermögenslosigkeit? Gibt es da irgendwas?
Hallo,
grundsätzlich käme hier eine Anfechtung der Grundstücksübertragung nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht. Hier bestehen jedoch einige Hürden, da die Gläubigerbenachtigungsabsicht in der Regel vom Gläubiger nachgewiesen werden muss.
Andererseits wird Frau A doch einen Kaufpreis erhalten haben, so dass das Vermögen ja noch bei ihr sein müsste.
Gruß
Dea
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Erstmal danke für die Antwort.
Hallo,
grundsätzlich käme hier eine Anfechtung der
Grundstücksübertragung nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht.
Hier bestehen jedoch einige Hürden, da die
Gläubigerbenachtigungsabsicht in der Regel vom Gläubiger
nachgewiesen werden muss.
Auch wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keinen Titel hatte bzw. das Gericht noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, ob das Darlehen als solches anerkannt wird, da Frau A behauptet, dass das Geld eine Schenkung war?
Andererseits wird Frau A doch einen Kaufpreis erhalten haben,
so dass das Vermögen ja noch bei ihr sein müsste.
Leider ist der kleine Betrag von TEUR 10 schon verpraßt worden für Schulden an Versorger (Strom und Wasser), Container zum Entsorgen und dem allnächtlichen Fröhnen von berauchenden Lastern…
Gruß
Dea
Folgender Sachverhalt
Herr A gibt Frau B (Lebensg.) einen Betrag von insgesamt
12.000 EUR für die Teilsanierung ihres Hauses, es gibt einen
Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie). Herr A
wohnt mit in dem Haus und verwahrt dort auch alle Dokumente.
Herr A verstirbt Jahre später nach langem
Krankenhausaufenthalt. Die Erben von Herrn A bitten Frau B um
Rückzahlung des Darlehens. Frau B erinnert sich angeblich an
kein Darlehen. Den Zutritt zum Haus gewährt sie den Erben
nicht (es gehört ihr allein). Das Original vom
Darlehensvertrag liegt irgendwo im Haus oder wurde von ihr
bereits vernichtet.
Die Erben haben lediglich die Kopie des Darlehensvertrages und
Originale der Überweisungen und gehen damit vor Gericht. Zur
Verhandlung erscheint Frau B nicht, da sie „der Prozess zu
sehr mitnimmt“… Der Richter muss deshalb seine Entscheidung um
Wochen vertagen.
Die Erben erfahren noch vor der Entscheidung über Dritte dass
Frau A ihr lastenfreies Haus für TEUR 10 verkauft hat (allein
das Grundstück ist lt. Gutachterausschuss rd. TEUR 75 wert!).
Da Frau A bereits seit Jahren arbeitslos ist und mittlerweile
Hartz 4 bezieht wird es unmöglich werden, im Falle eines
Urteils für die Erben, die Forderung durchzusetzen.
Welche Möglichkeiten hat man in Bezug auf die mutwillig
herbeigeführte Vermögenslosigkeit? Gibt es da irgendwas?
Hallo
Auch wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keinen
Titel hatte bzw. das Gericht noch keine endgültige
Entscheidung getroffen hat, ob das Darlehen als solches
anerkannt wird, da Frau A behauptet, dass das Geld eine
Schenkung war?
Ja, auch das wird vom Anfechtungsgesetz erfasst.
Andererseits wird Frau A doch einen Kaufpreis erhalten haben,
so dass das Vermögen ja noch bei ihr sein müsste.
Leider ist der kleine Betrag von TEUR 10 schon verpraßt worden
für Schulden an Versorger (Strom und Wasser), Container zum
Entsorgen und dem allnächtlichen Fröhnen von berauchenden
Lastern…
Dann müsste man versuchen, den Verkauf nachträglich anzufechten. Für alles weitere aber, und da das hier nun doch recht konkret wird, bitte in jedem Fall ab zum Anwalt.
Gruß
Dea
Hallo
es gibt einen
Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie).
Wenn er nur in dieser Form existiert, war es vielleicht gar nicht im Sinne von Herrn A, dass er von den Erben zur Durchsetzung von Forderungen eingesetzt wird.
Ist nur eine Idee, könnte ja sein.
Die Erben erfahren noch vor der Entscheidung über Dritte dass
Frau A …
Heißt sie jetzt A oder B, oder sind das zwei unterschiedliche Frauen?
… ihr lastenfreies Haus für TEUR 10 verkauft hat (allein
das Grundstück ist lt. Gutachterausschuss rd. TEUR 75 wert!).
Hat sie möglicherweise noch zusätzlich schwarze Koffer dafür bekommen?
Viele Grüße
Simsy
Hallo
es gibt einen
Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie).
Wenn er nur in dieser Form existiert, war es vielleicht gar
nicht im Sinne von Herrn A, dass er von den Erben zur
Durchsetzung von Forderungen eingesetzt wird.
Ist nur eine Idee, könnte ja sein.
Nein eher nicht! Herr A ist ein einfacher Mann gewesen, der sich mit diesen rechtlichen Feinheiten nicht ausgekannt hat. So hätte er mit Sicherheit das Original sicher außerhalb des Hauses verwahrt…
Die Erben erfahren noch vor der Entscheidung über Dritte dass
Frau A …
Heißt sie jetzt A oder B, oder sind das zwei unterschiedliche
Frauen?
Entschuldigung Frau B, es gibt nur eine Frau…
… ihr lastenfreies Haus für TEUR 10 verkauft hat (allein
das Grundstück ist lt. Gutachterausschuss rd. TEUR 75 wert!).
Hat sie möglicherweise noch zusätzlich schwarze Koffer dafür
bekommen?
Es ist zu vermuteten. Und sie stellt sich dumm. Das Problem ist, dass wir ohne Titel ja nicht mal die Möglichkeit haben Auskunft zu erhalten bzw. auch mit Titel uns auf keinen Notar und/oder UR-Nr. etc. berufen können. Evtl. kann man den Kaufvertrag übers Grundbuchamt bei Nachweis eines berechtigten Interesses anfordern.
Viele Grüße
Simsy
Herr A gibt Frau B (Lebensg.) einen Betrag von insgesamt
12.000 EUR für die Teilsanierung ihres Hauses, es gibt einen
Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie). Herr A
wohnt mit in dem Haus und verwahrt dort auch alle Dokumente.
Hallo,
ggf. ist das Darlehen schon zurückgezahlt? Immerhin muss das nicht
immer in Cash erfolgen. Immerhin kann auch argumentiert werden, dass
Herr A danach kostenfrei gewohnt hat. Hier ist wohl davon auszugehen,
das Herr A zumindest die Nettokaltmiete gespart hat. Insoweit kann
hier auch eine Verrechnung stattgefunden haben.
Ich seh hier wohl kaum Aussicht auf Erfolg. Eine Frage noch, was ist
es für ein Anwalt (scheint ja wohl LG mit Anwaltszwang zu sein), der
noch nichtmal ein Versäumnisurteil erwirkt hat?
Mfg vom
showbee
Herr A gibt Frau B (Lebensg.) einen Betrag von insgesamt
12.000 EUR für die Teilsanierung ihres Hauses, es gibt einen
Darlehensvertrag (nur ein Original und eine Fotokopie). Herr A
wohnt mit in dem Haus und verwahrt dort auch alle Dokumente.
Hallo,
ggf. ist das Darlehen schon zurückgezahlt? Immerhin muss das
nicht
immer in Cash erfolgen. Immerhin kann auch argumentiert
werden, dass
Herr A danach kostenfrei gewohnt hat. Hier ist wohl davon
auszugehen,
das Herr A zumindest die Nettokaltmiete gespart hat. Insoweit
kann
hier auch eine Verrechnung stattgefunden haben.
Dies ist auch die Argumentation der Frau B. Dies kann so aber nicht sein, da mein Vater sowieso sämtliche Kosten des Hauses (Wasser, Strom, Heizöl, Versicherung etc.) nachweislich getragen hat und darüber hinaus noch für den Lebensunterhalt aufgekommen ist. Frau B hat wenige eigene Kosten (altes Bankdarlehen vor der Zeit des Herrn A. und persönliche Versicherungen) bestritten und ihre „lasterhaften Ausflüge“. Herrn A. ist die Zeit mit Frau B. deutlich mehr in die Tasche gegangen, als die Zeit in der eigenen Wohnung.
Ich seh hier wohl kaum Aussicht auf Erfolg. Eine Frage noch,
was ist
es für ein Anwalt (scheint ja wohl LG mit Anwaltszwang zu
sein), der
noch nichtmal ein Versäumnisurteil erwirkt hat?
keine Aussicht auf Erfolgt… in welcher Sache - dass die Geldleistung als Darlehen anerkannt wird oder man nach dem Kaufvertrag „retten“ kann. Der Fall wird vor einem LG verhandelt, Versäumtnisurteil wurde meines Wissens nicht erwirkt. Frau B. erschien nicht zum Gerichtstermin, sondern schickte ihren Anwalt, obwohl persönl. Erscheinen angeordnet war und der Anwalt keine detaill. Sachkenntnis hatte.
Mfg vom
showbee
tach…
klingt etwas merkwürdig…wenn die Dame nicht vor Gericht erscheint und sie nicht durch einen RA vertreten ist, ergeht ein Versäumnisurteil…es sei denn das Gericht hält die Klage für unzulässig oder unsubstantiiert… .
Man kann die Dame zur Auskunft +über die Dokumente und auf Herausgabe verklagen…
Mit Kopie und Überweisungen sollte man aber das Verfahren gewinnen können…
Dann sollte man mal feststellen, wer das Haus erworben hat…der Verkauf ist eventuell anfechtbar…
tach…
klingt etwas merkwürdig…wenn die Dame nicht vor Gericht
erscheint und sie nicht durch einen RA vertreten ist, ergeht
ein Versäumnisurteil…es sei denn das Gericht hält die Klage
für unzulässig oder unsubstantiiert… .
Frau B war nicht beim Termin, aber ihr bevollmächtiger Anwalt… Insoweit wird es kein Veräumnisurteil geben, obwohl ein zwangsgeld verhängt wurde…
Man kann die Dame zur Auskunft +über die Dokumente und auf
Herausgabe verklagen…
Mit Kopie und Überweisungen sollte man aber das Verfahren
gewinnen können…
Erben hoffen sehr, dass sich das Blatt zu ihren Gunsten dreht.
Frau B hat insbesondere während des Krankenhausaufenthaltes auf großem Fuss vom Geld des Herrn A gelebt…
Dann sollte man mal feststellen, wer das Haus erworben
hat…der Verkauf ist eventuell anfechtbar…
Würden die Erben gern, aber wo soll man ansetzen, Frau B ist so resistent gegen Klagen, Bitten usw. dass hier nichts erfolg versprechend scheint.