MV auf Grund nicht zu stemmender Umbaukosten recht

Hallo habe heute(4.4.2012) vorzeitige Kündigung meines MV zum 1.7.2012 bekommen. Mit der Begründung die Kosten für Heizung und Klärgrube würden zu hoch werden und das zahlen sie nicht bzw geben das nicht aus damit wir da vernünftig wohnen können. Ich bin alleinsthd. mit 2 kleinen Kindern,mein jetztiger Vermieter,ist nicht bereit über meine Wohnungskündigung hinweg zu sehen. Gekündigt ist gekündigt sagt er,wo er ja auch Recht mit hat.Ich hatte bis jetzt ein freundschaftl Verhältnis zum neuen VM-Paar die auch in derselben Strasse(ein Dorf) dann gewohnt hätten wie wir,sie haben das Haus neu gekauft und wollten uns dann nur als Mieter(restl Wohnungen wäre Leerstand) haben,neben mir hätte noch ein Mieter gewohnt der den Platz draussen auf dem riesigen Grundstück,für seine Hunde und Zwinger brauchte,jeder hat Stück Garten versprochen bekommen laut MV, bin völlig vor den Kopf gestoßen wie man so was machen kann,ich steh auf der Straße am 30.6.2012 mit den Kids.Ich weiß,dass die VM noch nie vermietet haben und viell nicht wissen das diese Ausgaben unsere Mietverträge null berühren. Oder sehe ich das verkehrt? Will heute abend mit dem anderen Mieter mal das Gespräch suchen und dann zu den VM fahren und fragen wie sie auf 70tsd Euro Umbau bzw.Sanierungskosten kommen,denn letztes Jahr funktionierte die Heizung noch einwandfrei als andere Mieter das Haus bewohnt haben,die sind ausgezogen weil das o.g.Haus ja neu verkauft wurde an meine jetzigen VM. Kann der Sache gar keine Wahrheit abgewinnen und komme mir bissl verarscht vor. Die Therme mußte neu, dass wußten die VM und haben uns das mitgeteilt weil wir schon mit der Renovierung angefangen haben und warmes Wasser brauchten,was abgestellt war,also 3 Zimmer sind schon gemalert von mir und das Bad.Laminat liegt da zu verlegen usw.
Kann mir jemand nen guten Rat zur Vorgehensweise geben,will net mit der Tür ins Haus fallen und den die Gesetze um die Ohren hauen und das es so nicht geht.

Lg Danke schon mal

FAQ 1129
Hallo.

Kann mir jemand nen guten Rat zur Vorgehensweise geben

Ja, kann ich dir:
Man sollte nicht einfach die Vorschaltseite wegklicken, denn sonst wird einem der Artikel gelöscht.

Solltest du jedoch einen Rat auf dein Mietproblem haben wollen, so rate ich dir deine Anfrage nochmal in neutraler Form (so wie auf der einfach weggeklickten Vorschaltseite gefordert) einzustellen.

Grüße,
Tinchen