MV 'Wohnen auf Zeit'

Hallo liebe Forengemeinde, nehmen wir mal an, man hätte eine möblierte Wohnung zu vermieten. Diese möchte man gerne einem Monteur anbieten, welcher hier auf Montage wäre. Dabei stellen sich mir folgende Fragen: Kann hierfür ein normaler Mietvertrag z. B. von Haus und Grund genommen werden? Oder gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“? Welche Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine, Mikrowelle, Spülmaschine?). Wird hier auch eine Nebenkostenabrechnung erstellt? Wie sehen die Kündigungsfristen aus (die Firma des Monteurs kann nicht genau bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist). Freue mich auf Eure Beiträge. LG, Buzzi

Viel zu kompliziert, Buzzel,

theoretisch kann man einfach mündlich einen Vertrag abschliessen, es wäre allerdings ratsam, sich an herkömmlichen Verträgen zu orientieren, um nicht etwas außer Acht zu lassen. Küchengeräte sind niemals Pflicht, wenn man etwas vermietet, aber man sollte wohl mindestens an warmes Wasser denken - also eventuell Durchlauferhitzer oder ähnliches.

Letzten Endes vermietet man, was man vermietet und der Mieter mietet, was er mietet. Sonderausstattungen sind da nicht unbedingt drin. Bei den Nebenkosten sollte man natürlich aufpassen, denn was man nicht anführt, kann später auch nicht berechnet werden.

Gruß!

Horst

Huhu Buzzi,

wenn man mit Vermietung noch keine Erfahrung gemacht hat, so sollte man sich gründlich informieren.

Zwei Möglichkeiten:

Fachliteratur zum Thema Vermieten
Jemanden fragen der es weiss (ist sinniger)

In einem Forum eine ausreichende Einführung zu bekommen würde den Rahmen dieses sicherlich sprengen.

Zwei Tipps könnte man dem zukünftigen Vermieter auf den Weg geben:

nix mündlicher Mietvertrag
nix selbst schreiben was so aussieht wie ein Mietvertrag

Gespart am falschen Ende kann ganz schnell richtig teuer werden.

Gruß

Joschi

Hi,

Hallo liebe Forengemeinde,
nehmen wir mal an, man hätte eine
möblierte Wohnung zu vermieten. Diese möchte man gerne einem
Monteur anbieten, welcher hier auf Montage wäre. Dabei stellen
sich mir folgende Fragen: Kann hierfür ein normaler
Mietvertrag z. B. von Haus und Grund genommen werden? #

Ja, es gibt aber welche für Eigntumswohnungen und welche für Mietshauswohnungen, da gibt es Unterschiede!

Oder
gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“?

Die zeitliche Begrenzung wird in diesen Verträgen einfach an der Stelle ausgefüllt.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Ansonsten gilt, je umfangreicher die Ausstattung, desto leichter zu vermieten, bwz desto teuer könnte die Miete sein.

Wird hier auch eine
Nebenkostenabrechnung erstellt?

Bei Monteurswohnungen eher unüblich, weil es manchmal nur wenige Tage/Wochen Mietzeit sind. Da wäre eher noch Strom, GEZ, Telefon mit Einheitenzähler und alles andere in einer Pauschalmiete für den VM sehr viel einfacher.
Wer aber Zeit und Spaß an der Rechnerei hat, kann auch Betriebsskostenvorauszahlung vereinbaren.
Diese wären aber wegen der vielen Umstände (Strom anmelden, etc) beim M eher unbeliebt.

Wie sehen die
Kündigungsfristen aus

Bei einem Zeitmietvertrag werden Kündigungsfristen erst 3 Monate vor Ablauf gültig.

(die Firma des Monteurs kann nicht genau
bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist).

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch automatisch enden. Ein neuer oder eine Verlängerung steht ja kaum etwas im Wege.

Freue mich
auf Eure Beiträge. LG, Buzzi

vlg MC

Hi,

Hallo liebe Forengemeinde,
nehmen wir mal an, man hätte eine
möblierte Wohnung zu vermieten. Diese möchte man gerne einem
Monteur anbieten, welcher hier auf Montage wäre. Dabei stellen
sich mir folgende Fragen: Kann hierfür ein normaler
Mietvertrag z. B. von Haus und Grund genommen werden? #

Ja, es gibt aber welche für Eigntumswohnungen und welche für
Mietshauswohnungen, da gibt es Unterschiede!

Oh, es gibt also unterschiedliche Mietverträge für Eigentumswohnungen und Mietshauswohnungen? Na dann lass mich mal an Deinem Fachwissen teilhaben!

Oder
gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“?

Die zeitliche Begrenzung wird in diesen Verträgen einfach an
der Stelle ausgefüllt.

Jaja, lass die Vermieterin nur ins offene Messer laufen.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es
konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Von was? Vom Mieter oder vom Gesetz? Landesmietrecht oder wie?

Ansonsten gilt, je umfangreicher die Ausstattung, desto
leichter zu vermieten, bwz desto teuer könnte die Miete sein.

na wenn Du meinst…

Wird hier auch eine
Nebenkostenabrechnung erstellt?

Bei Monteurswohnungen eher unüblich, weil es manchmal nur
wenige Tage/Wochen Mietzeit sind. Da wäre eher noch Strom,
GEZ, Telefon mit Einheitenzähler und alles andere in einer
Pauschalmiete für den VM sehr viel einfacher.

Redest Du gerade von einer Ferienwohnung?

Wie sehen die
Kündigungsfristen aus

Bei einem Zeitmietvertrag werden Kündigungsfristen erst 3
Monate vor Ablauf gültig.

Wie war das noch gleich? Ach ja, offenes Messer…

(die Firma des Monteurs kann nicht genau
bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist).

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

Gruß

Joschi

Hallo J,

Hi,

Hallo liebe Forengemeinde,
nehmen wir mal an, man hätte eine
möblierte Wohnung zu vermieten. Diese möchte man gerne einem
Monteur anbieten, welcher hier auf Montage wäre. Dabei stellen
sich mir folgende Fragen: Kann hierfür ein normaler
Mietvertrag z. B. von Haus und Grund genommen werden? #

Ja, es gibt aber welche für Eigntumswohnungen und welche für
Mietshauswohnungen, da gibt es Unterschiede!

Oh, es gibt also unterschiedliche Mietverträge für
Eigentumswohnungen und Mietshauswohnungen? Na dann lass mich
mal an Deinem Fachwissen teilhaben!

Wurde gerade gemacht. Haus & Grund hält beide vor. Der Unterschied besteht in den Nebenkostenvereinbarungen.

Oder
gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“?

Die zeitliche Begrenzung wird in diesen Verträgen einfach an
der Stelle ausgefüllt.

Jaja, lass die Vermieterin nur ins offene Messer laufen.

Die Formverträge vom H & Grund sind so…
Weil dort die meisten VM verbunden sind, gibt es auch dort sowas wie Fachwissen.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es
konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Von was?

??? der Mietwohnung???

Vom Mieter oder vom Gesetz?

Von den Spielregeln der jeweiligen Regierung.

Landesmietrecht oder wie?

sozusagen
einfach mal im Berliner Mieterverein gurgeln…

Ansonsten gilt, je umfangreicher die Ausstattung, desto
leichter zu vermieten, bwz desto teuer könnte die Miete sein.

na wenn Du meinst…

Ja, aus eigener Erfahrung.

Wird hier auch eine
Nebenkostenabrechnung erstellt?

Bei Monteurswohnungen eher unüblich, weil es manchmal nur
wenige Tage/Wochen Mietzeit sind. Da wäre eher noch Strom,
GEZ, Telefon mit Einheitenzähler und alles andere in einer
Pauschalmiete für den VM sehr viel einfacher.

Redest Du gerade von einer Ferienwohnung?

Es geht um eine Monteuerwohnung.

Wie sehen die
Kündigungsfristen aus

Bei einem Zeitmietvertrag werden Kündigungsfristen erst 3
Monate vor Ablauf gültig.

Wie war das noch gleich? Ach ja, offenes Messer…

Wenn J keine Ahnung von der Materie hat, sollte J sich mal auf die Fragerseite begeben…

(die Firma des Monteurs kann nicht genau
bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist).

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

Schlaumeier, die Tipps waren an den UP gerichtet.

vlg MC

Wie begreiflich machen?
Hallo Mc Leo,

wenn Du Dich durch meinen Schreibstil verletzt fühlst, so entschuldige ich mich hiermit dafür.

Ich hab keine Ahnung wie ich Dir begreiflich machen kann, dass Du mit Deinen Aussagen sachlich völlig daneben liegst.

Ne Idee?

Gruß

Joschi

Hallo J,

Hallo Mc Leo,

wenn Du Dich durch meinen Schreibstil verletzt fühlst, so
entschuldige ich mich hiermit dafür.

Merci, aber der Inhalt bleibt leider zurück.

Ich hab keine Ahnung wie ich Dir begreiflich machen kann, dass
Du mit Deinen Aussagen sachlich völlig daneben liegst.

Wenn sich in den letzten ca. 6 Wochen sich die Mietregelungen sich nicht groß verändert haben sollten meine Aussagen nicht daneben liegen.

Begreiflich kann man etwas machen, wenn es durch Fakten belegt. Für meinen Teil ist das möglich.
Einfach mal googlen bei Haus und Grund und Berliner Mieterverein…

btw
Mein Beruf ist VM.

Ne Idee?

Einfach mal Deinen Professor fragen, ob es angebracht ist jetzt schon in einem Expertenforum mitzumachen…

vlg

PS: Nicht böse sein, aber komischer Weise tauchen hier in Abständen immer mal ein paar auf, die plötzlich alles besserwissen…
als die Realität zu bieten hat.

Hallo Mc Leo,

Ja, es gibt aber welche für Eigntumswohnungen und welche für
Mietshauswohnungen, da gibt es Unterschiede!

Oh, es gibt also unterschiedliche Mietverträge für
Eigentumswohnungen und Mietshauswohnungen? Na dann lass mich
mal an Deinem Fachwissen teilhaben!

Wurde gerade gemacht. Haus & Grund hält beide vor. Der
Unterschied besteht in den Nebenkostenvereinbarungen.

Ist man Eigentümer einer Eigentumswohnung und will zu Wohnzwecken vermieten so benutzt man einen Wohnraummietvertrag, das Gleiche gilt wenn man Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist.

Ich denke mal, Du verwechselst hier Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag. Das hat dann mit den Eigentumsverhältnissen nicht das Geringste zu tun.

Oder
gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“?

Die zeitliche Begrenzung wird in diesen Verträgen einfach an
der Stelle ausgefüllt.

So einfach ist es halt nicht. will man einen Zeitmietvertrag abschließen, so genügt es nicht die zeitliche Begrenzung einfach an der Stelle auszufüllen. Vielmehr ist es zwingend erforderlich den Grund der Begrenzung ebenfalls mit anzugeben. Macht man das nicht, so wird er wie ein unbefristeter Vertrag behandelt.

Weil dort die meisten VM verbunden sind, gibt es auch dort
sowas wie Fachwissen.

Also die meisten Vermieter sind mit Sicherheit nicht Mitglieder von Haus und Grund. Das Fachwissen wird deren Mitglieder von dort angestellten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es
konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Müssen muß gar nix. Die Bundesländer und deren Landesrecht hat damit noch weniger zu tun.

Landesmietrecht oder wie?

sozusagen

So etwas gibt es nicht.

einfach mal im Berliner Mieterverein gurgeln…

nach was?

Ansonsten gilt, je umfangreicher die Ausstattung, desto
leichter zu vermieten, bwz desto teuer könnte die Miete sein.

Nein, je bedarfsgerechter eine Wohnung ausgestattet ist, umso besser lässt sie sich an die gewünschte Zielgruppe vermieten.

Man versuche mal eine möbilierte Wohnung an jemanden zu vermieten, der einen eigenen Bestand hat. Genauso ist eine mitvermietete Einbauküche ein Ausschluß für alle, welche bereits eine Küche besitzen und die auch behalten wollen.

Wird hier auch eine
Nebenkostenabrechnung erstellt?

Bei Monteurswohnungen eher unüblich, weil es manchmal nur
wenige Tage/Wochen Mietzeit sind. Da wäre eher noch Strom,
GEZ, Telefon mit Einheitenzähler und alles andere in einer
Pauschalmiete für den VM sehr viel einfacher.

Redest Du gerade von einer Ferienwohnung?

Es geht um eine Monteuerwohnung.

Wenn ein Wohnraummietvertrag über eine Wohnung im Haus, welches mehr als eine Mietpartei enthält, geschlossen wird, so ist es vorbei mit der pauschalen Betriebskostenvereinbarung wenn das Ding eine Zentralheizung besitzt. Da greift die Heizkostenverordnung und man hat zumindest eine warme Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Jetzt bitte nicht Individualvereinbarung anführen, weil die hebelt nämlich in dem Bezug höchstens den ach so beliebten § 307 BGB aus (weil Indiviualvereinbarung = nix AGB) und nicht die Heizkostenverordnung.

Wie sehen die
Kündigungsfristen aus

Bei einem Zeitmietvertrag werden Kündigungsfristen erst 3
Monate vor Ablauf gültig.

Bei einem Zeitmietvertrag bedarf es keiner Kündigung. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

(die Firma des Monteurs kann nicht genau
bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist).

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

Schlaumeier, die Tipps waren an den UP gerichtet.

Er kann nicht nur er endet de facto.

Gruß

Joschi

Hallo J,

Ja, es gibt aber welche für Eigntumswohnungen und welche für
Mietshauswohnungen, da gibt es Unterschiede!

Oh, es gibt also unterschiedliche Mietverträge für
Eigentumswohnungen und Mietshauswohnungen? Na dann lass mich
mal an Deinem Fachwissen teilhaben!

Wurde gerade gemacht. Haus & Grund hält beide vor. Der
Unterschied besteht in den Nebenkostenvereinbarungen.

Ist man Eigentümer einer Eigentumswohnung und will zu
Wohnzwecken vermieten so benutzt man einen
Wohnraummietvertrag, das Gleiche gilt wenn man Eigentümer
eines Mehrfamilienhauses ist.

sicher nur können diese geringfügige Unterschiede enthalten.

Ich denke mal, Du verwechselst hier Gewerberaummietvertrag und
Wohnraummietvertrag. Das hat dann mit den
Eigentumsverhältnissen nicht das Geringste zu tun.

nein
siehe:
http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/txt-m…

Die für H & G sind nur für Mietglieder zugänglich und somit wohl nicht öffentlich.

Oder
gibt es spezielle Mietverträge „Wohnen auf Zeit“?

Die zeitliche Begrenzung wird in diesen Verträgen einfach an
der Stelle ausgefüllt.

So einfach ist es halt nicht. will man einen Zeitmietvertrag
abschließen, so genügt es nicht die zeitliche Begrenzung
einfach an der Stelle auszufüllen. Vielmehr ist es zwingend
erforderlich den Grund der Begrenzung ebenfalls mit anzugeben.
Macht man das nicht, so wird er wie ein unbefristeter Vertrag
behandelt.

Man merkt, das J noch nie einen Mietvertragsformular von H & G ausgefüllt hat. Dort ist alles zum Ankreuzen vorbereitet.

Weil dort die meisten VM verbunden sind, gibt es auch dort
sowas wie Fachwissen.

Also die meisten Vermieter sind mit Sicherheit nicht
Mitglieder von Haus und Grund.

Hmm, dann wäre dieser Verband nicht der Größte seiner Art, das wäre mir neu.

Das Fachwissen wird deren
Mitglieder von dort angestellten Mitarbeitern zur Verfügung
gestellt.

Ja.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es
konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Müssen muß gar nix. Die Bundesländer und deren Landesrecht hat
damit noch weniger zu tun.

von kann zum müssen, kein Kommentar

Landesmietrecht oder wie?

sozusagen

So etwas gibt es nicht.

Hmm, den Link dafür gibts nicht mehr, da wurde wohl auf eine Ente reingefallen :smile:
sorry

Ansonsten gilt, je umfangreicher die Ausstattung, desto
leichter zu vermieten, bwz desto teuer könnte die Miete sein.

Nein, je bedarfsgerechter eine Wohnung ausgestattet ist, umso
besser lässt sie sich an die gewünschte Zielgruppe vermieten.

Davon sollte man natürlich ausgehen, wurde von mir vorausgesetzt.

Man versuche mal eine möbilierte Wohnung an jemanden zu
vermieten, der einen eigenen Bestand hat. Genauso ist eine
mitvermietete Einbauküche ein Ausschluß für alle, welche
bereits eine Küche besitzen und die auch behalten wollen.

Wird hier auch eine
Nebenkostenabrechnung erstellt?

Bei Monteurswohnungen eher unüblich, weil es manchmal nur
wenige Tage/Wochen Mietzeit sind. Da wäre eher noch Strom,
GEZ, Telefon mit Einheitenzähler und alles andere in einer
Pauschalmiete für den VM sehr viel einfacher.

Redest Du gerade von einer Ferienwohnung?

Es geht um eine Monteuerwohnung.

Wenn ein Wohnraummietvertrag über eine Wohnung im Haus,
welches mehr als eine Mietpartei enthält, geschlossen wird, so
ist es vorbei mit der pauschalen Betriebskostenvereinbarung
wenn das Ding eine Zentralheizung besitzt. Da greift die
Heizkostenverordnung und man hat zumindest eine warme
Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Hmm, wäre mir auch neu, gibt es dafür einen Hinweis?

Soll eine Monteuswohnung, die im Schnitt 10 Tage im Stück vermietet wurde Abrechnungen für zB 35 verschiedete Mieter erstellt werden und versand werden?

WEnn man zB ein Hotelzimmer mietet sind alle Nebenkosten dafür abgedeckt.

Jetzt bitte nicht Individualvereinbarung anführen, weil die
hebelt nämlich in dem Bezug höchstens den ach so beliebten §
307 BGB aus (weil Indiviualvereinbarung = nix AGB) und nicht
die Heizkostenverordnung.

Diese Individualvereinbarungen sind oft unter Punkt Sonstige Vereinbarungen im MV untergebracht.

Wie sehen die
Kündigungsfristen aus

Bei einem Zeitmietvertrag werden Kündigungsfristen erst 3
Monate vor Ablauf gültig.

Bei einem Zeitmietvertrag bedarf es keiner Kündigung. Er endet
mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

(die Firma des Monteurs kann nicht genau
bennenen, wann die Baustelle fertig gestellt ist).

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

es gibt wie fast immer Grauzonen:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,884,-kuendigu…

vlg MC

Hallo Mc Leo,

Unsere Bemühungen, der Sache näher zu kommen, scheinen ja von Erfolg gekrönt zu sein.

Ist man Eigentümer einer Eigentumswohnung und will zu
Wohnzwecken vermieten so benutzt man einen
Wohnraummietvertrag, das Gleiche gilt wenn man Eigentümer
eines Mehrfamilienhauses ist.

sicher nur können diese geringfügige Unterschiede enthalten.

… die aber am Wesen des Vertrages nichts ändern.

http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/txt-m…

siehe da, wußte nicht, dass sich manche Verlage tatsächlich die Arbeit machen, für Eigentumswohnungen angepasste Wohnraummietverträge zu schreiben.

Die für H & G sind nur für Mietglieder zugänglich und somit
wohl nicht öffentlich.

Haus und Grund bietet auch für Nichtmitgieder Mietverträge an, für Mitglieder zu ermäßigten Preisen.

Nach meinem Kenntnisstand bietet Haus und Grund nur einen Wohnraummietvertrag an.

Man merkt, das J noch nie einen Mietvertragsformular von H & G
ausgefüllt hat. Dort ist alles zum Ankreuzen vorbereitet.

So, hab mir mal die Arbeit gemacht und einen Haus und Grund Mietvertrag aus meinen Unterlagen rausgesucht. Also das mit einfach Zeitraum eintragen und schon ist’s ein Zeitmietvertrag - dass dem nicht so ist haben wir jetzt ja schon mal geklärt.

Auch mit nur Kreuzchen machen ist’s noch nicht getan. Haus und Grund stellt nach dem Kreuz mit dazugehörigem Satz einen Platz für Erläuterungen zur Verfügung. Diesen muß man auch zwingend ausfüllen.

Sogar weißt Haus und Grund mit dem Satz nach den Erläuterungen
Zitatanfang
Fehlt es ab einer derartigen Begründung, gilt das Mietverhältnis kraft Gesetz als auf unbestimmte Zeit geschlossen…
Zitatende
auf die Rechtslage hin.

Hmm, dann wäre dieser Verband nicht der Größte seiner Art, das
wäre mir neu.

Das kann ich nicht beantworten und will ich auch nicht bestreiten weil ich es nicht weiß. Allerdings sind dort mit Sicherheit nicht die meisten Vermieter Mitglied.

Welche
Ausstattung muss mindestens vorhanden sein (Waschmaschine,
Mikrowelle, Spülmaschine?).

Das kann von Bundesland verschieden sein. In Berlin gibt es
konkrete Vorstellungen was zB alles in die Küche gehört.

Müssen muß gar nix. Die Bundesländer und deren Landesrecht hat
damit noch weniger zu tun.

von kann zum müssen, kein Kommentar

Wir wollen doch nicht mit Worten spielen. Ich habe gesagt: Müssen muß gar nix, woraus resultiert, dass es auch nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann!

Wenn ein Wohnraummietvertrag über eine Wohnung im Haus,
welches mehr als eine Mietpartei enthält, geschlossen wird, so
ist es vorbei mit der pauschalen Betriebskostenvereinbarung
wenn das Ding eine Zentralheizung besitzt. Da greift die
Heizkostenverordnung und man hat zumindest eine warme
Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Hmm, wäre mir auch neu, gibt es dafür einen Hinweis?

Ja, die Heizkostenverordnung an sich. Sie ist für Wohnraummietvertrag und sogar für Gewerberaummietvertrag bindend.

Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Soll eine Monteuswohnung, die im Schnitt 10 Tage im Stück
vermietet wurde Abrechnungen für zB 35 verschiedete Mieter
erstellt werden und versand werden?

WEnn man zB ein Hotelzimmer mietet sind alle Nebenkosten dafür
abgedeckt.

Da wird aber auch kein Wohnraummietvertrag geschlossen.

Jetzt bitte nicht Individualvereinbarung anführen, weil die
hebelt nämlich in dem Bezug höchstens den ach so beliebten §
307 BGB aus (weil Indiviualvereinbarung = nix AGB) und nicht
die Heizkostenverordnung.

Diese Individualvereinbarungen sind oft unter Punkt Sonstige
Vereinbarungen im MV untergebracht.

Vorsicht, Vereinbarungen im Mietvertrag werden nicht automatisch zu Individualvereinbarungen, nur weil sie unter Punkt „Sonstige Vereinbarungen“ stehen. Vielmehr müssen sie unter den Vertragspartnern ausgehandelt worden sein. Stehen die sonstigen Vereinbarungen bereits vor dem bekannt werden seitens des Mieters im Vertrag, so wird’s eng für den Vermieter, verwendet er diese Vereinbarung in mehreren seiner Mietverträge, so kann er sich keine guten Chancen ausrechnen, dass ein Gericht hier noch von Individualvereinbarungen ausgeht.

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

es gibt wie fast immer Grauzonen

Naja, Grauzonen würd ich dazu nicht sagen. Ein Zeitmietvertrag endet immer automatisch. Entstehen Fehler beim Gestalten des Zeitmietvertrages, so ist es keiner mehr.

Gruß

Joschi

Hallo J,

Unsere Bemühungen, der Sache näher zu kommen, scheinen ja von
Erfolg gekrönt zu sein.

zum Hinzulernen beiderseits :smile:

Ist man Eigentümer einer Eigentumswohnung und will zu
Wohnzwecken vermieten so benutzt man einen
Wohnraummietvertrag, das Gleiche gilt wenn man Eigentümer
eines Mehrfamilienhauses ist.

sicher nur können diese geringfügige Unterschiede enthalten.

… die aber am Wesen des Vertrages nichts ändern.

ja, eben angepasst

http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/txt-m…

siehe da, wußte nicht, dass sich manche Verlage tatsächlich
die Arbeit machen, für Eigentumswohnungen angepasste
Wohnraummietverträge zu schreiben.

Nur weil man es nicht kennt, muß es auch nicht existieren.

Die für H & G sind nur für Mietglieder zugänglich und somit
wohl nicht öffentlich.

Haus und Grund bietet auch für Nichtmitgieder Mietverträge an,
für Mitglieder zu ermäßigten Preisen.

genau

Nach meinem Kenntnisstand bietet Haus und Grund nur einen
Wohnraummietvertrag an.

Meine Wenigkeit benutzt beide seit Jahren, und nun?

Man merkt, das J noch nie einen Mietvertragsformular von H & G
ausgefüllt hat. Dort ist alles zum Ankreuzen vorbereitet.

So, hab mir mal die Arbeit gemacht und einen Haus und Grund
Mietvertrag aus meinen Unterlagen rausgesucht. Also das mit
einfach Zeitraum eintragen und schon ist’s ein Zeitmietvertrag

  • dass dem nicht so ist haben wir jetzt ja schon mal geklärt.

Diese Frage war nur von J in den Raum gestellt worden, von sonst niemanden…

Auch mit nur Kreuzchen machen ist’s noch nicht getan. Haus und
Grund stellt nach dem Kreuz mit dazugehörigem Satz einen Platz
für Erläuterungen zur Verfügung. Diesen muß man auch zwingend
ausfüllen.

Ja, nachdem eben dieser Passus angekreuzt wurde geht es weiter…

Sogar weißt Haus und Grund mit dem Satz nach den Erläuterungen
Zitatanfang
Fehlt es ab einer derartigen Begründung, gilt das
Mietverhältnis kraft Gesetz als auf unbestimmte Zeit
geschlossen…
Zitatende
auf die Rechtslage hin.

Hat auch keine ausser J in Frage gestellt.

Hmm, dann wäre dieser Verband nicht der Größte seiner Art, das
wäre mir neu.

Das kann ich nicht beantworten und will ich auch nicht
bestreiten weil ich es nicht weiß.

Und warum wird dies im Vorposting (bereits von J gelöscht) von J behauptet?

Allerdings sind dort mit
Sicherheit nicht die meisten Vermieter Mitglied.

Schön, wie der erste Gedanke im Nachsatz at absurdum geführt wird. Fakten wären hier besser, zumal J dieses Thema und Behauptungen in den Raum gestellt hatte.

Mir wäre es egal, Hauptsache die Inhalte stimmen.

Wer sollte denn der Verband mit den meisten Mitgliedern sein?

[…}

Wenn ein Wohnraummietvertrag über eine Wohnung im Haus,
welches mehr als eine Mietpartei enthält, geschlossen wird, so
ist es vorbei mit der pauschalen Betriebskostenvereinbarung
wenn das Ding eine Zentralheizung besitzt. Da greift die
Heizkostenverordnung und man hat zumindest eine warme
Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Hmm, wäre mir auch neu, gibt es dafür einen Hinweis?

Ja, die Heizkostenverordnung an sich. Sie ist für
Wohnraummietvertrag und sogar für Gewerberaummietvertrag
bindend.

Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Eben der Beleg der Vorrangstellung hätte mich sehr interessiert, gerade bei Monteuswohnungen aber auch bei Hotelwohnraum Pensionen etc, die an Sammelheizungen angeschlossen sind.

Soll eine Monteuswohnung, die im Schnitt 10 Tage im Stück
vermietet wurde Abrechnungen für zB 35 verschiedete Mieter
erstellt werden und versand werden?

WEnn man zB ein Hotelzimmer mietet sind alle Nebenkosten dafür
abgedeckt.

Da wird aber auch kein Wohnraummietvertrag geschlossen.

Welcher Vertrag würde da in Frage kommen? Das könnte den UP auch sehr interessieren…und ob die HKV gilt.

Jetzt bitte nicht Individualvereinbarung anführen, weil die
hebelt nämlich in dem Bezug höchstens den ach so beliebten §
307 BGB aus (weil Indiviualvereinbarung = nix AGB) und nicht
die Heizkostenverordnung.

Diese Individualvereinbarungen sind oft unter Punkt Sonstige
Vereinbarungen im MV untergebracht.

Vorsicht, Vereinbarungen im Mietvertrag werden nicht
automatisch zu Individualvereinbarungen, nur weil sie unter
Punkt „Sonstige Vereinbarungen“ stehen. Vielmehr müssen sie
unter den Vertragspartnern ausgehandelt worden sein. Stehen
die sonstigen Vereinbarungen bereits vor dem bekannt werden
seitens des Mieters im Vertrag, so wird’s eng für den
Vermieter, verwendet er diese Vereinbarung in mehreren seiner
Mietverträge, so kann er sich keine guten Chancen ausrechnen,
dass ein Gericht hier noch von Individualvereinbarungen
ausgeht.

Wie immer wäre dies vom Kläger zu beweisen…
was nicht immer leicht sein dürfte.

Der Zeitmietvertrag kann ja auch nach Vereinbarung auch
automatisch enden.

achso kann… hach ja…

es gibt wie fast immer Grauzonen

Naja, Grauzonen würd ich dazu nicht sagen. Ein Zeitmietvertrag
endet immer automatisch. Entstehen Fehler beim Gestalten des
Zeitmietvertrages, so ist es keiner mehr.

Gut, wenn es nur ein reiner Zeitvertrag ist, der sich nicht automatisch in einen unbegrenzten anschließend umwandelt.

vlg MC

Hallo J,

Unsere Bemühungen, der Sache näher zu kommen, scheinen ja von
Erfolg gekrönt zu sein.

zum Hinzulernen beiderseits :smile:

Na, da stimm ich Dir doch mal zu :wink:.

Nach meinem Kenntnisstand bietet Haus und Grund nur einen
Wohnraummietvertrag an.

Meine Wenigkeit benutzt beide seit Jahren, und nun?

Dann wird’s wohl so sein.

Allerdings sind dort mit
Sicherheit nicht die meisten Vermieter Mitglied.

Schön, wie der erste Gedanke im Nachsatz at absurdum geführt
wird. Fakten wären hier besser, zumal J dieses Thema und
Behauptungen in den Raum gestellt hatte.

Mir wäre es egal, Hauptsache die Inhalte stimmen.

Die meisten Vermieter sind wohl keinem Verband angeschlossen.

Aber ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Welcher Vertrag würde da in Frage kommen? Das könnte den UP
auch sehr interessieren…und ob die HKV gilt.

Genau die Frage hab ich mir jetzt auch mal gestellt. Denkbar wäre ein Beherbergungsvertrag. Allerdings muß man hier beachten, dass die Vermietung gewerbsmäßig erfolgen muß. Da greift die Heizkostenverordnung nicht.
Link:

http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Lektion4IVB…

Vorsicht, Vereinbarungen im Mietvertrag werden nicht
automatisch zu Individualvereinbarungen, nur weil sie unter
Punkt „Sonstige Vereinbarungen“ stehen. Vielmehr müssen sie
unter den Vertragspartnern ausgehandelt worden sein. Stehen
die sonstigen Vereinbarungen bereits vor dem bekannt werden
seitens des Mieters im Vertrag, so wird’s eng für den
Vermieter, verwendet er diese Vereinbarung in mehreren seiner
Mietverträge, so kann er sich keine guten Chancen ausrechnen,
dass ein Gericht hier noch von Individualvereinbarungen
ausgeht.

Wie immer wäre dies vom Kläger zu beweisen…
was nicht immer leicht sein dürfte.

Na mit der Beweislast ist es auch so ein Ding, nicht immer trägt der Kläger die Beweislast für alles. Aber in Bezug auf Individualvereinbarungen dürfte der Sachverhalt doch relativ einfach dargestellt werden können.

Gut, wenn es nur ein reiner Zeitvertrag ist, der sich nicht
automatisch in einen unbegrenzten anschließend umwandelt.

Da unterliegst Du einem Irrtum. Es gibt nur einen „reinen“ Zeitmietvertrag und nicht einem Mischmasch aus Zeitmietvertrag und unbefristetem Vertrag. Vorstellbar ist ein unbefristeter Vertrag mit dem Ausschluß einer ordentlichen Kündigung für einen bestimmten Zeitraum. Dabei ist zu beachten, dass für beide Parteien der Ausschluß vorausgesetzt wird.

Gruß

Joschi