Bitte um Hilfe!
In unserem Haus bewohnt meine Cousine eine Etage zur Untermiete (warm).
Für Kaltwasser und Strom haben wir seperate Zähler. Auch das Warmwasser wird vom Volumen her mit dem Kaltwasser abgerechnet. Am Warmwasserstrang (Brauchwasser) ist ein Wärmezähler (Mwh) angebracht.
Nun möchten wir aber abrechnen, wie hoch ihr Anteil am Energieverbrauch unserer Heizung (Heizöl) ist.
Kann mir jemand helfen, wie man das annähernd ausrechnen kann? Es muss ja keine wissenschaftliche Arbeit sein, nur nachvollziehen sollte ich es können. Und um den Cent geht es uns auch nicht.
Im Internet habe ich nur Berechnungen mit dem Volumen von Warmwasser gefunden. Das haben wir aber nicht, weil das Wasser im gesamten abgelesen wird.
Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für jegliche Art von Info, weil mich das hier langsam den letzten Nerv kostet.
HEL, IGO (Industrial Gasoil)
Kurzbeschreibung Brennstoff für den privaten Gebrauch; farblose bis gelbliche Flüssigkeit mit charakteristischem Mineralölgeruch[1], wird rot eingefärbt
Da hatte ich auch schon nachgeschaut! Danke trotzdem.
Heizwert
36,0 MJ/l = 42,6 MJ/kg (bei 0,845 kg/l)[2] entspricht 10 kWh/l
= 11,8 kWh/kg
10kWh = 0,01 MWh
Eingerechnet werden muss noch der Wirkungsgrad der Heizanlage
sowie anteilige Wartungskosten und ggf. Verluste durch
Zirkulation.
Da das Ganze sich innerhalb der Familie abspielt übernehmen wir die Kosten für Wartung und die Verluste, Kaminkehrer und so.
Kann ich also die abgelesenen Kw/h als Berechnungsgrundlage nehmen und mit 10 Kw/h je Liter ausrechnen. Bin ich dann so nah wie möglich an dem Wärmebedarf.
Mensch Jungs! Von Euch kennst sich doch da bestimmt jemand besser aus als ich!
Kann ich also die abgelesenen Kw/h als Berechnungsgrundlage nehmen und mit 10 Kw/h je Liter ausrechnen.
Du kannst es - aber eigentlich darfst Du es nicht
Solange sich das aber in der Verwandtschaft abspielt wird aber wohl kein Hahn danach krähen.
Bin ich dann so nah wie möglich an dem Wärmebedarf.
??? Mit dieser Art der Ermittlung von anteiligen Kosten bist Du bist meilenweit davon entfernt, denn was an Liter Heizöl umgerechnet in Heizwert kWh in die Anlage reinfließt ist naturgemäß immer deutlich mehr als das, was die Anlage an Wärme/erwärmtem Wasser liefert und bis es dann an der Verbrauchsstelle ankommt, geht auch nochmal eine Menge Wärme verloren.
Warum man aber, wenn gar keine vorschriftsgemäße Abrechnung notwendig ist, sich ausgerechnet für Wärmemengenzähler und nicht für Warm-/Kaltwasserzähler entscheidet, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Wenn der Wärmemengenzähler mit der üblichen 5-Jahres-Batterie ausgestattet ist (wegen der Eichaustauschpflicht), dann sind das alle 5 Jahre erneut rund 400Euro für den Eichaustausch - und das nur, um Anhaltspunkte für eine überschlägige Kostenanteilsermittlung zu liefern.
M.E. wäre man mit rein mechanischen (Unter)Wasserzählern weitaus besser bedient.
Was soll denn die ganze überschlägige Berechnung - zumal Du auch noch schreibst „zur Untermiete (warm)“???
Wenn man „warm“ vermietet (was im selbstbewohnten Haus mit maximal 2 Wohnungen ja noch zulässig ist) dann besteht keine Abrechnungspflicht und man kann sich die ganze Abrechnerei/Erfasserei samt der entsprechenden Zusatzkosten sparen.
Und ob es genau und sogar mietrechtlich OK ist, hängt davon ab, WO der Wärmemengenzähler WMZ montiert ist.
Ist der VOR ( zw. Kessel und Speicher) dem Warmwasserspeicher installiert(ideal und vorgeschrieben), dann beinhaltet die Zählerangabe bereits alle Verluste aus Wirkungsgrad und Zirkulationsverluste. Er misst ja das was in den Speicher „reingeht“ an Wärme.
Man muss dann nur noch Einzel-Wärmemengenzähler je Wohneinheit oder Warmwasseruhren haben.
sollte der WMZ HINTER dem WW-Speicher sein, dann misst er „nur“ die abgegebene Wärmemenge richtig. Es ist dann kein Mehrverbrauch durch Wirkungsgrad und Zirkulation enthalten !
Dieser Wärmezähler, der Mw/h anzeigt ist lediglich an der Warmwasserleitung angebracht, die nur das Brauchwass (warmes Leitungswasser) misst.
Und das wollen wir abrechnen, bzw. will meine Cousine das unbedingt bezahlen.
Also tute ich ihr den Gefallen und rechne das aus. Denn der Rest der Wohnung (incl. Heizung) ist pauschaliert.
Die ursprüngliche Kaltwasserleitung wird ja in cbm abgerechnet.
wenn man es schon nicht ganz richtig machen will, kann man es dann auch auf dem einfachen Weg nicht richtig machen, also über Volumen rausrechnen. Da Sie in der o.g. Konstellation ja ohnehin nicht der Heizkostenverordnung unterliegen, können Sie ja nahezu vereinbaren was Sie wollen… also nicht so viel Arbeit machen, und immer so rechnen, wie man es auch versteht.
Viel Erfolg