MWST 7% auf Merchandiseprov von Bands abrechnen

Hallo,

stehe seit heute vollkommen auf dem Schlauch und bitte um Hilfe.
Ich habe ein Merchandiseunternehmen und zahle den Bands Provision/Lizenzen pro verkauftem Merchartikel von ihnen.
Die ganze Zeit war es, glaub ich kein Problem…normale Provisionsabrechnung geschrieben, vom Umsatz + 19 % Mwst, Betrag der Band überwiesen. So nun kommt eine Band und sagt, sie dürfte nur 7% ausgewiesen bekommen und schreiben . Jetzt soll ich eine Abrechnung schreiben von 7 % , damit mir diese wiederum eine Rechnung „Lizenzen“ schicken können mit ausgewiesenen 7%. Nun hab ich hier das Problem…ich kann doch nicht einfach vom Bruttoverkaufspreis 7% abziehen? Was sind mit den restlichen 12%? Oder mache ich meinen ganz normalen Nettobetrag abzüglich der 19 % und schlage dann 7 % drauf? Das ist aber auch unlogisch…
also wenn mir jemand in diem Delämmer weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar…

Hallo,

Es gibt in Deutschland Gesetze die besagen wie welches Produkt zu versteuern ist.

Wie z.B Lebensmittel Pflanzen und so weiter für 7 %

dagegen aber z.b Material Baustoffe und so weiter für 19 %

Wenn also eine Lizenz mit 19 % Versteuert wird dann ist das halt so das kannst Du selber nicht entscheiden!!!

Hallo,

zunächst ein Tip bezüglich der Abrechnung, die ich Grundsätzlich so aufbauen würde.
Bruttoverkaufspreis

  • MwsT
    = Provisionsbasis
    Provisionsbasis * %
    = Provision Netto
  • Mwst
    = Provisionsbrutto
    Mit diesem Vorgehen kann es Dir erstmal egal sein welchen Steuersatz Du in Rechnung stellen kannst.
    Zum Thema 7% oder 19%
    In diesem Zusammenhang kenne ich nur 19% oder
    gar keine Steuer.
    Falls Dir die Band keine belastbare Antwort geben kann, empfehle ich einen Anruf bei Deinem Finanzamt(Umsatzsteuerstelle). Habe ich bei 15% Vorsteuer aus Luxemburg auch gemacht und bekam die notwendige Auskunft.
    Ich hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen konnte.

Guten Tag,
Da es sich nicht um eine „künstlerische“ Leistung sondern um normaler Handel handelt, werden 19% fällig.
Denn nur auf „künstlerische“ Leistungen, mit vorheriger Genehmigung des FA, dass man ein Künstler ist und überwiegend damit seinen Lebensunterhalt verdient, nur dann darf man 7% berechnen.