Mwst,-Abzug von Versicherung

Hallo!
Meine Versicherung ersetzt mir nach einem Vollkaskoschaden den Fahrzeugwert ohne Mwst.
Diese erhalte ich erst nach Vorlage eines Kaufvertrags für das Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mwst.
Habe nun ein Angebot für ein Ersatzauto von privat,ohne sep.ausgewiesene Mwst.
Muss ich beim Händler kaufen,damit ich diese von der Versicherung erstattet bekomme?

Hallo,
seit 2002 sind diesbezüglich neue Gesetze, dass bei Erstattung nach Kostenvoranschlag bei Schäden oder Autokauf ohne Mwst. keine Zahlung der Ust. von der Versicherung zu leisten ist. Bei Privatkauf ist keine Ust. angefallen und somit auch keine Zahlung. Ein ähnliches Fahrzeug bei einem Händler wäre möglicherweise auch um die Mwst. höher. Also kein Verlust für Sie.
MfG kahlken

hallo ursula,

nein, du kannst auch privat ein auto kaufen. du solltest die volle mwst bekommen, wenn der kaufpreis mind = dem weret der versicherung entspricht. ist der kaufpreis niedriger wird dir die differenz anteilmäßig auch erstattet.
also kein problem.

gruß