Hallo liebe Leute! Bitte helft. Nehmen wir mal, dass ein Unternehmen in DE an seine Kunden aus Nicht-EU-Ausland folgende Lesitungen vermietet: Appartements, Reitunterrichte und weitere Dienste wie Transfers Flughafen-Hotel, Dolmetschen, Begleitservice, Reiseleitung selbst durchführt. Muss dieses Unternehmen in diesen Fällen eine MWST an senie Auslandskunden berechnen oder nicht? Weiß das jemand?
Läßt man sich jetzt jedesmal den pass zeigen, oder wie hat man das zu verstehen?
Servus,
was genau hast Du an der Frage nicht verstanden?
Dass die Frage vollkommen berechtigt ist, kann man in § 3a Abs 4 UStG nachlesen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
lass Dich durch das Gebabbel nicht verwirren. Wenn ein Kunde z.B. in Zürich sitzt, braucht man natürlich keinen Pass von ihm, um zu entscheiden, ob er im Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet wohnt.
Wie auch immer: Ort der Leistung ist in allen genannten Fällen außer dem Dolmetschen Deutschland. Die Umsätze sind also steuerbar und steuerpflichtig in D, deutsche USt muss fakturiert und abgeführt werden.
Beim Dolmetschen ist der Ort der Leistung das Land, in dem der Kunde wohnt. Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar, fakturiert wird ohne USt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Habe ich behauptet, dass die Frage unberechtigt ist?
Nein.