Mwst: Artikel von EU nach Australien

Hallo,

angenommen jemand wohnt in Australien und hat vor sich einen Kinderwagen aus den Niederlanden nach Australien zu bestellen…
Jedesmal, wenn diese Person bei amazon.de bestellt hat und sie von denen nach Australien beliefert wurde, hat sie den Preis ohne Mehrwertsteuer bezahlt. Nun hat diese Person also den Haendler aus den Niederlanden (er liefert auch nach AUstralien) gefragt, wie das denn laeuft mit der Mehrwertsteuer. Seine Antwort war, er verkaufe nicht Ex-Mwst.
Meine Frage ist also, ob der Kaeufer die Mwst denn irgendwie zurueck bekommen kann. Schliesslich bezahlt er ja sonst eventuell doppelt Steuern: ein mal in den Niederlanden und ein mal in Australien, wenn der Kinderwagen ankommt. Es waeren insgesamt immerhin mehr als 200 Euro in Mwst.

Vielen Dank fuer alle Hilfe
Liebe Gruesse
Marlies

angenommen jemand wohnt in Australien und hat vor sich einen
Kinderwagen aus den Niederlanden nach Australien zu
bestellen…

Jedesmal, wenn diese Person bei amazon.de bestellt hat und
sie von denen nach Australien beliefert wurde, hat sie den
Preis ohne Mehrwertsteuer bezahlt. Nun hat diese Person also
den Haendler aus den Niederlanden (er liefert auch nach
AUstralien) gefragt, wie das denn laeuft mit der
Mehrwertsteuer. Seine Antwort war, er verkaufe nicht Ex-Mwst.

Meine Frage ist also, ob der Kaeufer die Mwst denn irgendwie
zurueck bekommen kann. Schliesslich bezahlt er ja sonst
eventuell doppelt Steuern: ein mal in den Niederlanden und ein
mal in Australien, wenn der Kinderwagen ankommt. Es waeren
insgesamt immerhin mehr als 200 Euro in Mwst.

Gemäß europäischer Umsatzsteuerregelungen, die weitgehend einheitlich sind, fällt für die Lieferung von NL nach Australien keine Umsatzsteuer an.

Der Kunde in Australien muß aber damit rechnen, daß er in Australien Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bzw. das in Australien entsprechende zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Servus,

wenn der Händler in NL den ganzen Zirkus mit dem Ausfuhrnachweis nicht am Hals haben will, der für eine USt-Befreiung geführt werden muß, ist es ihm unbenommen, nicht anzubieten.

Man kann keinen Händler dazu zwingen, Ausfuhrlieferungen und insbesondere USt-freie Lieferungen im Rahmen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs durchzuführen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank fuer die Antwort.

Liebe Gruesse
Marlies

Hallo,

vielen Dank fuer die Antwort

Liebe Gruesse
Marlies