Man gibt viele Kurse bei der VHS und kommt nun in den Bereich der MWST-entrichtung (mehr als 17.500 Euro Einnahmen). Die VHS zahlt aber nicht zzgl. MWST. Muß man dann MWST auf den Honorarbeitrag an den Staat abführen?
Wer weiß darüber Bescheid?
Man gibt viele Kurse bei der VHS und kommt nun in den Bereich der MWST-entrichtung (mehr als 17.500 Euro Einnahmen). Die VHS zahlt aber nicht zzgl. MWST. Muß man dann MWST auf den Honorarbeitrag an den Staat abführen?
Wer weiß darüber Bescheid?
Ich hab leider keiner Schimmer
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Hallo,
tut mir leid, weiß ich nicht.
LG
Hallo, leider kann ich hier nicht weiter helfen.
LG
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Wird ein reine Nettobetrag ausbezahlt, oder ist die MwSt. inklusive?
Sollte keine MwST. berechnet werden, kann auch keine abgeführt werden. Ist die MwSt. inkl. - raus rechnen und abführen.
Hallo,
ich bin zwar im Forum nicht als Experte registiriert aber versuche hier weiter zu helfen.
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.
wenn überschritten ist, dann selbständige Arbeit, keine klein Unternehmerregelung, am besten als Freiberufler anmelden oder alternative Gewerbeanmeldung,dann entsprechend MWST an FA abführen.
Viele Grüße
Yucatan
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UST gegenüber dem FA ist man ja ab der ersten Mark, es sei denn, Sie haben sich freistellen lassen von der UST
es kommt darauf an, wie Sie letztendlich Ihre Rechnung gebenüber der VHS ausstellen.
Ich glaube für Sie wäre ein Gang zum FA richtig.
gruß maluzo
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Sehr geerte® Samsung2
leider bin ich in diesen Fragen kein Experte und kann Ihnen daher keine Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
A.Tipecska