Hallo Zusammen,
angenommen man schreibt als Gewerbetreibender dem Kunden A eine ganz normale Rechnung (R-Nr 01) mit MWSt usw in Höhe von 500 EUR. Der Kunde A bringt dem Unternehmen duc Mundproaganda den Kunden B. Nun soll Kunde a dafür mit 50 EUR Rabatt auf seine noch nicht bezahlte Rechnung belohnt werden. Dies soll durch eine Gutschrift geschenen „Gutschrift Nr 02 zur R-Nr 01“ mit Artikelbezeichnung „Rabatt laut Vereinbarung“ oder ähnliches.
Frage? Wird das auch als ganz normale Rechnung geschrieben? mit MwSt usw. Beekommt also der Gewerbetreibende die MwSt von den 50 EUR vom Finanzamt erstattet? Oder darf gar keine MwSt ausgewiesen werde, da der Kunde gar kein Gewerbetreibender ist?