wir haben einen Schweizer Handwerker beauftragt, der in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
Kann der uns jetzt eine Rechnung ohne MWSt schreiben, oder eine mit 7,6% oder mit 19%…?? wer weiß da Bescheid??
(der Steuerberater in der Schweiz anscheinend nicht!! )
Vielen Dank für Eure Infos
Hallo Sabine
wenn ich das richtig verstehe, importiert ihr eine Dienstleistung aus der Schweiz. Somit ist der Handwerker ein Exporteur (ob er in der Schweiz MwSt-Pflichtig ist spielt keine Rolle). Somit muss der Handwerker in der Schweiz nie MwSt abrechnen.
Ob du es in Deutschland angeben musst ist da eine andere Frage. Wir in der Schweiz haben z.B. einen jährlichen Import Freibetrag von CHF 10’000.–, darunter müssen wir keine MwSt abrechnen. Ich denke, ihr habt auch einen solchen Freibetrag in EUR, jedoch kenne ich den genauen Wert da nicht.
vielen dank für Deine rasche Antwort…
das ist ja perfekt… d.h. wir bekommen eine rechnung bei der wir und die MWSt. sparen!!
weißt, Du was wäre, wenn er über die 10.000 CHF Import-freibetrag käme??.. nur so aus Interesse…
Wenn er nicht MWSt pflichtig ist, kann er auch keine Rechnung mit MWSt ausstellen. Ende der Fahnenstange! Da brauchst Du gar keinen Steuerberater - nur Logik! Und den Steuerberater, der das nicht weiss, kannst in der Pfeife rauchen…
Eben wie gesagt, diese CHF 10’000.-- sind aus sicht Import in die Schweiz… (Grenze für Importe nach Deutschland ist mir nicht bekannt)
Dann müsste ich dies in der Schweiz bei der MwSt melden. Welche mir dann eine Rechnungung für 7.6% zustellen würde.
Du musst nur darauf Achten, dass es sich bei deinem Kauf um eine Dienstleistung handelt, ansonsten hast du andere Freibeträge. (Für den Verkäufer ändert sich jedoch nie etwas, da er immer Expoteur bleibt). Wichtig für den Verkäufer ist, dass er eine Deutsche Adresse auf der Rechnung hat, ansosten kann er bei einer MwSt Revision Probleme bekommen. Das betrifft dich als Käufer jedoch nicht.
Also einen Handwerker der in der Schweiz nicht steuerpflichtig ist gibt es nicht! Auf jeder Leistung die Mehrwert schafft ist Steuer fällig.
Wenn er jetzt nach D exportiert kann der die Schweizer Mehrwertsteuer nicht verrechnen, dafür fällt der jeweilige Satz in D an. Wenn er aber in D arbeitet weiss ich nicht welchen Satz er anwenden muss.
Das müsste aber die Grenzgängerverinigung wissen. Die sind meines Wissens auch im Netz. Musst Du mal Googlen
MWST-Pflichtig sind wir alle… aber nicht alle sind verpflichtet sich bei der MWST-Verwaltung zu registrieren aber pflichtig ist dein Handwerker allemal sobald er Umsatz macht. Dein Handwerker, da er seinen Umsatz in Deutschland macht, wenn er bei dir arbeitet, wird in Deutschland MWST-Pflichtig. Heisst, er muss den deutschen Zollbehörden bei der Einfahrt melden, dass er bei dir eine Dienstleistung erbringt und musss den Wert (was du ihm bezahlst) nach deutschem Recht versteuern (=19%). Alles klar?
Wiederum ist er genau für diesen Umsatz (da in Deutschland erzeugt) in der Schweiz von der MWST befreit.
Ich gehe davon aus, dass es ein schweizer Handwerker war, der in Deutschland eine Arbeit für einen privaten Haushalt ausgeführt hat.
Dann ist seine Rechnung so oder so OHNE MWSt, da es ein Dienstleistungsexport ist. Das Material hätte er beim Grenzübetritt direkt verzollen müssen (sofern er es nicht in D eingekauft hat) und Euch die Belege übergeben. War der Arbeitsumfang nicht gross, dürfte auch das keine Rolle spielen.
Denkt aber daran, dass bei grösseren Arbeiten (leider weis ich nicht wo die Bemessungsgrenze liegt) die deutsche MWSt vom Auftraggeber (also von Euch) abzuführen ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn der Schweizer nicht mwst-pflichtig ist, die Rechnung in jedem Fall - also wenn Leistungserbringung Schweiz oder Ausland - in jedem Fall ohne MwSt gestellt wird.
Hallo Sabine,
wenn die Leistung in Deutschland ausgeführt worden ist, dann ist der Steuerort Deutschland. Umsatzsteuerpflichtig wird es dann, wenn keine Steuerfreiheit eintritt. Was man nicht so pauschal beantworten kann.
Gruß
Hallo,
bei Leistungen die an einem Grundstück ausgeführt werden ist Ort der Leistung dort, wo das Grundstück liegt, somit in Deutschland. Daher ist der Handwerker in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und hat deutsche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Sollte die Handwerkerleistung gegenüber einem Unternehmer erbracht worden sein, so ist der Leistungsempfänger Schuldner der Steuer (§ 13b UStG).
Mit freundlichen Grüßen
um eine seriöse Antwort zu geben, brauche ich mehr Infos,
da sich die Frage der USt oft an den Leistungsort geknüpft ist. Daher benötige ich noch Auskunft um welche Leistung oder Lieferung es sich handelt. GGfs. wo die Leistung ausgeführt wurde, und ob die Lieferung oder Leistung für Ihren unternehmerischen Bereich oder privaten Bereich verwendet wird.