Mmmhh, blöde Frage bin halt Existenzgründer,
im Laden werden Kaffee, Glühwein, Grog, Tee und warme Bockwurst angeboten, welche MwSt-Sätze gelten für die einzelnen Bereich, Bockwurst ist ja nun Lebenmittel somit 7 % aber Grog Tee… , Danke?
Mmmhh, blöde Frage bin halt Existenzgründer,
im Laden werden Kaffee, Glühwein, Grog, Tee und warme
Bockwurst angeboten, welche MwSt-Sätze gelten für die
einzelnen Bereich, Bockwurst ist ja nun Lebenmittel somit 7 %
aber Grog Tee… , Danke?
Wenn die Waren verpackt verkauft werden gelten 7% wenn sie zubereitet zum Verzehr verkauft werden dann 16%
gruss
Wenn die Waren verpackt verkauft werden gelten 7% wenn sie
zubereitet zum Verzehr verkauft werden dann 16%
Deswegen fragen ja auch die Pakistanis bei McDonalds immer
„hier esse oder mitnehme?“
bevor sie auf den entsprechenden Knopf an der Kasse drücken.
Lies, wenn du die Bockwurst mit ner Serviette in ne Papiertüte packst, sind auch nur 7% fällig.
bevor sie auf den entsprechenden Knopf an der Kasse drücken.
Lies, wenn du die Bockwurst mit ner Serviette in ne Papiertüte
packst, sind auch nur 7% fällig.
Das hat bei Mcdoof nur statischtische Zwecke.
In Great Britain allerdings gibt es zwei Preistafeln eine für „Eaten here“ und eine für „Take away“. Dort ist es so wie du beshreibst in D nicht.
der erbrachte Mehrwert (Zubereitung der Speisen zum Verzehr)ist eine Tätigkeit die mit 16% Mehrwertsteuer belastet ist. Da dies die letzte erbrachte Tätigkeit ist, gelten auch für die gesamte Leistung dieser Prozentsatz. Unterscheide: „Herstellung von Lebensmitteln“ und „Zubereitung von Speisen“
gruss
okay, sorry für die falschmeldung.
Ich nehm alles zurück und behaupte das gegenteil.
bevor sie auf den entsprechenden Knopf an der Kasse drücken.
Lies, wenn du die Bockwurst mit ner Serviette in ne Papiertüte
packst, sind auch nur 7% fällig.Das hat bei Mcdoof nur statischtische Zwecke.
Mmhh also nun doch alles mit 16% MwSt oder?
Mmhh also nun doch alles mit 16% MwSt oder?
Sorry hab nun doch was brauchbares gefunden, Danke
Verkauf: Für Getränke fallen grundsätzlich 16% USt. an. Im Bereich Lebensmittel hängt der Steuersatz davon ab, ob die Speisen vor Ort vom Gast konsumiert werden oder nicht. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob es sich um zubereitete Speisen oder andere Lebensmittel (z.B. Süßwaren, Knabbergebäck) handelt.
Als Verzehr vor Ort gilt auch, wenn die Speisen nicht in der Gaststätte, sondern in einem dazugehörigen Biergarten gegessen werden oder auf der Straße vor dem Lokal.
Anders sieht es wiederum aus, wenn Speisen aus dem Lokal mitgenommen werden, um zu Hause gegessen zu werden. In diesem Fall gilt der ermäßigte Steuersatz. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Bereich Party-Service betätigen und die Speisen zu den Kunden geliefert werden. Findet eine Party aber in Ihren eigenen Räumen statt, fällt wieder um der Normalsatz von 16% an.
Wichtig ist auch, dass Sie die unterschiedlichen Steuersätze in Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen.
Mist, dann hatte ich ja doch recht.
Ich komm aus dem Dementieren ja gar nicht mehr raus.
Da sieht man mal wieder, worauf es ankommt – sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.
Nichts für ungut.
Hallo!
Das Grundproblem besteht darin, dass umsatzsteuerlich zwischen Lieferung und sonstiger Leistung unterschieden werden muss.
In der Anlage zu § 12 Abs.2 Nr.1 UStG stehen die Gegenstände, deren Lieferung mit 7% zu besteuern ist.
Sonstige Leistungen sind keine Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne, deshalb gilt auch die ermäßigte Besteuerung nicht für sonstige Leistungen.
„Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist eine sonstige Leistung“ (§ 3 Abs.9 S.4 UStG)
"Speisen und Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen Zusammenhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden. (§ 3a Abs.9 S.5 UStG)
Ciao!
Nemo
Mist, dann hatte ich ja doch recht.
Ich komm aus dem Dementieren ja gar nicht mehr raus.Da sieht man mal wieder, worauf es ankommt – sicheres
Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.Nichts für ungut.
dazu ein Tipp:
Seit kurzem muss auf jedem Kassenbon die Mwst. ausgewiesen sein. Schau mal drauf, ob du bei der Pommesbude oder dem Stehkaffee bei zubereiteten waren zum Mitnehmen 7 oder 16% belastet bekommst.
gruss