Hallo liebe www´ler,
mal angenommen eine Frau hat ein Kleingewerbe, braucht aber zur Ausübung dessen ein Ladenlokal. Nun findet Sie ein entsprechendes Ladenlokal, der Vermieter macht mit Ihr einen MV in dem zu die Miete dei MWSt. aufgeschlagen wird (also z.B. 450 zzgl. 19% MWSt.)
Die Frau würde den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie ein Kleingewerbe nach § 19 USTG führt und nich Vorsteuerabzugsberechtigt ist, worauf der VM entgegne, das die Immobilie aber als Objekt so geführt würde, das die MWST. gezahlt werden müsse, er müsse Sie ja auch an das fiktive FA abführen.
Nach einigern Recherchen im Netz fände man nun § 4 und 9 USTG, aber auch § 27, nun käöme natürlichdie Frage auf, was den nun zuträfe.
Das Objekt bestünde aus 3 Ladenlokalen, von denen 1 durchaus unter die Vorsteuerabzugsfähigkeit fiele, das zweite evtl. das 3. wäre die Frau mit dem Kleingewerbe, hinzu kämen 4 Wohnungen, die ebenfalls vermietet wären.
Das Gebäude sei evtl. BJ 1657, aber erst vor einigen Jahren aufwendig renoviert worden.
Frage nun - wäre die MWST. auf die Miete o.k. ? wenn ja wie hole sich die Frau diese zurück ?
Wenn die MWST. auf die Miete nicht gerechtfertigt wäre, wie überzeuge man den VM davon, dem es quasi darum ginge, dass Ihm die MWSt. auf die Miete ja egal wäre, wenn er dann auch keine an das FA abführen müsse ?!
Fragend
derDOC