Vervollständigung
Hi !
da Nr. 49 der Anlage zum UStG nicht…
wollte zu diesem Teil nur mal den Punkt 49 der Anlage mit abdrucken. Denn, wenn Gegenstände dieses Punktes verkauft werden, ist der Steuersatz von 7% anzuwenden.
BARUL76
49
Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen, sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen -, und zwar
a)
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten), (ausgenommen kartonierte, gebundene oder als Sammelbände zusammengefaßte periodische Druckschriften, die überwiegend Werbung enthalten)
b)
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),
c)
Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder,
d)
Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,
e)
kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt,
f)
Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen , vorphilatelistische Briefe und freigestempelte Briefumschläge) als Sammlungsstücke