ich habe eine Frage. Ich werde ab dem kommenden Monat einen Internetshop betreiben und dafür natürlich auch Rechnungen ausstellen. Da ich aber mit meinem Jahresumsatz weit unter der Kleinunternehmergrenze liege, muss ich ja keine Mwst an den Staat zahlen. Aber wie sieht nun meinen Rechungen aus? Wird die Mwst. trotzdem auf der Rechung aufgelistet oder nicht?
oder wird das auflisten der Mwst bei Kleinunternehmern weggelassen. Ich denke die Rechnung so wie oben als Bsp. ist richtig, aber ich frage da lieber die Profis.
wenn Du als Kleinunternehmer USt auf einer Rechnung ausweist, musst Du sie als unberechtigt ausgewiesene USt abführen. Wenn Du als Kleinunternehmer keine USt abführst, darfst Du sie nicht ausweisen.
Statt dessen Hinweis auf der Rechnung: „Der fakturierte Betrag ist Gegenstand der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19(1) UStG“.