D.h. wenn Sie eine Rechnung z. B über 100.- € + 20 % MwSt. ( Österreich ) 120,- Brutto einreichen, kann der Arbeitgeber keine MwSt in Deutschland abführen, da diese in Österreich angefallen ist und kein Ausgleichsabkommen bzl der MwSt. getroffen wurde. Sie müssen die 120.- € Brutto bekommen und der AG setzt den Beleg über 120.- € , ohne die Vorsteuer von 20.- € abzuziehen, also brutto von der Steuer ab.Falls er das nicht glaubt, rufen Sie Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt an und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.In solchen Fällen ist das FA ,zumindest in München, sehr hilfreich. Neben bei, Ihr Ag hat doch sicher auch einen Steuerberater, der dies bestätigen wird.
mfg Tavernier