Kann das denn sein? Damit hätte ich ja als
Kleinstgewerbetreibender einen riesigen Nachteil.
Nein! Denn von der Vorsteuer sieht der Hersteller auch nix.
Modellrechnung:
Eine Ware kostet für den Endkunden 238,- Euro
davon sind 38,- Euro Mwst., die kriegt der Staat.
Ein Hersteller, weist die Mwst. aus und verkauft an einen Händler für 119,- Euro incl. Mwst… Davon muss der Hersteller 19,-Euro ans Finanzamt abführen.
Der Händler verkauft die Ware für 238,- Euro, kann aber die Vorsteuer, das heisst die Mwst., die er beim Hersteller schon bezahlt hat geltend machen (Vorsteuerabzug) und zahlt ebenfalls 19,-Euro Mwst. an das Finanzamt.
—> Das Finanzamt bekommt also aus zwei Quellen (Hersteller und Händler) je 19 Euro Mwst.
19 + 19 = 38
Bei dieser Modellrechnung verdienen Hersteller und Händler je 100 Euro
Gleiche Ware, gleicher Endkundenpreis, Hersteller darf aber keine Mwst. ausweisen:
Hersteller verkauft für 100,- Euro an Händler
Händler verkauft an Endkunden für 238,-Euro
Händler muss 38,- Euro ans Finanzamt abführen.
Beide verdienen wieder 100,- Euro.
Der Staat bekommt 19% Mwst. = 38,- Euro
Ich arbeite in einem Buchladen und wir kaufen öfter von Kleingewerbetreibenden Sachen an (in unserem Fall Hobbyverleger).
Wir tragen die Umsatzsteuer komplett und berücksichtigen das beim Einkaufspreis, bzw. beim Rabatt, wenn der Verkäufer einen Endkundenpreis vorschreibt. Dabei wählen wir einen Mittelweg, wir akzeptieren einen etwas geringeren Gewinn um den Idealismus der Kleinverleger zu unterstützen, geben die MWSt.-kosten aber teilweise an den Einkäufer ab.
Es ist Verhandlungssache und bei uns auch nicht so problematisch, weil wir noch den Segen der reduzierten Mwst. haben (7%).
Tatsache ist und bleibt aber, von der Mwst. sieht nur der Staat was. Und sie wird ausschliesslich vom Endverbraucher getragen.
Ich hoffe das hat geholfen.
Liebe Grüsse
JIBRON