Angenommen, jemand hat kostenloses Wohnrecht in einem Haus, dass er allein bewohnt.
Er ist freiberuflich tätig und als solcher vorsteuerabzugsberechtigt und mehrsteuerpflichtig.
Irgendwann zieht er altersbedingt aus. Das restliche Heizöl im Haustank verkauft er zum Zeitpunkt des Auszugs an den Eigentümer (=Kind).
Muss der Ausziehende auf der Quittung MWST ausweisen und abführen?
Habe mal gehört, dass die MWST-Pflicht sich „wie eine Haube über alles übrige stülpt“.
Danke für Kommentare , Schwipp