MWST ausweisen auf verkauftes Heizöl?

Angenommen, jemand hat kostenloses Wohnrecht in einem Haus, dass er allein bewohnt.
Er ist freiberuflich tätig und als solcher vorsteuerabzugsberechtigt und mehrsteuerpflichtig.

Irgendwann zieht er altersbedingt aus. Das restliche Heizöl im Haustank verkauft er zum Zeitpunkt des Auszugs an den Eigentümer (=Kind).

Muss der Ausziehende auf der Quittung MWST ausweisen und abführen?

Habe mal gehört, dass die MWST-Pflicht sich „wie eine Haube über alles übrige stülpt“.
Danke für Kommentare , Schwipp

Kommt drauf an-was hat er denn mit der Vorsteuer gemacht, als er das Heizöl gekauft hat?

Danke für Reaktion.
Das Heizöl hat mit einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit nichts zu tun. Also kann keine Heizöl-Vorsteuer geltend gemacht werden.

Also nehme ich an, dass bei Verkauf des restlichen Heizöls auch keine MWST ausgewiesen und also auch nicht abgeführt werden müsste???

Gruß Schwipp