Ist viel zu lesen aber ich hoffe einige machen sich die Mühe. Ich währe sehr dankbar dafür
Also es handelt sich um folgende Situation:
Ich bin Student, arbeite auf 400 Euro Basis und habe heut ein Gewerbe im Bereich Internetdienstleistungen angemeldet was ich als Nebenberuflich angemeldet habe.
Nun zu meinen Frage:
Darf ich dafür für meine Kunden Rechnungen schreiben und darf ich auf den Rechnungen die MwSt. einzeln aufführen oder nur den Gesamtpreis aufführen?
Wenn ich die MwSt. aufführe, welche Vor- und Nachteile hat dies für mich. Es handelt sich hierbei, wie bereits gesagt, um eine Nebentätigkeit mit der voraussichtlich monatlich ca. 300-600 Euro als Einnahmen zu Verzeichnen ist
Ich habe das bereits schon einmal gefragt, bin aber aus dem ganzen nicht mehr klar geworden und stelle die Frage in diesem Zusammenhang noch einmal. Muss ich bei der momentan Situation wie oben geschildert dann Steuern bezahlen?
Wenn ich Steuern bezahlen muss, was kann ich alles von der Steuer absetzen? Portokosten, Telefonkosten, Benzinkosten etc.? gibt es da irgendwo eine genaue Auflistung?
Wurde auch schon einmal gefragt aber da wurde ich letzten Endes auch irgend wie nicht schlau draus… Muss ich mich dann bei der momentanen Situation selbst Krankenversichern oder kann ich bei meinen Elter mitversichert bleiben, da ich ja noch Student bin.
Was gibt es evtl. noch wichtiges zu beachte, abgesehen davon, dass ich ggf. unter der 76xx Euro Grenze bleiben muss, damit meine Eltern noch weiter Kindergeld für mich bekommen (was aber nicht passieren wird das ich dies einhalte, wenn ich mit dem Monatsumsatz rechne den ich mir erhoffe)
Ich bin Student, arbeite auf 400 Euro Basis und habe heut ein
Gewerbe im Bereich Internetdienstleistungen angemeldet was ich
als Nebenberuflich angemeldet habe.
„Nebenberuflich“:
Es gibt nur eine Art Gewerbeanmeldung. In welchem Umfang man es betreibt, ist eigene Entscheidung.
Darf ich dafür für meine Kunden Rechnungen schreiben und
darf ich auf den Rechnungen die MwSt. einzeln aufführen oder
nur den Gesamtpreis aufführen?
Wenn ich die MwSt. aufführe, welche Vor- und Nachteile hat
dies für mich. Es handelt sich hierbei, wie bereits gesagt, um
eine Nebentätigkeit mit der voraussichtlich monatlich ca.
300-600 Euro als Einnahmen zu Verzeichnen ist
Infos sieher oberer Link.
Ob es Sinn macht, mit/ohne Kleinunternehmerregelung zu arbeiten richtet sich nicht nach dem Umsatz, sondern eher nach dem Umfang der eigenen Investitionen und der Art der Kunden.
Ich habe das bereits schon einmal gefragt, bin aber aus dem
ganzen nicht mehr klar geworden und stelle die Frage in diesem
Zusammenhang noch einmal. Muss ich bei der momentan Situation
wie oben geschildert dann Steuern bezahlen?
Das richtet sich danach, ob man über den Grundfreibetrag kommt.
Wenn man aber unter der Kindergeld-Einkunftsgrenze bleibt, bleibt man auch uinter dem Grundfreibetrag.
Wenn ich Steuern bezahlen muss, was kann ich alles von der
Steuer absetzen? Portokosten, Telefonkosten, Benzinkosten
etc.?
Vermeide das Wort „absetzen“ im Zusammenhang mit einem Gewerbe!
Es gibt dort Einnahmen und Ausgaben.
gibt es da irgendwo eine genaue Auflistung?
Nur Du weißt, was Du wirklich für das Gewerbe ausgegeben hast.
Beispiele finden sich in http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Einzelne Autokosten werden beim PrivatKfz nicht angegeben, nur eine Kilometerpauschale.
Die Fahrt zur Gewerbeanmeldung und die Gebühr dort zählen bereits mit zu den Ausgaben.
Wurde auch schon einmal gefragt aber da wurde ich letzten
Endes auch irgend wie nicht schlau draus… Muss ich mich dann
bei der momentanen Situation selbst Krankenversichern oder
kann ich bei meinen Elter mitversichert bleiben, da ich ja
noch Student bin.
Das kommt (während der Vorlesungszeit) auf Deine Einkünfte und die Stundenzahl Deiner Beschäftigungen an.
Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten
Wenn Du bereits 400€ im Minijob bekommst, bist Du in der Vorlesungszeit schon an der Grenze.
Sprich mal ausführlich mit Deiner oder einer andern Krankenkasse!
Was gibt es evtl. noch wichtiges zu beachte, abgesehen
davon, dass ich ggf. unter der 76xx Euro Grenze bleiben muss,
damit meine Eltern noch weiter Kindergeld für mich bekommen
(was aber nicht passieren wird das ich dies einhalte, wenn ich
mit dem Monatsumsatz rechne den ich mir erhoffe)
Bei der Einkunfstgrenze für das kindergeld zählt nicht der Umsatz des Gewerbes mit, sondern der Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben)
Es gibt nur eine Art Gewerbeanmeldung. In welchem Umfang man
es betreibt, ist eigene Entscheidung.
Gut, also als Umfang hab ich dann Nebenberuflich angegeben
Das richtet sich danach, ob man über den Grundfreibetrag
kommt.
Wenn man aber unter der Kindergeld-Einkunftsgrenze bleibt,
bleibt man auch uinter dem Grundfreibetrag.
Was ich jetzt gelesen habe ist der Grundfreibetrag 7664 Euro was auch gleichzeitig als Grenze für die Zahlung von dem Kindergeld dient.
Wird bei dem Grundfreibetrag auch mein 400 Euro Job angerechnet?
Vermeide das Wort „absetzen“ im Zusammenhang mit einem
Gewerbe!
Es gibt dort Einnahmen und Ausgaben.
warum sollte ich das Wort „absetzen“ in diesem Zusammenhang vermeiden?
gibt es vielleicht sonst noch irgendwas, auf was ich achten muss oder was für meine Situation relevant sein könnte?
Was ich jetzt gelesen habe ist der Grundfreibetrag 7664 Euro
was auch gleichzeitig als Grenze für die Zahlung von dem
Kindergeld dient.
Die Grenze beim Kindergeld beträgt 7.680,- €
Da zählen aber andere Sachen mit rein als bei der Steuer.
Wird bei dem Grundfreibetrag auch mein 400 Euro Job
angerechnet?
Wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal zahlt: Nein
warum sollte ich das Wort „absetzen“ in diesem Zusammenhang
vermeiden?
Weil das eher zu den Dingen aus dem privaten Bereich passt (Versicherungen, Spenden, …), die in den Mantelbogen der Steuererklärung (Seite 3 und 4 geschrieben werden.
gibt es vielleicht sonst noch irgendwas, auf was ich achten
muss oder was für meine Situation relevant sein könnte?
Das Bafög verringert sich, wenn man über die dortigen Einkunftsgrenzen kommt.
Mir fällt sonst nix ein, aber das will nichts heißen.
Wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal zahlt: Nein
Was bedeutet das eigentlich? ich denke bei einem Job auf 400 Euro Basis, also ein Mini-Job, fallen keine Steuern an. Als ich habe mal noch keine bezahlen müssen.
Das Einzige was ich weiß ist, dass mein Arbeitgeber in die Rentenversicherung für mich einbezahlt, da ich darüber einen bescheid bekommen habe.
Wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal zahlt: Nein
Was bedeutet das eigentlich? ich denke bei einem Job auf 400
Euro Basis, also ein Mini-Job, fallen keine Steuern an.
Doch schon.
Also ich habe mal noch keine bezahlen müssen.
Sei froh!
Das ist in den meisten Fällen so. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer.
Es gibt aber auch den Fall, dass der AG die Steuer vom AN zahlen lässt.
Das Einzige was ich weiß ist, dass mein Arbeitgeber in die
Rentenversicherung für mich einbezahlt, da ich darüber einen
bescheid bekommen habe.
Ja, das bekommt man mit, das andere bleibt unbemerkt.
Da dann also mein Arbeitgeber in diesem Fall die Steuer bezahlt, ist es dann auch normal oder selbstverständlich das er auch weiterhin dann die Steuer bezahlt bei meiner momentanen Situation?
Da dann also mein Arbeitgeber in diesem Fall die Steuer
bezahlt, ist es dann auch normal oder selbstverständlich das
er auch weiterhin dann die Steuer bezahlt bei meiner
momentanen Situation?
ja.
Sonst dürfte sogar eine Vertragsänderung nötig sein.
heißt also, dass die 400 euro nicht auf die selbstständigkeit angerechnet wird im bezug auf die steuern, oder?
also kann ich die kompletten 7660 Euro mit meinem Gewerbe ausschöpfen bevor ich Steuern zahlen muss, bzw 7640 Euro damit meine Eltern noch das Kindergeld bekommen, richtig?
heißt also, dass die 400 euro nicht auf die selbstständigkeit
angerechnet wird im bezug auf die steuern, oder?
also kann ich die kompletten 7660 Euro mit meinem Gewerbe
ausschöpfen bevor ich Steuern zahlen muss,
Soweit richtig
bzw 7640 Euro damit
meine Eltern noch das Kindergeld bekommen, richtig?
Nein
Die Grenze beim Kindergeld beträgt 7.680,- €.
Vorsicht:
Beim Kindergeld zählen auch steuerfreie Einkünfte (dort Bezüge genannt) mit!
achso ok, viel dank für den Hinweis. Dann werde ich mir das mal genau durchlesen.
Aber nochmal zu Steuerminderungen (weiß nicht ob das der richtige begriff ist da man ja „absetzen“ nicht im Zusammenhang mit einem Gewerbe sagen soll) ich benutze jetzt einfach mal das wort „absetzen“ weiter.
Ich werde zu 100 prozentiger Sicherheit nach der Kleinunternehmerregelung arbeiten. kann ich dann überhaupt was absetzen da ich ja keine Steuer auf meinen Rechnungen aufführe.
Wenn ich da was „absetzen“ kann, was ist denn möglich und was nicht? ich habe zum Beispiel einen Base-Vertrag. Kann ich die monalichen Kosten als Telefonkosten geltend machen da ich darüber auch die Kunden anrufe? Wie sieht es denn mit Parktikets, Postbelege, Fahrtkosten etc aus?
Bezüglich der Einkommenssteuer hab ich jetzt etwas gelesen:
Steuerfrei ist man bis 7664 Euro, darüber ist derzeit ein Satz von 15 Prozent fällig und ab einem Gewinn von 12.410 euro steigt der Satz auf 24 Prozent. Erst bei einem Gewinn von 52.152 Euro ist der Steuersatz bei 42 Prozent und ab über 70.000 Euro Gewinn gilt die Reichensteuer von 45 Prozent. Ist dies Richtig?
Ist es auch korrekt, dass man ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer bezahlen muss?
Ich werde zu 100 prozentiger Sicherheit nach der
Kleinunternehmerregelung arbeiten. kann ich dann überhaupt was
absetzen da ich ja keine Steuer auf meinen Rechnungen
aufführe.
Die Rechnungen, die vom Kleinunternehmer geschrieben werden ergeben seine Einnahmen. ZUsätzlich könnten Gutschriften aufgrund von laufenden Verträgen hinzukommen.
Dann gibt es Ausgaben:
Material für das Gewerbe, Porto Verpackung,
Schreibwaren und Literatur für’s Gewerbe
monaliche Telefonkosten (soweit sie zum Gewerbe gehören)
Parkquittungen von Fahrten für’s Gewerbe
Fahrtkosten mit em Privat-Pkw (0,30€/km)
Abscgreibung für Gerätschaften
usw.; alle Ausgaben halt, die für’s Gewerbe entstanden sind
Bezüglich der Einkommenssteuer hab ich jetzt etwas gelesen:
…
Unser Steuersystem ist halt nicht linear, sondern progressiv
Guck Dir mal die dazu passenden Seiten bei www.wikipedia.de an.
Ist es auch korrekt, dass man ab einem Gewinn von mehr als
24.500 Euro Gewerbesteuer bezahlen muss?
monaliche Telefonkosten (soweit sie zum Gewerbe gehören)
Parkquittungen von Fahrten für’s Gewerbe
Fahrtkosten mit em Privat-Pkw (0,30€/km)
Abscgreibung für Gerätschaften
usw.; alle Ausgaben halt, die für’s Gewerbe entstanden sind
Wie regele ich das denn mit den Fahrtkosten? Kann ich da allgemein die komplette Tankquittung geltend machen oder muss ich sowas wie ein Fahrtenbuch führen?
Bezüglich der Telefonkosten: Ich besitze zwar einen Festnetzanschluss jedoch auch einen Base-Vertrag bei dem ich 25 Euro monatlich bezahle und kostenlos ins Festnetz telefonieren kann. Somit würden die Kosten für den Festnetzanschluss entfallen da ich dies ja von meinem Vertrag aus machen kann. Gibt es da auch eine Möglichkeit dies als Ausgaben geltend zu machen?
Ist jetzt vielleicht eine doofe frage, aber kann ich die kompletten Preise als Ausgaben ansetzen, also z.B. beim Kauf eines Programmes für das Unternehmen oder eines Druckers oder ähnlichem oder kann ich nur die darin enthaltene Steuer geltend machen?
Und noch eine Frage…
Ist es ratsam sich als Gewerbebetreibender einen Steuerberater anzuschaffen oder kann man dies in diesem „kleinen“ Stil von selbst bewirtschaften?
Liste: Datum, Zeit von-bis, Ziel und Zweck, km, km*0,30€
Kann ich da allgemein die komplette Tankquittung geltend machen
Bei Benutzung des Privat-Kfz nein; mit der 0,30€-Pauschale sind alle Kosten abgegolten
oder muss ich sowas wie ein Fahrtenbuch führen?
Bei wenigen Fahrten noch nicht nötig.
Bezüglich der Telefonkosten: Ich besitze zwar einen
Festnetzanschluss jedoch auch einen Base-Vertrag bei dem ich
25 Euro monatlich bezahle und kostenlos ins Festnetz
telefonieren kann.
Abschätzen, wieviel % davon auf’s Gewerbe entfallen.
Den entsprechenden Betrag in die Ausgabenliste,
Telefonrechnung bei den Belegen für’s Gewerbe ablegen
Ist jetzt vielleicht eine doofe frage, aber kann ich die
kompletten Preise als Ausgaben ansetzen, also z.B. beim Kauf
eines Programmes für das Unternehmen oder eines Druckers oder
ähnlichem oder kann ich nur die darin enthaltene Steuer
geltend machen?
Kleinunternehmer nehmen den Bruttopreis (Netto+ MwSt)
Auch hier muss ermittelt/geschätzt werden, wieviel % der Nutzung auf das Gewerbe entfallen und wieviel auf privat.
Und noch eine Frage…
Ist es ratsam sich als Gewerbebetreibender einen Steuerberater
anzuschaffen oder kann man dies in diesem „kleinen“ Stil von
selbst bewirtschaften?
Also das mit den Abschreibungen ist ja doch recht verwirrend aber muss ich mich mal intensiv einlesen.
Ich habe jetzt gelesen, dass man die privat genutzen wirtschaftsgüter auch geltend machen kann.
ist es mir auch möglich mein KFZ geltend zu machen? Ich benutzte mein Auto mehr als 50 Prozent für die Gewerblichen Zwecke. Kann dieses dann auch geltend machen?
Jedoch habe ich das Auto ende vergangenes Jahres gekauft als ich noch kein Gewerbe hatte (kein Neuwagen sondern ein Gebrauchtwagen).
Also das mit den Abschreibungen ist ja doch recht verwirrend
aber muss ich mich mal intensiv einlesen.
Ja lies mal!
Ich habe jetzt gelesen, dass man die privat genutzen
wirtschaftsgüter auch geltend machen kann.
Darüber weiß ich zu wenig. Da solltest Du mal im Forum „Steuern“ fragen.
Dann aber ohne „ich“!
ist es mir auch möglich mein KFZ geltend zu machen? Ich
benutzte mein Auto mehr als 50 Prozent für die Gewerblichen
Zwecke. Kann dieses dann auch geltend machen?
Privatauto wie oben beschrieben 0,30€/km
50 Prozent: Das ist ziemlich viel. Da würde ich unbedingt ein Fahrtenbuch benutzen (gibt es beim Schreibwarenhändler).
Wenn das Auto für das Gewerbe gekauft und dan auch privat genutzt wird, gibt es völlig andere Regelungen.
Ok, vielen Dank, dann werde ich mich dort mal informieren.
Ein Frage habe ich jetzt allerdings noch
Als Student darf ich ja nur 20 Stunden / Woche arbeiten. Da ich schon 9 Stunden / Woche in dem 400 Euro Basis Job arbeite darf ich also folglich nur noch 11 Stunden / Woche für mein Gewerbe arbeiten.
Nun zur Frage.
Wie und von wem wird das Kontrolliert? Also wie will jemand herausfinden wie viel Stunden ich tatsächlich die Woche arbeite wenn ich meine Aufträge für das Gewerbe nicht allzu groß werden lasse.
Was passiert wenn ich einfach mehr als die 20 Stunden arbeite? Kann das irgendwelche Folgen für mich haben?
Wie und von wem wird das Kontrolliert? Also wie will jemand
herausfinden wie viel Stunden ich tatsächlich die Woche
arbeite wenn ich meine Aufträge für das Gewerbe nicht allzu
groß werden lasse.
Schwierig.
Der Fragende dürfte auf Deine Angaben und auf eigene Schätzungen angewiesen sein.
Was passiert wenn ich einfach mehr als die 20 Stunden
arbeite? Kann das irgendwelche Folgen für mich haben?
Bei Überschreitung während des Semasters
gilt man für die Krankenkasse nicht mehr als „Student“ und man ist nicht mehr familienversichert.
Für Genaueres muttu die Krankenkasse fragen.
achso, ok.
eine Frage noch, dann wars das mal vorerst
wer kontrolliert das eigentlich wieviel ich arbeite? weil wenn du sagst das wenn ich im semester mehr als 20 stunden arbeite bin ich nicht mehr bei meinen eltern mit versichert weil ich dann bei der krankenkasse nicht mehr als student gelte…aber die krankenkasse kontrolliert das doch nicht, oder wer kontrolliert das?
wer kontrolliert das eigentlich wieviel ich arbeite? weil wenn
du sagst das wenn ich im semester mehr als 20 stunden arbeite
bin ich nicht mehr bei meinen eltern mit versichert weil ich
dann bei der krankenkasse nicht mehr als student gelte…aber
die krankenkasse kontrolliert das doch nicht, oder wer
kontrolliert das?
Das würde ich mal bei einer Krankenkasse fragen.
Es muss ja nicht die eigene sein. *g*