MwSt bei Artikeln aus dem Ausland

Hallo,
wenn ich Ware aus dem Ausland beziehe und eine Umsatzsteuernummer in Deutschland habe, wie verrechne ich die Ware a) mit dem Anbieter aus dem Ausland? und b) beim Weiterverkauf in Deutschland?
Wenn es richtig ist, dass dann im europäischen Ausland keine MwSt anfällt, kann ich zwar einerseits die Vorsteuer nicht geltend machen, muss sie aber andererseits ja einem Kunden trotzdem berechnen? Wenn ich aber keine Umsatzsteuernummer habe, wird mir der Geschäftspartner im Ausland MwSt berechnen, die ich dann auch wieder geltend machen kann, oder? Liegt also in der Nichtberechnung der MwSt ein Vorteil oder ist das nicht genau wie bei Geschäften in Deutschland auch ein durchlaufender Posten. Wer kann helfen?

Danke und Gruß

Kater

Hallo „Kater“,

Wenn die Rechnungsadresse in einem EU-Land außerhalb Deutschlands
liegt und eine gültige Umsatzsteuer Id-Nr. vorliegt, dann entfällt
die Berechnung der
16%igen Mehrwertsteuer.


Mehrwertsteuer bei Verkäufen ins Ausland

Ob auch für Verkäufe ins Ausland Mehrwertsteuer erhoben werden muss,
hängt von drei Faktoren ab: ob der Käufer Privatmann oder Unternehmer
ist, ob er seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat, und ob es
sich um eine normale Ware bzw. Dienstleistung oder um eine
Dienstleistung im Sinne von § 3a Abs. 4 UStG handelt:
• Beim Verkauf von Waren in Länder außerhalb der EU braucht man
nie Umsatzsteuer zu erheben, egal ob der Kunde Privatmann oder
Unternehmer ist.
• Beim Verkauf von Waren an Unternehmen innerhalb der EU braucht
man keine Mehrwertsteuer zu erheben, wenn
? der Kunde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat und
diese Nummer ebenso wie die Umsatzsteuer-ID des E-Lancers auf der
Rechnung angegeben ist,
? der E-Lancer diesen Umsatz mit der Umsatzsteuer-ID des Käufers
in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angibt (unter „Steuerfreie Umsätze
mit Vorsteuerabzug / Innergemeinschaftliche Lieferungen“) und
? er den Umsatz zusätzlich vierteljährlich in einer
„zusammenfassenden Meldung“ dem Bundesamt für Finanzen meldet
(Näheres dazu beim Bundesamt für Finanzen).
• Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatleute
innerhalb der EU muss man immer Umsatzsteuer erheben, egal ob es sich
um eine normale Exportlieferung oder eine besondere Dienstleistung
handelt.
• Einige Dienstleistungen an ausländische Unternehmen gelten als
am Sitz des Kunden ausgeführt und sind damit in Deutschland „nicht
steuerbar“, d.h. sie unterliegen gar nicht den deutschen
Steuergesetzen. In diesem Sinne ohne Mehrwertsteuer kann seine
Rechnungen schreiben, wer ausländischen Unternehmen (innerhalb und
außerhalb der EU)
? Nutzungsrechte einräumt,
? Übersetzungen anfertigt,
? Informationen überlässt,
? Software via Internet oder
? Telekommunikationsdienstleistungen verkauft oder wer für sie
? Werbung und Öffentlichkeitsarbeit oder
? Datenverarbeitung macht.
Dazu kommen noch einige weitere Leistungen außerhalb des E-Lancer-
Bereichs – sie sind in § 3a Abs. 3 und 4 UStG vollständig aufgezählt.
• Alle anderen Dienstleistungen, die der E-Lancer in Deutschland
für Kunden innerhalb und außerhalb der EU erbringt, sind
mehrwertsteuerpflichtig.

http://www.ratgeber-e-lancer.de/080501.html

Wenn ich also mit meiner Österreichischen UID bei Dir einkaufe, spar
ich mir bei Eigenbedarf die 16% Deutsche UST. Wenn ich die Waren in
Österreich weiter verkaufe, muß ich mit 20% Österreichischer UST.
fakturieren.

Grüße
J.

Hallo Jakob,

danke für die ausführliche Information. Eine Frage bleibt jedoch noch. Wenn ich z.B. in Holland einkaufe mit 19%, kann ich dann hier in Deutschland auch die 19% geltend machen oder nur die bei uns üblichen 16%? Falls ich 19% geltend machen kann, ist für mich doch kaum ein Unterschied dabei, ob ich jetzt nach Holland MwSt zahle oder nicht, oder mache ich da gerade einen Denkfehler?

Gruß

Kater

P.S.: Sorry, aber ich bin Kreativer und habe von Buchhaltung und Steuer NULL Ahnung, aber mein Steuerberater kommt erst in 14 Tagen aus dem Urlaub zurück und mich interessiert die Sache sehr. :wink:

Hallo Kater,

wenn Dir der holländische Partner, der selbständig ist und eine
gültige holländische Mehrwertsteuer-ID besitzt, den Preis incl.19 %
hollädischer UST genannt hat, dann nimmst Du Deinen Taschenrechner
und dividierst die Endsumme durch 119.
Das ist die Nettosumme, die Du bezahlst, wenn Du selbständig bist,
eine gültige Deutsche ID-besitzt und wenn Deine ID mit jener des
Verkäufers auf seiner Rechnung vermerkt ist. Natürlich mußt Du vorher
das Einverständnis des Holländers einholen.
Verbleibt die Ware zum Eigenbedarf in Deinem Besitz, ist keine
weitere Steuerleistung fällig und Dein Steuerberater behandelt die
Rechnung wie beschrieben.
Verkaufst Du die Ware in Deutschland weiter, so mußt Du die 16%
Deutsche Mehrwertsteuer zur Endsumme hinzufügen.

Grüße
J.