Mwst bei firmenübernahme

Muss man bei einer Firmenübernahme auf den abgemachten Kaufpreis noch MwST bezahlen?

USt bei Firmenübernahme
Servus,

wie das im Schweizer _Mehrwertsteuer_gesetz geregelt ist, hab ich nicht nachgeschaut.

Deutsche Umsatzsteuer wird jedenfalls bei Veräußerung/Erwerb eines Unternehmens im Ganzen nicht erhoben und darf durch den Veräußerer daher auch nicht fakturiert werden - § 1 Abs 1a UStG.

Zur Abgrenzung, wann es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, ist sehr viel geschrieben worden, seit es diese Regelung gibt. Daher ist es nur nützlich, einen Grenz- oder Zweifelsfall zu beurteilen, wenn er konkret und vollständig bekannt ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder