MWST bei Geschäftsverkauf doch möglich?

da kann ich aber leider kein Sternchen vergeben, Du unterstütz
ja gerade meine These, dass keiner etwas vom USt-Ausweis hat.

Hi,

meine Ansätze waren ja Denkanstöße, dass es eben nicht nur die Aufhebung von
USt/VoSt ist, weil es ein „Nullsummenspiel“ wird. Dann würde ja im ganzen USt-
Recht der Umsatz an den Unternehmer im Rahmen des Unternehmens gleich ohne USt
gehen.

Die Ausnahme der Betriebsveräusserung im Ganzen ist eben mehr. Dieser letzte
Akt in der Geschichte des Unternehmers (Verkauf des gesamten Substrates) ist
beim Verkäufer eben nicht mehr im Rahmen seines Unternehmens erfolgt. Es geht
ja das Unternehmen, nicht der Unternehmer über.

Dazu postete/schrieb ich schon am 18.07.2002 (!!!) im wer-weiss-was
/t/qualifikation-des-teilbetriebs-fuer-ust/1214473

BFH-Urteil vom 18.11.1999 (V R 13/99) BStBl. 2000 II S. 153

„[…] Erst durch die am 1. Januar 1994 in Kraft getretene Vorschrift des § 1
Abs. 1a UStG 1993 wurde bestimmt, dass die Umsätze im Rahmen einer
Geschäftsveräußerung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Dem lag die Auffassung
zugrunde, dass bis dahin die unentgeltliche Geschäftsveräußerung im Ganzen
umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch anzusehen war (vgl. die Gesetzesbegründung
in BTDrucks 12/5630, S. 84; zitiert in Hartmann/Metzenmacher,
Umsatzsteuergesetz, Kommentar, E § 1 Abs. 1a Rz. 11). Dafür, dass bis zum In-
Kraft-Treten des § 1 Abs. 1a UStG 1993 die unentgeltliche Geschäftsveräußerung
im Ganzen (aus unternehmensfremden Gründen) als Entnahme von Gegenständen
anzusehen war, spricht auch die Bestimmung des Art. 5 Abs. 8 der Sechsten
Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG),
auf dem die Vorschrift des § 1 Abs. 1a UStG 1993 beruht. […]“

Mfg vom

showbee