es ist ja allgemein bekannt das bei Schadenregulierungen nach Gutachten (hier ein KFZ-Schadengutachten) die MwSt. nicht ausbezahlt wird.
Wie verhält sich folgender Fall ?
Schadenhöhe (nach Gutachten) = 5000,00 brutto, 4310,34 netto.
V-Scheck über 4310,34 ist ausgestellt worden.
Nun wird die Reparatur günstiger ausfallen als im Gutachten dargelegt, beispielsweise 4000,00 netto (4640,00 brutto). Kann man nun die angefallene MwSt. von 640,00 Euro einfordern oder nur die Differenz von 4640,00 und 4310,34 also 329,66 Euro ?