MwSt bei Gutachten

Guten Abend,

es ist ja allgemein bekannt das bei Schadenregulierungen nach Gutachten (hier ein KFZ-Schadengutachten) die MwSt. nicht ausbezahlt wird.

Wie verhält sich folgender Fall ?

Schadenhöhe (nach Gutachten) = 5000,00 brutto, 4310,34 netto.
V-Scheck über 4310,34 ist ausgestellt worden.

Nun wird die Reparatur günstiger ausfallen als im Gutachten dargelegt, beispielsweise 4000,00 netto (4640,00 brutto). Kann man nun die angefallene MwSt. von 640,00 Euro einfordern oder nur die Differenz von 4640,00 und 4310,34 also 329,66 Euro ?

Danke vorab
Grüß
Andre

Hallo Andre,

wenn du eine Rechnung vorlegst, anhande derer du eien Mwst.Pflichtige Leistung anchweist, erhälst du die Mwst.

Gruß
Michael

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Hallo Michael,

ich korrigiere deine Aussage dahingehend:

wenn du eine Rechnung vorlegst, anhande derer du eien
Mwst.Pflichtige Leistung anchweist, erhälst du …

… den Rechnungsbetrag!

Ich denke, so ist das nun verständlicher.

Grüße von
Tinchen

Schadenhöhe (nach Gutachten) = 5000,00 brutto, 4310,34 netto.
V-Scheck über 4310,34 ist ausgestellt worden.

nur die Differenz von 4640,00 und 4310,34 also 329,66 Euro ?

Natürlich ! Die Reparatur wird bezahlt und nicht mehr.

Danke vorab

Bitte

Gruß

Nordlicht