USt bei Miete von Büroräumen
Hallo Pit,
…ja bei Gewerbeimmobilien kommt dann zur Kaltmiete noch die
19% Umsatz steuer dazu.
das tut sie manchmal, und manchmal nicht. Vgl. § 9 Abs. 2 UStG. Die Kollegen von der Vermietung und die Property Manager sehen das zwar in der Regel anders, aber es wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, hier den Objektbuchhalter zu fragen - der sollte die Grundzüge der Umsatzbesteuerung bei Vermietung und Verpachtung eigentlich draufhaben.
Bei den Nebenkostenangaben würde ich allerdings nochmals
nachfragen, ob da die U St bereits enthalten ist, an dem
Punkt könnte es eventuell anders gestaltet sein,
Kann nicht anders gestaltet sein - es handelt sich da um eine unselbständige Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt. Wenn die Vermietung unter Verzicht auf die USt-Befreiung erfolgt, dann erfolgt auch die Bewirtschaftung USt-pflichtig. Möglicherweise meinst Du die Vermietung von Stellplätzen in separaten Verträgen - die ist immer USt-pflichtig, egal an wen vermietet wird.
Als Mieter einer Gewerbeimmobilie wird die U St. ja dann meist
auch wieder an die eigenen Kunden quasi „durchgereicht“
(Vorsteuerabzug).
Das geht nicht in allen Gewerbeimmobilien, sondern nur, wenn der Mieter ein Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist, und wenn dieser Mieter zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dann wird die USt, die er an den Vermieter bezahlt, allerdings nicht an die eigenen Kunden durchgereicht, sondern an das Finanzamt, das um die abziehbare Vorsteuer geminderte USt-Beträge bekommt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder