Hallo,
Herr X ist selbständiger Unternehmer, vorsteuerabzugsberechtigt, und führt für Kunden K Montagearbeiten aus.
Herr X nächtigt in einem Hotel, die Rechung wird auf Herr X ausgestellt.
Sehe ich das richtig, dass Herr X die Nettokosten dem K berechnet, aber mit 19% MwSt beaufschlagen muss, obwohl er selber nur 7% gezahlt hat?
Hört sich irgendwie „falsch“ an, dürfte aber korrekt sein, weil die Nebenleistung dem selben Steuersatz unterliegt wie die Hauptleistung.
(X hat selbstverständlich einen Steruerberater, der ist aber heute nicht erreichbar, aber die Rechnung soll heute noch raus)