MwSt. einer Autoreparatur zur USt.-Voranmeldung?

Wenn bei einem Freiberufler ein Auto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird (mit Fahrtenbuch) und eine Reparatur ansteht, kann die anfallende MwSt. bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden? Und können die Reparaturkosten anteilig (im Verhältnis der privaten und beruflichen Kilometer) als Betriebskosten abgesetzt werden?

Hallo,

wie rechnet denn der Freiberufler das Kfz ansonsten mit dem Finanzamt ab?
Mit welchem Schlüssel wird die Vorsteuer aus Sprit gezogen?

Jedenfalls werden Reparaturen genau gleich behandelt, wie alle anderen Kfz-Kosten.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Abrechnung mit Fahrtenbuch (keine 1 Prozent Regel, da weniger als 50% berufliche Nutzung), Schlüssel für Vorsteuer aus Sprit nicht vorhanden (bisher nicht abgerechnet).

Viele Grüße
Iwo

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Hallo,

Abrechnung mit Fahrtenbuch (keine 1 Prozent Regel, da weniger
als 50% berufliche Nutzung), Schlüssel für Vorsteuer aus Sprit
nicht vorhanden (bisher nicht abgerechnet).

schon merkwürdig, dass gerade der teure Sprit nicht abgerechnet wurde!
Auf jeden Fall muss auch die Ausgabe für Reparatur nach der Fahrtenbuchmethode einbezogen werden - erhöht also die km-Kosten des Jahres!

Viele Grüße
Iwo

Gruß E.

Wenn bei einem Freiberufler ein Auto sowohl privat als auch
geschäftlich genutzt wird (mit Fahrtenbuch) und eine Reparatur
ansteht, kann die anfallende MwSt. bei der nächsten
Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden?

Wenn das Kfz VOLL Unternehmensvermögen ist (>10% umsatzsteuerlich), gibt es grds. VOLLEN Vorsteuerabzug aus der Rechnung (§15 UStG).
Die Privatnutzung wird EXTRA über § 3 (9a) und § 10 (4) UStG der Umsatzsteuer unterworfen.

Und können
die Reparaturkosten anteilig (im Verhältnis der privaten und
beruflichen Kilometer) als Betriebskosten abgesetzt werden?

Ja