MwST-Erhöhung auch für laufende Verträge gültig?

HAllo Wissende!

Mich würde interessieren, ob die 3% Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 auch bei laufenden Verträgen daraufgeschlagen werden dürfen.
Angenommen ich habe einen laufenden Vertrag mit 1&1 für meinen DSL-Zugang und Flatrate etc. für 24,99Euro/Monat abgeschlossen; dürfen die dann ab Januar 2007 den Preis um die 3% (MWSt. von 16 auf 19%) erhöhen oder gilt der Vertrag eben (nur) für die 24,99 Euro.
FAlls sie die Preise trotzdem erhöhen, habe ich dann ein außerordentliches Kündigungsrecht???

DAnke für Eure Antworten!

grüße
karlak

Hallo,

Mich würde interessieren, ob die 3% Mehrwertsteuererhöhung ab
2007 auch bei laufenden Verträgen daraufgeschlagen werden
dürfen.

kommt auf den Vertrag an.

Gruß,

Malte

Servus!

Mich würde interessieren, ob die 3% Mehrwertsteuererhöhung ab
2007 auch bei laufenden Verträgen daraufgeschlagen werden
dürfen.

Die Mehrwertsteuer wird nicht um drei Prozent erhöht, sondern um drei Prozentpunkte. Das ist eine Erhöhung um 18,75%. Aber das nur am Rande.

Angenommen ich habe einen laufenden Vertrag mit 1&1 für meinen
DSL-Zugang und Flatrate etc. für 24,99Euro/Monat
abgeschlossen; dürfen die dann ab Januar 2007 den Preis um die
3% (MWSt. von 16 auf 19%) erhöhen oder gilt der Vertrag eben
(nur) für die 24,99 Euro.

Jeder Umsatzsteuerpflichtige muss für jeden Euro Nettoumsatz, den er ab 2007 macht, 19 Prozent Merkelsteuer zahlen. Erhöht man die Endpreise entsprechend, verdient man genauso viel wie früher, läßt man die Endpreise gleich, verdient man weniger als früher.

Also: Alles wird teurer, und die Verbraucher zahlen’s. Kündigen kann man deswegen nicht, aber spätestens 2008 darf man wieder wählen.

Hallo karlak!

Angenommen ich habe einen laufenden Vertrag mit 1&1 für meinen
DSL-Zugang und Flatrate etc. für 24,99Euro/Monat
abgeschlossen; dürfen die dann ab Januar 2007 den Preis um die
3% (MWSt. von 16 auf 19%) erhöhen

Ich habe mich gerade mal erkundigt. Es ist so:
Du bekommst monatlich eine Rechnung, auf die am Ende auf den Nettobetrag die 16 % draufgerechnet werden (damit ergibt sich der Bruttobetrag von 24,99 €/Monat).
Ab nächsten Jahr werden aus den 16% die besagten 19 %. Damit steigen die Kosten um 3 %.
1 % 1 wird ansich die Preise in deinem Paket nicht erhöhen, aber bedingt durch die MwSt-Erhöhung wird sich der Endpreis erhöhen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Was die Kündigung betrifft, kann ich dir nicht weiterhelfen. Die MwSt-Erhöhung ist gesetzlich festgelegt und ich gehe davon aus, dass du keine besonderen Rechte hast.

lg Buffy

Also, das sehe ich alles ganz anders. Vereinbart werden Bruttobeträge. Die Mehrwertsteuer muss der Unternehmer abführen, nicht der Kunde. Allein durch die Mehrwertsteuererhöhung verändert sich ein Preis nicht. Wenn das Unternehmen den Preis erhöht, ist das eine ganz normale Preiserhöhung. Der Grund für diese ist doch total sekundär und gehört nur zur Kalkulation.

Eine Preiserhöhunh ist nur möglich, wenn sie im Vertrag vorgesehen ist. Das mag ja bei den meisten Verträgen so sein, aber m.E. geht damit zwingend ein Sonderkündigungsrecht einher.

Levay

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Kalkulation

Die Mehrwertsteuer wird nicht um drei Prozent erhöht, sondern
um drei Prozentpunkte. Das ist eine Erhöhung um 18,75%. Aber
das nur am Rande.

Hallo,

um weiter zu rechnen: wenn die Unternehmen nur die USt-Erhöhung in ihre Bruttopreise weitergeben, erhöhen sich die Preise für den Endverbraucher somit um 2,59% , weil ja in 100,- Euro Endverkaufspreis nicht 16 oder 19 Euro USt enthalten sind, sondern in 116,- 16 enthalten sind und nun darauf 119 werden…

Das nur mal zur Rechnerei.

Mfg vom

showbee

Hallo Buffy!

1 % 1 wird ansich die Preise in deinem Paket nicht erhöhen,
aber bedingt durch die MwSt-Erhöhung wird sich der Endpreis
erhöhen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Was die Kündigung betrifft,
kann ich dir nicht weiterhelfen. Die MwSt-Erhöhung ist
gesetzlich festgelegt und ich gehe davon aus, dass du keine
besonderen Rechte hast.

Also in meinem Vertrag steht " alle Preise inkl. Mehrwersteuer". Also habe ich doch den Vertrag geschlossen für einen best. Preis inkl. der Mehrwertsteuer.
Oder etwa nicht???
und dann müsste ich doch auch ein Sonderkündigungsrecht haben…?

gruß
karlak

Eine Preiserhöhunh ist nur möglich, wenn sie im Vertrag
vorgesehen ist. Das mag ja bei den meisten Verträgen so sein,
aber m.E. geht damit zwingend ein Sonderkündigungsrecht
einher.

Und wenn in den AGB genau dieser Fall explizit vorbehalten ist?

Gruß,

Malte

Hallo,

Angenommen ich habe einen laufenden Vertrag mit 1&1 für meinen
DSL-Zugang und Flatrate etc. für 24,99Euro/Monat
abgeschlossen; dürfen die dann ab Januar 2007 den Preis um die
3% (MWSt. von 16 auf 19%) erhöhen oder gilt der Vertrag eben
(nur) für die 24,99 Euro.

da hilft die Lektüre der AGB:
[http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jses…](http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jsessionid=91536038BD0FB671D2CA7DCF8EA17ADA.TC174a? _frame=top& lf=Static&linkId=ct.agb.internetzugang&linkType=txt&linkOrigin=AgbUebersicht)

(exemplarisch)

Die Weitergabe einer Umsatzsteuer wird sich dort ausdrücklich vorbehalten. Die AGB anderer Anbieter enthalten die gleichen Klauseln.

Gruß,
Christian

Und wenn in den AGB genau dieser Fall explizit vorbehalten
ist?

Das weiß ich leider nicht. Ich nehme an, es handelt sich dann um eine nicht wirksam einbezogene oder sonstwie ungültige Klausel.

Levay

Der Baum, der Wald und das UStG
Hallöchen,

bei der vorherigen Antwort entfallen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html

Gruß,
Christian

…und auf deutsch??
Hallöchen Christian,

bei der vorherigen Antwort entfallen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html

was heißt denn das ganze nun auf deutsch? denn umsatzsteuerpflichtig, -frei etc. ist ja keiner GEWORDEN, weil ja schon immer gewesen…

gruß
karlak

Hallo,

bei der vorherigen Antwort entfallen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html

was heißt denn das ganze nun auf deutsch?

Das ist Deutsch, noch nicht mal das unverständlichste.

umsatzsteuerpflichtig, -frei etc. ist ja keiner GEWORDEN, weil
ja schon immer gewesen…

Du musst schon lesen: „…falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist…“

Gruß,

Malte

Hallo Karlak!

Also in meinem Vertrag steht " alle Preise inkl.
Mehrwersteuer". Also habe ich doch den Vertrag geschlossen für
einen best. Preis inkl. der Mehrwertsteuer.
Oder etwa nicht???
und dann müsste ich doch auch ein Sonderkündigungsrecht
haben…?

Schau dir an, welchen Link Christian geschickt hat (nach mir):
Da gibt es einen Punkt, da wird alles erklärt:

3.4
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.

Du kommst um die Erhöhung nicht herum. Leider :frowning: Aber frag doch mal bei deinem Anbieter nach? Droh Ihnen mit einer Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen Anbieter. Sag denen, der andere Anbieter übernimmt einen Teil der Kosten, du würdest eine neue Rufnummer von denen kostenfrei erhalten… Versuch es. Ich habe da Erfahrungen. Wenn sie dich als Kunden behalten wollen, dann geben Sie dir vielleicht eine Gutschrift…Verhandel mit denen. Und wenn das Jahr um ist (oder wie lange dein Vertrag noch läuft), dann kannst du ja wechseln…

Hallo,
ianal.

Und wenn in den AGB genau dieser Fall explizit vorbehalten
ist?

Das weiß ich leider nicht. Ich nehme an, es handelt sich dann
um eine nicht wirksam einbezogene oder sonstwie ungültige
Klausel.

ist in dem von exc verlinkten Gesetzestext (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html) ausdrücklich erlaubt.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Gruß
loderunner