MwSt Erhöhung - Auswirkung auf Wohnungskauf

Hallo!

Ich überlege mir momentan eine Wohnung zu kaufen. Ein Teil der Raten wird vor aber ein Teil auch nach der eventuellen MwSt-Erhöhung fällig. Wie wirkt sich die MwSt-Erhöhung genau aus?

  1. Eigentlich zahle ich als Käufer doch Grunderwerbsteuer und nicht MwSt, oder?

  2. Betrifft mich die MwSt indirekt. D.h. weil der Bauträger mehr für die eingekauften Leistungen zahlt, erhöht sich auch mein Kaufpreis? Ist das richtig???

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Gruß
Uli

Auch wenn ich kein Steuer-Experte bin, erlaube ich mir eine Antwort.

  1. Eigentlich zahle ich als Käufer doch Grunderwerbsteuer und
    nicht MwSt, oder?

Wenn Du ein Grundstück oder eine fertige Immobilie kaufst, zahlst Du Grunderwerbssteuer.

  1. Betrifft mich die MwSt indirekt. D.h. weil der Bauträger
    mehr für die eingekauften Leistungen zahlt, erhöht sich auch
    mein Kaufpreis? Ist das richtig???

Wenn Dir ein Bauträger Leistungen in Rechnung stellt, muß er die zum Rechnungsdatum gültige gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen und ausweisen. Erhöht sich während einer Bauphase die gesetzliche Mehrwertsteuer, wird diese dann auch wirklich fällig. Insofern würde sich der Gesamtpreis erhöhen.

Hallo,
kurze Antwort:
zu 1. ja
zu 2. ja, wenn der Bauträger die erwartete Mwst-Erhöhung an seine Erwerber weitergibt, wird er diese bei seinen Festpreisen jetzt schon mit einkalkulieren.
Frage: warum bauen Sie nicht mit einem (guten) Architekten [vgl. günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis als bei Bauträge]?.
M.f.G.
Ralph Kaiser
BHK-Beratung

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Wenn es ein Kauf von einem Bauträger sein soll, dann wird die zu erwartende Mehrwertsteuererhöhung und die Auswirkungen auf den Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag stehen.
Wenn man mit Festpreis gekauft hat, ohne irgendwelche Zusatzklauseln, so berührt dem Käufer eine Mehrwertsteuererhöhung nicht. Dies ist aber eher selten.
Man muss den Vertrag einsehen.

  1. Die Grunderwerbsteuer ist beim Erwerb fällig und beträgt derzeit pauschal 3,5%.
    Eine Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis einer neu zu erstellenden Immobilie enthalten. Sollte sich der Steuersatz in der Bauphase erhöhen, so wird meist in den Verträgen eine entsprechende Zusatzklausel mit eingebaut, die eine Zahlungspflicht des Käufers verbindlich regelt.
    NS.: Ich habe derzeit eine problematische Verhandlung mit einem Bauträger wegen der bevorstehenden Steuererhöhung, da ich für den Käufer, meinen Auftraggeber, eine vernünftige Regelung treffen möchte, die den Käufer nicht im vollen Umfange belastet.
    2% Erhöhung bei einem Kaufpreis von € 442.000,-- ist auch eine Menge Geld.

  2. In den üblichen Verträgen mit Bauträgern ist die Klausel enthalten, die bei einer Erhöhung des Steuersatzes eine Nachzahlungspflicht auslöst.
    Es darf aber in keinem Fall für den gesamten Kaufpreis gelten, da der Grundstückskauf i.d.R. davon nicht betroffen ist.

Noch kurz angemerkt:
Muss es eine Neubauwohnung sein?
Haben Sie schon mal bestehende Objekte angesehen?
Überlegen Sie mal, wie die Rechnung aussieht, wenn man ein etwas altersschwaches Objekt günstig kauft und dieses dann nach den eigenen Wünschen renoviert?
Dazu sollte aber ein Architekt herangezogen werden, der sowohl das Objekt begutachtet und gleichzeitig die Kosten für die Renovierung errechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch

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