Anton ist Student und hat in diesem Rahme einen Gewerbeschein für verschiedene studentische Tätigkeiten, wie z.B. Promotionsjobs.
Vor einigen Tagen hatte Anton nun Gelgenheit, ein technisches Produkt für 4000 Euro in Deutschland zu kaufen und es für 4500 Euro weiter in ein nichteuropäisches Land zu verkaufen.
Jetzt fragt Anton sich, ob die Möglichkeit besteht, dass er bei diesem Export die Umsatzsteuer, die er in den 4000 Euro bezahlt hat, wiederbekommt.
Beim Zoll sagte man Anton, dass dies grs. möglich sei, da er das Produkt ja als Gewerbetreibender gekauft und verkauft habe.
Die Frage ist nun, ob das Finanzamt, wenn Anton die entsprechenden Ausfurhpapiere ausgefüllt hat, die Umsatzsteuer auch wieder erstattet - auch, wenn Anton kein „richtig großes“ Import- Export-Gewerbe angemeldet hat.
wenn eine Ware USt-frei exportiert wird, ändert sich für den Verkäufer, der die Ware exportiert, nichts an seinem Einkauf.
Wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Vorsteuer abziehen. Wenn er Kleinunternehmer ist, kann er keine Vorsteuer abziehen.
Für den Käufer ändert sich auch nichts, weil es bei einem Kleinunternehmer keinen Unterschied zwischen USt-pflichtigen und USt-freien Umsätzen gibt.
In keinem Fall gibt es eine USt-Erstattung vom Finanzamt auf einen einzelnen Exportvorgang. Der Umsatz wird durch den Exporteur entweder von vornherein USt-frei behandelt, oder, wenn ers ganz genau nimmt, zunächst USt-pflichtig und dann USt-frei, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt. Die entsprechenden Werte fließen in die USt-Voranmeldung mit ein.
USt-Erstattungen für einzelne Exportvorgänge kommen vom Verkäufer an den Kunden, nicht vom Finanzamt an den Verkäufer.
Eine Auskunft vom Zoll in diesem Zusammenhang ist ungefähr so präzise, wie wenn ich meinen Schuster nach einem bestimmten Schnitt von Oberhemden frage.
Könnte sich A. rückwirkend zum Unternehmer mit Regelbesteuerung machen?
ja. Solange, bis die USt-Festsetzung für das jeweilige Kalenderjahr unanfechtbar ist (normalerweise ein Monat nach Abgabe der USt-Erklärung) kann die Option zur Regelbesteuerung ausgesprochen werden.
Könnte sich A. rückwirkend zum Unternehmer mit Regelbesteuerung machen?
ja. Solange, bis die USt-Festsetzung für das jeweilige
Kalenderjahr unanfechtbar ist (normalerweise ein Monat nach
Abgabe der USt-Erklärung) kann die Option zur Regelbesteuerung
ausgesprochen werden.
Na, die USt-Festsetzung für 2009 dürfte noch etwas brauchen.