Guten Tag,
ein nicht-EU-Bürger kauft eine Wohnung in Deutschland.
Die Rechnungen von:
-Immobilienmakler
-Notar
-Handwerker
enthalten die MwSt.
Gibt es die Möglichkeiten die bezahlte MwSt erstattet zu bekommen? Wohnsitz des Käufers ist außerhalb der EU.
Danke!
Nein, warum sollte der Nicht-EU-Bürger besser gestellt werden als der deutsche Bürger?
weil er in der Heimat die Steuer abführt: nach dem Tax-Free Prinzip… Leistungsempfänger ist im Ausland und als Teil dieser Gesellschaft profitiert nicht davon, dass sein geld in das Staatsbudget fließt und dafür noch breitere Autobahnen und Krankenhäuser gebaut werden. Der Logik nach - sollte die bezahlte MwSt zu erstatten gelten.
Servus,
USt-Erstattung für Ausländer gibts bloß für Exporte im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
Hier geht es aber nicht um Lieferungen, sondern um sonstige Leistungen. Ort dieser Leistungen ist dort, wo das Grundstück liegt, also in D. Sie sind also in D steuerbar und steuerpflichtig.
Es gibt andere Leistungen, die dort der USt unterliegen, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt, wenn er ein Unternehmer ist. Das hat aber mit diesem Fall hier gar nichts zu tun.
Die philosophischen Ausführungen zur Logik des USt-Wesens habe ich nicht verstanden - ich denke, es ist in so einem Fall nützlich, wenn man ganz fantasielos dem UStG folgt.
Schöne Grüße
MM
Nachfrage: Nutzung der Wohnung
Hi !
Wird die Wohnung denn zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder ist sie Teil einer gewerblichen (sprich kurzfristigen) Vermietung?
Die Vermietung von Ferienwohnung stellt umsatzsteuerlich eine unternehmerische Tätigkeit dar. Aus Leistungen, die der Vermieter einer FeWo bezieht, kann der Vorsteuerabzug möglich sein.
Vor weiteren Ausführung ist aber die tatsächlich geplante Nutzung der Wohnung offenzulegen.
BARUL76
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Nachfrage: Nutzung der Wohnung
Nein! die Wohnung ist für die gelegentlichen Shopping-Reisen und Opera-Besuche gekauft worden und wird momentan für teueres Geld komplett neu umgestaltet. Daher eben die Frage: der Eigentümer verbringt in BRD insgesamt höchstens 2 Wochen im Jahr, dabei aber in voller Hohe mit WohnungsEigentümersauslagen der Aufteilungerklärung entsprechend belastet (wird also für die allgemein genutzten Räume brav seine Anteile zahlen)---- das alles ist OK… Peanuts, aber die Frage war - die MwSt. die sich vor der endgültigen Fertigstellung der Wohnung auf 25-30 Tsd € belaufen wird… die Möbeleinrichtung wird dabei nicht berücksichtigt…
[MOD] Komplettzitat gelöscht