MwSt & ESt in 'Spiel-Währung' und Real-Währung

Tach’chen.

SecondLife ist hier nur ein Beispiel; eigentlich geht es mir
um jedwede Form von „Einnahmen und Ausgaben“ in einem
„Spiel-Währungs-System“, in dem sowohl eingenommen, als auch ausgegeben werden kann.

Angenommen A bietet in
SecondLife Dienstleistungen (Programmierung) an und erzielt damit
10.000 Euro Einkommen in Lindendollar.

5.000 Lindendollar zahlt A sich in „Realgeld“ (sagen wir 4.000 Euro) aus.
5.000 Lindendollar verbrät A innerhalb v. SecondLife für andere Dinge.

Wie sähe es mit der Einkommensteuer aus?
Müssen 10.000 Lindendollar (8 TEUR),
5.000 Lindendollar (4 TEUR) oder überhaupt nichts versteuert werden,
und: auf welcher Gesetzesgrundlage?

Wäre die Lage grundsätzlich eine
andere, wenn das Geld in SecondLife nicht „Lindendollar“, sondern
US-Dollar oder EURO wären?

Müsste nicht eigentlich auch noch
Mehrwertsteuer auf die Umsätze gezahlt
werden? (Auf die Feinheiten der Kleinunternehmerregelung etc. möchte ich gerne verzichten; darum geht es mir nicht)

Vielen Dank
TTR

Hab noch nie gehört, dass es in irgendeiner virutellen Währung Mehrwertsteuer gäbe.

moe.

Interessante Frage.

Erstmal: Keine Ahnung. Irgendwie würde eine Besteuerung Sinn machen, irgendwie findet sie aber nicht statt.

Interessante Gegenfrage wäre wohl: In welchem Land finden dann die Umsätze statt? Dort, wo Second Life den Server stehen hat, seinen Firmensitz hat, oder stellt SecondLife ein eigenes „Territorium im Netz“ dar, bräuchte also eigene Steuergesetze, da die Einkünfte keinem „realen“ Land unterliegen? Wie schaut es dann mit einem Doppelbesteuerungsabkommen aus?

Hi Flamingo,

schönen Dank für die professionelle Analyse!

Jetzt weiß ich endlich, warum mir immer so hohe Rabatte angeboten werden, wenn ich frage, ob ich auch mit Kartoffeln bezahlen kann.

Schöne Grüße

MM

Hi,

das Kartoffelbeispiel habe ich nicht verstanden. Aber schön, dass Deine Analyse tiefgreifender ist. Wie sind denn Deine Kenntnisse und Erfahrungen?

thx
moe.

Hiho,

das Kartoffelbeispiel habe ich nicht verstanden.

Nun, Du schriebst, die Steuerbarkeit von Umsätzen hinge von dem Zahlungsmittel ab, das als Gegenleistung hingegeben wird. Somit wäre eine Leistung, die mit Kartoffeln bezahlt wird, nicht steuerbar.

Wie sind denn Deine Kenntnisse und Erfahrungen?

Nun, ich täte da mal in § 10 Abs 1-4 UStG reinschauen. Der Text ist eindeutig.

Schöne Grüße

MM