MWSt. Frage zu Lieferung ins Ausland und Rechnung

Hallo,
vieleicht kann mir jemand diese Problematik erörtern:
Ich beziehe Waren aus England. Das Unternehmen in England und ich haben eine USSt.-ID-Nr. - so ist die Rechnung aus England MWSt. frei.
Jetzt lasse ich ab und zu ein paar Waren von England aus nach z.B. Italien schicken. Die Englische Firma schickt die Waren nach Italien und die Rechnung zu mir nach Deutschland. Auf dieser Rechnung stehen jetzt 21 % MWSt - das ist wohl der Italienische MWSt.-Satz.
Ist das rechtens und wenn ja - kann ich die 21 % beim deutschen Finazamt geltend machen?
Ich freue mich über Antworten. LG

Hallo Unterwasser …
generell ist der Import von Waren aus England und anschließender Weiterexport dieser Waren von Deutschland in ein anderes EU-Land mehrwertsteuerrechtlich ganz einfach aufzusplitten in 2 Transaktionen. Als deutscher Importeur bezahle ich die Rechnung des englischen Verkäufers und kaufe entweder ohne Mehrwertsteuer oder habe 21 % Vorsteuerguthaben (MWSt-Satz in England sind 21%).
Wenn ich anschließend die Ware nach Italien verkaufe, berechne ich meinem italienischen Käufer entweder 19 % deutsche MWSt oder fakturiere EU-Export netto an ihn als ID-Inhaber in Italien.

Ob bei einem solchen Dreiecksgeschäft die Ware händisch über mein Lager läuft oder der Engländer direkt in meinem Auftrag nach Italien speditieren lässt, ist dabei egal. Ich brauche aber IN JEDEM FALL die Zolldokumente/Warenbegleitscheine/Lieferscheine etc. von ihm, um ggfls. belegen zu können, dass die Ware an meinen Kunden gesandt wurde und bei ihm auch angekommen ist !!! Sonst habe ich im Zweifelsfall (Reklamation, Transportverlust etc.) ein Belegproblem.

Auch zollrechtlich muss ich als Zwischenhändler jede Handelsstufe „belegen“ können, denn ich bin faktisch Importeur aus England und Exporteur nach Italien (juristisch gesehen schickt mein englischer Lieferant in meinem Auftrag die Ware nach Italien zu meinem Kunden).

Hoffe, das ist klar rübergekommen …

Gruss aus Köln

Hans

Hallo Hans,
danke für die Antwort, das hilft mir schonmal weiter.
Viele Grüße
Alfred

Ich habe Dir hier mal die Begründung der Engländer reinkopiert:
Es scheint wirklich ein „Unding“ zu sein, leider haben das aber nicht wir erfunden. Die Mehrwertsteuer wird aufgrund des Ortes der Leistungserbringung erhoben - in Eurem Fall also Italien.
Wenn die Warenbewegung nicht in Deutschland beginnt, kann der Umsatz in Deutschland auch als nicht steuerbar zu beurteilen sein. Es entsteht dann die ausländische Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung hat in solchen Fällen nach ausländischem Recht zu erfolgen und es ist die ausländische USt in Rechnung zu stellen. Du als Rechnungssteller kannst jedoch die Vorsteuer zurückverlangen, da die Ware de facto innergemeinschaftlich geliefert wurde.

Hallo,

vielleicht hilft als erstes mal dieser Link:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dreie…

Hier wird ihr so genanntes Dreiecksgeschäft erklärt und da sie nicht alles angegeben haben. Z.B. ob der Empfänger auch über eine VAT oder USt-ID-Nummer verfügt ist diese nicht ohne weitere Angaben möglich. Vielleicht hilft ihnen der Link weiter.

Falls ihr Empfänger kein USt.-ID-Nr. hat wird ihnen die USt in Rechnung gestellt und zwar die Italenische. Diese müßte dann sogar abgeführt werden, da sie nicht in Italien erhoben werden kann.

Gruß

Hallo Alfred -
danke für die Antwort … derartiges habe ich schon mal gehört, hat sich aber als nicht richtig herausgestellt. Leistungserbringer ist für den Verkauf der Waren an Dich der Engländer mit Firmensitz England, also grundsätzlich englischer MWSt-Satz. Da aber innergemeinschaftlicher Handel zwischen zwei ID-Inhabern => Netto!.
Die Folgeleistung (Verkauf der Waren nach Italien) ist in Deutschland erbracht worden, folglich deutscher Steuersatz oder auch wieder netto, falls der Italiener eine EU-ID hat.
So sehe ich das jedenfalls … ist aber letztlich auch eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung zwischen dem Engländer und Dir. Die würde ich jedenfalls so aufbauen, dass Du in England 2 Dinge für Deine Firma kaufst => die Ware selbst und den Transport in Deinem Auftrag nach Italien.
Laß Dich da nicht auf die Schippe nehmen und frage im Zweifelsfall die IHK (es lebe die Zwangsmitgliedschft … und die Mädels und Jungs bei den IHK helfen gern und gut).

good luck
Hans

Hallo!
Wenden Sie sich bitte an ihre zuständige IHK.
MFG
Amigo

Sorry damit kenn ich mich leider nicht aus…

Leider nicht meine Themengebiet…

Hallo,
vieleicht kann mir jemand diese Problematik erörtern:
Ich beziehe Waren aus England. Das Unternehmen in England und ich haben eine USSt.-ID-Nr. - so ist die Rechnung aus England MWSt. frei.
Jetzt lasse ich ab und zu ein paar Waren von England aus nach z.B. Italien schicken. Die Englische Firma schickt die Waren nach Italien und die Rechnung zu mir nach Deutschland. Auf dieser Rechnung stehen jetzt 21 % MWSt - das ist wohl der Italienische MWSt.-Satz.
Ist das rechtens und wenn ja - kann ich die 21 % beim deutschen Finazamt geltend machen?

Ist denn der italienische Empfänger ein Unternehmer? Und in Italien umsatzsteuerlich erfasst? Die italienische USt kann der englische Unternehmer nicht erheben bzw. ausweisen, sondern bestenfalls seine, wenn er nicht an einen Unternehmr liefert.
Allerdings beruhen diese Aussagen auf den Regelungen in Detschland. Für England möchte ich nicht ausschließen,dass die das in dieser Konstellation doch so machen müssten. Velleicht war das mit den 21% nur ein Hinweis auf die USt im Empfängerland?

Grüße

Hallo,
wie du es schon zutreffend beschrieben hast, die Ware die du exportierst wird in dem Land versteuert in dem sie eingeführt wird. Dort gibt es unterschiedliche Steuersätze. Die versteuerung ist in dem Falle völlig legitim. Ob du diese Steuern bei dem zuständigen FA gelten machen kannst hier in Deutschland, wage ich zu bezweifeln. Es sei den du hast hier ein entsprechendes Gewerbe angemeldet und hast hier auch die dazu gehörige Steuernummer.
Ich bin nur ein bishen iritiert, du verkaufst mit deine Geschäftspartne die Ware aus England direkt an die Italiener. Geltend machen kannst du nach dem Deutschen Steuerrecht alles was du nach Deutschland importieren tust und was du aus Deutschland exportiren tust. Da die nich von Deutschen Boden erfolgt, denke ich nicht das du hier die Möglichkeit hast bei dem FA geltend zu machen.
Wenn hier ein gelten machen des Steursatzes möglich überhaupt ist dan die Differenz zwischen den beiden Länder Steursatz.

Nicht beim deutschen Finanzamt ! Aber es gibt Firmen, die diese Vorsteuer bei der ausländischen Finanzbehörde für Dich zurück holen. Das kostet eine Gebühr und dauert ziemlich lange, aber es funktioniert. Diese Firma bekommt von Dir dann eine Vollmacht für die dortigen Finanzämter. Leider kann ich Dir keinen Namen einer solchen Firma nennen, da musst Du mal googeln (Vorsteuerrückholung oder ähnlich)

Guten Tag.

Zunächst wäre zu prüfen, ob ein Strecken-, Reihengeschäft oder gar ein Dreiecksgeschäft vorliegt.
Die IHKs haben dazu gute Anleitungen veröffentlicht.

download z.B. unter
http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikation…

Dort finden Sie nicht nur, sehr gut und einfach beschrieben, die denkbaren Geschäftsvorfälle, sondern auch die Antwort(en) zur Frage.

Es sind etliche Details zu prüfen, welche aus Ihrer Anfrage für mich nicht hinreichend ersichtlich sind.

Viel Erfolg.
woho

Hallo Unterwasser,

ja, das ist rechtens, weil Du in Italien keine UST-ID
hast. Diese würdest Du erhalten, wenn Du dort eine
Betriebsstätte unterhalten würdest.

Die 21% mußt Du zahlen, kannst Dir diese aber beim
Finanzamt wiederholen. Das dauert zwar ein klein wenig
Zeit und der Antrag ist auch nicht so ganz einfach,
aber es klappt eigentlich ganz gut.

Gruß

Joachim

Hallo Unterwasser,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen!

Mfg Brendon