MwSt. für Stiftung in der Schweiz

Als USt.-pflichtiger Künstler (kein Gewerbe) habe ich eine Rechnung mit ausgewiesener dt. MwSt. versandt.

Nun erhalte ich die Info der Stiftung, dass ich ohne MwSt. verrechnen solle, hier wäre ihre MwSt. nr…

Wie gehe ich damit um?
Muss ich von meinem Netto trotzdem 19% abziehen oder entbindet mich dies in diesem Falle auch von der MwSt.?

Bin für Hilfe sehr dankbar.

Gruß
Christoph

Kommt darauf an, ob es eine Lieferung, eine Ausfuhrlieferung oder eine Leistung war und falls eine Leistung noch, wo (nach den Bestimmungen des UStG) sie erbracht worden ist.

Was hast du gemacht? Etwas verkauft oder etwas getan? Wo hast du das getan?

Sonst kann man das nicht beantworten.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort…

Ich habe eine Show in der Schweiz gespielt.

Gruß
Christoph

Dann ist der Ort der Leistung in der Schweiz, deutsche Umsatzsteuer fällt nicht an, du brauchst also auch nichts an den deutschen Fiskus abzuführen.

Hi,
und in der Schweiz? Muss er da nicht die Umsatzsteuer abführen?
wo steckt eigentlich Aprilfrisch?

Gruß

vV

Kommt darauf an. Aber ich vermute mal einfach, dass er in der Schweiz unter eine Kleinunternehmerregelung fällt. Aber ich bin nun kein Experte in schweizer Steuerrecht und der Sachverhalt ist auch nicht vollständig…

Seitdem im Mannheimer Norden die SPD den Wahlkreis an die AfD verloren hat schiebt er den Blues…

Vielen Dank…

§ 3a (3) Nr. 3 Bu a UStG-DE: Der Ort der Leistung ist die Schweiz. Die Leistung ist in Deutschland überhaupt nicht steuerbar, also überhaupt nicht Gegenstand der Umsatzsteuer.

Die Schweiz wird es ebenso handhaben und die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen.

Eine Bestimmung, die man als betroffener Unternehmer kennen sollte.

Die Schweizer sind ja praktisch die Erfinder des Reverse Charge.

Nein. Eine Kleinunternehmerschaft endet auch in der Schweiz an der Grenze. Das hat hier also gar nichts zu tun.

Servus,

nur, wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist (z.B. Auftritt auf einer Hochzeit oder sowas). Deswegen hat hier der Leistungsempfänger seine Mehrwertsteuernummer benannt - das ist der Nachweis für seine Unternehmereigenschaft.

Der Leistungsempfänger schuldet die Schweizer Mehrwertsteuer (oh wie schön ist es doch, dieses Wort mal mit Fug und Recht verwenden zu können!) und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Sozusagen wie im wirklichen Leben auch.

Schöne Grüße

MM