MWSt. Heizölrechnung

Hallo,
nehmen wir an, Frau A. bekam die Rechnung von meinem Heizölkauf.

Der Lieferant fordert von Frau A. eine Sicherheitspauschale von 15,00 EURO.
Nun ist Frau A. aufgefallen -auch schon im vergangenen Jahr-, dass die Firma in der Rechnung zunächst einmal den Brutto-Heizöl-Gesamt-Preis aufführt und sofort darunter diese o. a. 15,00 EURO
Sicherheitsbeitrag, dann BEIDE Summen addiert und von dieser
Additions-Summe dann 19 % Mehrwertsteuer dazurechnet.

Nun fragt sich Frau A., ob ist es rechtens ist, von diesen 15,00 EURO
Sicherheitsbeitrag auch ZUSÄTZLICH noch MWSt.zu bezahlen.

Nehmen wir an, Frau A. hat die Firma angerufen, deren Auskunft: Wenn es eine SicherheitsPAUSCHALE ist, dann keine MWSt.
Wenn es ein SicherheitsBEITRAG ist, dann MUSS die MWSt. dazugezahlt
werden.

Wäre DAS so o. k. Wenn NICHT, dann kann Frau A. bitte jemand auch
irgendeinen Link oder Gesetzes-Auszug oder ähnliches zusenden.

Frau A. meint nämlich irgendwo gehört/gelesen zu haben, dass man die
MWSt. NICHT auf diese Sicherheits(gebühr) zahlen muss.

Der Händler schrieb:
Sicherheitsbeitrag ADR
WAS heißt das genau - ADR?

Danke für jede Hilfe.

Grüße
Marie

ADR hat etwas mit Gefahrguttransporten zu tun.

Allerdings kann ich die Frgae nicht beantworten, ich kann mir nicht vorstellen, was da überhaupt berechnet wurde, habe ich noch nie gesehen. Da Du aber zumindest mit dem Gesdanken spielst die 15€ netto zu überweisen, müsstest Du wissen was das ist?

Umsatzsteuerlich ist es jedenfalls so, dass eine Nebenleistung das Schicksal der Hautpleistung teilt. Da vermutlich beides mit der Heizöllieferung zu tun hat, ist beides steuerpflichtig da die Heuptleistung (lieferung von heizöl) umsatzsteuerpflichtig ist.

Gruß

Jörg

Hallo,
danke für die Antwort.

Grüße
Marie

Servus,

ADR heißt deutsch „Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, die international, auch auf Deutsch, verwendete Abkürzung kommt von Accord Européen relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen dieses Abkommens, z.B. betreffend die Qualifikation der Fahrer und die Kontrolle der Fahrzeuge, ist für die Transporteure mit Kosten verbunden.

Heizöllieferanten weisen hier ganz schlicht einen Teil ihrer Kosten, die Bestandteil ihres Preises sind, in mehr oder weniger erfundener Höhe separat aus. Ungefähr so, wie lange Zeit an den Tankstellen die Bäpper auf den Zapfsäulen waren, auf denen stand, welcher Anteil des Benzinpreises als Steuern an den Staat geht (es hätte mich immer interessiert, ob die Tankstellenpächter die Bäpper jedes Jahr neu haben drucken lassen, wenn sie ihren aktuellen ESt-Satz kannten). Oder wie auf Speditionsrechnungen ein „Mautzuschlag“ und auf Luftfrächterrechnungen ein „Kerosinzuschlag“ ausgewiesen wird. Einen Gel-Zuschlag habe ich auf einer Preistafel beim Frisör noch nicht gesehen, und wenn ich um einen Preisnachlass gefragt habe, weil meine dünnen Haare so wenig Wasser halten und kaum gefönt werden müssen, hab ich noch nie einen bekommen.

Es ist Unsinn, hier nach „Pauschale“ oder „Gebühr“ zu differenzieren. Bemessungsgrundlage für die USt ist das, was der Heizölverkäufer von seinem Kunden bekommt. Egal, ob das Tankstutzeneinführgebühr oder Telefonbestellungszulage oder Reifenprofilminderungsumlage oder Trinkgelderhöhungsanteil heißt.

Der Bäcker weist ja auch nicht die anteiligen Grundbesitzabgaben für seinen Laden im Brötchenpreis separat aus und sagt dann, dieser Anteil würde keine USt kosten, weil die Grundbesitzabgaben öffentliche Abgaben sind.

Näheres siehe § 10 Abs 1 UStG.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
danke für die Antwort.
Dafür von mir ein Sternchen.
Leider war der Beitrag ja im anderen Brett gelöscht worden und hierher verschoben worden OHNE Deine tollen Antwort…

Grüße
Marie