MwSt kann gesondert

Bei manchen Autoanzeigen in der Zeitung steht neben den Preisen meist folgender Hinweiss: „MwSt kann gesondert ausgewiesen werden“ Was hat das steuerrechtlich zur folge? Auf solchen REchnungen ist die MwSt doch sowieso schon ausgewiesen.

Danke für die Antworten,

Robert

Hallo Robert,

für Otto Normalbürger ohne Interesse. Ein Unternehmer, der dort kauft, kann den gesonderten Ausweis der Steuer als Vorsteuer geltend machen.

Gruß
André

hi,

das bedeutet, dass der händler den wagen von einem umsatzsteuer-unternehmer gekauft hat und ihn mit umsatzsteuer-ausweis verkaufen kann. wenn der händler den wagen von privat kauft, dann kann er die sogen. differenzbesteuerung wählen, dann ist umsatzsteuer auf der rechnung eben nicht ausweisbar.

mfg vom

showbee

hi,

Hallo Showbee!

das bedeutet, dass der händler den wagen von einem
umsatzsteuer-unternehmer gekauft hat und ihn mit
umsatzsteuer-ausweis verkaufen kann. wenn der händler den
wagen von privat kauft, dann kann er die sogen.
differenzbesteuerung wählen, dann ist umsatzsteuer auf der
rechnung eben nicht ausweisbar.

Aber wenn der PKW Händler einen Wagen verkauft, so verkauft er ihn doch immer mit Ust? Was ich mir vorstellen kann, bei Privatkauf, dass der Händler einen Wagen ohne Ust erwirbt, aber dennoch beim Verkauf die volle Ust auf den Kaufpreis berechnen muss. Bei einen Ust-UN kauft er einen Wagen inkl Ust und schreibt doch aber die Rechnung für den Kunden ebenfalls mit voller Ust auf den Verkaufspreis.
Oder wird bei einem Privatkauf und anschliessenden Verkauf nur der geschaffende Mehrwert durch den Verkauf besteuert?

Vielen Dank dass mir Klarheit verschafft wird,

Robert

hi robert,

nein eben nicht! wiederverkäufer haben ein privileg, wenn sie von nicht-ust-unternehmern waren einkaufen, dann müssen sie nur auf die „marge“ ust bezahlen.

bsp. einkauf von privat für 10.000 EUR (keine ust enthalten), verkauf für 12.000 EUR brutto.
der betrag umsatzsteuer, den der händler an sein finanzamt abführen muss ist nicht 1655,17 EUR (also aus 12.000), sondern nur 275,86 EUR (aus 12000 - 10000 = 2000).

wenn der händler von ust-unternehmer einkauft: einkauf 10.000 + 1.600 EUR USt = 11.600 bruttoeinkauf, verkauf zu 12.000 + 1920 EUR USt = 13.920 EUR bruttoverkauf (hier steht dann: MwSt kann gesondert ausgewiesen werden). er führt dann an das finanzamt 1.920 - 1.600 = 320 EUR ab.

mfg vom

showbee

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Okay,

habe ich verstanden, wusste nicht dass die Regel gilt.

Danke für die gute Antwort,

Robert

man lernt nie aus…

wiederverkäufer haben ein privileg, wenn sie
von nicht-ust-unternehmern waren einkaufen, dann müssen sie
nur auf die „marge“ ust bezahlen.

DAS wusste ich bisher nicht!
ist das nur in bestimmten branchen üblich oder gilt das allgemein?

neugierige grüße von
tinchen

DAS wusste ich bisher nicht!
ist das nur in bestimmten branchen üblich oder gilt das
allgemein?

Das kann im Prinzip jeder Händler anwenden, der Ware von Privat weiterverkauft. Typische Beispiel sind der hier genannte Gebrauchtwagenhandel, aber z.B. auch der Handel mit Antiquitäten.

viele Grüße,

Ralf

ist das nur in bestimmten branchen üblich oder gilt das
allgemein?

Wenn man bei Ebay Sachen in größerem Umfang kauft und verkauft, ist das schon eine gewerbliche Betätigung.

Da solche Transaktionen meist von privat und wieder an privat erfolgen, bietet sich die Differenzbesteuerung an.
Info zur Differenzbesteuerung: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#differenzbeste…

[…]Werbung durch Moderator gelöscht[…]

Gewerbliche Ebay-Vermittler gehen die Sache aber meist anders an:
Sie kassieren vom Verkäufer nur eine Vermittlungs- und Versandprämie.
Die hat denn MwSt drauf, oder (bei Kleingewerblern) auch nicht.
Die Ware geht direkt vom Eigentum des Verkäufers an den Käufer über.

Gruß, Jochen