mal angenommen Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer U hat seinem Kunden eine korrekte Rechung inkl. MwSt geschickt.
Der Kunde will aber um die MwSt auch zu bezahlen eine Bescheinigung vom FA, die belegt, dass der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Das FA meint dazu aber, so etwas gäbe es nicht.
Der Kunde überweist also den Nettobetrag und U kümmert sich erstmal nicht weiter darum.
Nun steht aber die Umsatzsteuererklärung an und die Umsätze werden in Lexware verbucht.
Nun weiss U nicht, was er mit dieser Rechung zu tun hat. Muss U die Umsatzsteuer selbst tragen? D.h. verbucht er die Rechnung als Erlös 19% MwSt. und führt davon dann eben 19% ab? Dann stimmt aber die Rechung ja nicht mit dem überein, was verbucht wird.
Bucht er es einfach als Erlös ohne Steuer? Dann wird das FA vermutlich fragen, warum dort keine Mehrwertsuer bei ist…
Was macht man in einem solchen Fall? Wie bekommt man das hin, dass die Umsatzsteuererklärung möglichst korrekt ist?
Der erhaltene Betrag wird als Bruttowert angenommen.
Wird also ohne Debitorkonten (Forderungen) gebucht, wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst.
Wird mit Debitoren gebucht, wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs die Forderung ausgeglichen, indem der Restbetrag als Skonto oder Erlösminderung erfasst wird.
In jedem Fall wird aus dem erhaltenen Betrag die Umsatzsteuer herausgerechnet.
Der Kunde will aber um die MwSt auch zu bezahlen eine
Bescheinigung vom FA, die belegt, dass der Unternehmer
umsatzsteuerpflichtig ist.
Wahrscheinlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Bin nur Laie, aber gabs da nicht mal was, das der Rechnungsempfänger haftet für die Umsatzsteuer haftet, wenn bezgl. der Umsatzsteuer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt?
Ich kenne das dies zumindest bei einigen Bau- und Reinigungsfirmen die Regel ist, den Auftraggebern diese Bescheinigung vorzulegen.