MwSt nicht bezahlt- wie Rechung verbuchen?

Hallo,

mal angenommen Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer U hat seinem Kunden eine korrekte Rechung inkl. MwSt geschickt.

Der Kunde will aber um die MwSt auch zu bezahlen eine Bescheinigung vom FA, die belegt, dass der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Das FA meint dazu aber, so etwas gäbe es nicht.

Der Kunde überweist also den Nettobetrag und U kümmert sich erstmal nicht weiter darum.
Nun steht aber die Umsatzsteuererklärung an und die Umsätze werden in Lexware verbucht.

Nun weiss U nicht, was er mit dieser Rechung zu tun hat. Muss U die Umsatzsteuer selbst tragen? D.h. verbucht er die Rechnung als Erlös 19% MwSt. und führt davon dann eben 19% ab? Dann stimmt aber die Rechung ja nicht mit dem überein, was verbucht wird.

Bucht er es einfach als Erlös ohne Steuer? Dann wird das FA vermutlich fragen, warum dort keine Mehrwertsuer bei ist…

Was macht man in einem solchen Fall? Wie bekommt man das hin, dass die Umsatzsteuererklärung möglichst korrekt ist?

Vielen lieben Dank!

Servus,

es gibt die USt-Identifikationsnummer, die der Kunde jederzeit in ein paar Minuten überprüfen kann.

Und es gibt die Mitteilung über die Steuernummer, die es seinerzeit zur steuerlichen Erfassung gegeben hat.

Beides sind Nachweise genug zur steuerlichen Erfassung in D.

Schöne Grüße

MM

das löst das Problem aber leider nicht
Hallo Martin,

vielen Dank für die Antwort.

Beides ist mir bekannt, aber es hilft in dem Fall leider nicht.
Der Kunde weigert sich die MwSt zu bezahlen.

Wie also weiter? Wie kann man das so verbuchen, dass es am wenigsten schlimm ist?

Viele Grüße,

yummi

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hi !

Der erhaltene Betrag wird als Bruttowert angenommen.

Wird also ohne Debitorkonten (Forderungen) gebucht, wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst.

Wird mit Debitoren gebucht, wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs die Forderung ausgeglichen, indem der Restbetrag als Skonto oder Erlösminderung erfasst wird.

In jedem Fall wird aus dem erhaltenen Betrag die Umsatzsteuer herausgerechnet.

BARUL76

.

Servus,

wer Geld zu verschenken hat, gewährt dem lieben Kunden in so einem Fall 16% Frechheitsrabatt. Technische Behandlung wie von barul76 beschrieben.

Wer keines zu verschenken hat, sieht zu, daß er seine Forderung beigetrieben kriegt.

Schöne Grüße

MM

danke!
Hallo,

vielen Dank!

Gruss,

yummi

USt-ID im Inland überprüfen
Hallo Martin,

aus eigenem Interesse kurz nachgefragt:

es gibt die USt-Identifikationsnummer, die der Kunde jederzeit
in ein paar Minuten überprüfen kann.

Ich dachte, die Überprüfung ist nur für ausländische USt-IDs möglich… zumindest war das bislang die Info bei der Auskunftsstelle.

Wo kann man eine inländische überprüfen?

Danke
und viele Grüße

Frank

Hallo yummi,

Entweder Beitreibung oder sich damit abfinden.

In jedem Fall diesen Kunden für alle Zeiten aus der Kundenkartei rausschmeißen. Soll der doch schauen, dass er einen anderen Dummen findet.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Der Kunde will aber um die MwSt auch zu bezahlen eine
Bescheinigung vom FA, die belegt, dass der Unternehmer
umsatzsteuerpflichtig ist.

Wahrscheinlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Bin nur Laie, aber gabs da nicht mal was, das der Rechnungsempfänger haftet für die Umsatzsteuer haftet, wenn bezgl. der Umsatzsteuer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt?

Ich kenne das dies zumindest bei einigen Bau- und Reinigungsfirmen die Regel ist, den Auftraggebern diese Bescheinigung vorzulegen.

Gruß
Didi

Servus,

schönen Dank für den Hinweis. Die Abfrage ist tatsächlich auf die ID-Nummern aus anderen Ländern beschränkt.

Schöne Grüße

MM