MwST nur bei Reparatur?

Hallo,
ich habe einen Schaden am Auto den die Versicherung übernimmt, ich lasse mir das Geld auszahlen. Nun meint die Versicherung, das ich die MwST. der Schadenssumme nicht erhalte, dabei war ich mir eigentlich sicher, das ich sie unabhängig von einer Reparatur gezahlt wird.
Weiß jemand näheres dazu?
Vielen Dank schon mal
Sabine

Hallo Sabine,

seit dem 01.08. 2002 wird die Mwst. nur bei tatsächlichem Zahlungsvorgang gezahlt. D. h. für dich, wenn du für die Reperatur Teile/Leistungen ausgibst und die Mwst. ist dort ausgewiesen, dann kannst du diese Rechnungen einreichen und die Mwst. wird erstattet.

Der Grund für diese Regelung ist, das eine Erstattung nur für das erfolgen darf, was auch tatsächlich gezahlt worden ist. Denn wenn du keine Reperatur vornehmen lassen würdest, hättest du doch keine Mwst. bezahlt, oder??

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Hi,

die Versicherung hat recht. Dies ist vor wenigen Jahren neu geregelt worden.

Gruß,
Micha

Darf die Versicherung bei Abrechnug über Kostenvoranschlag die Arbeitsstunden abziehen wenn ich selbst den Schaden repariere?

Hintergrund: Bei meinem 13 Jahren alten Auto ist sind beie Türen eingefahren worden was sich nicht lohnt zu reparieren, würde daher gern das Geld einsacken da das auto recht bald verschrottet wird.

Hi, (das ist eine Anrede)*

die Versicherung darf die Arbeitsstunden nicht abziehen. Wenn allerdings der Wert des Autos (ohne Schaden) geringer ist als der Scha den, muss sie nicht mehr zahlen, als das Auto noch Wert ist.

Gruß, (das ist ein Gruß)*
Micha

*soviel Zeit sollte sein :wink:)