MwSt Regelung bei Kleingewerbe immer optional?

Bei manchen Diskussionen hört es sich so an, dass die Entscheidung, ob man MwSt auswirft oder nicht ausschliesslich vom Einzelnen selbst (innerhalb der vorgegebenen Grenzen) abhängt.
Bei einem Import z.B. aus den USA fiele aber doch neben dem Zoll auch automatisch die MwSt an. Und um die gegenrechnen zu können müsste man doch zwangsläufig auf den Rechnungen die MwSt ausweisen. Oder sehe ich da etwas falsch?

Hallo,

Bei manchen Diskussionen hört es sich so an, dass die
Entscheidung, ob man MwSt auswirft oder nicht ausschliesslich
vom Einzelnen selbst (innerhalb der vorgegebenen Grenzen)
abhängt.

Ja.

Bei einem Import z.B. aus den USA fiele aber doch neben dem
Zoll auch automatisch die MwSt an. Und um die gegenrechnen zu
können müsste man doch zwangsläufig auf den Rechnungen die
MwSt ausweisen. Oder sehe ich da etwas falsch?

Ja. Warum muss man zwangsläufig auf Rechnungen die MwSt ausweisen? Wenn man sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, darf man sogar keine ausweisen. Man kann dann eben gerade „keine MwSt gegenrechnen“.

Beatrix

Es gibt Argumente für und gegen die KU-Regelung:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…

Leztztlich muss man selbst ausrechnen, was für die nächsten ca. 5 Jahre die wirtschaftlichste Variante ist.

Beispiel:
Man kauft für 50€ ein und zahlt 9,50€ Einfuhrumsatzsteuer.
Ist es nun günstiger, das Ding
für 119€ incl. MwSt
oder für 119€ nach KU-Regelung zu verkaufen;
oder für einen Preis zwischendrin.

Da spielt dann noch rein, welcher Preis bei den Kunden durchsetzbar ist,
ob die die USt abziehen können oder nicht;
und ob man selbst gerade Maschinerie für das Gewerbe angeschafft hat.

Gruß JK

Wenn das Unternehmen eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist es ein Kleinunternehmen ($ 19 UStG).

Der Unternehmer ist dann nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen und Vorsteuer zu ziehen. Er hat aber das Wahlrecht, für die Umsatzsteuer zu optieren. Dann sind seine Umsätze umsatzsteuerpflichtig und er kann Vorsteuer ziehen.

Einkauf: 100 €
USt: 19 €

Bei ebay als Auktion verkauft für 160 €. Differenz von 41 € wird versteuert.
Bei ebay als Auktion verkauft für 160 € mit Auswurf der USt in Höhe von 25.55 €. Differenz von 15.45 € wird versteuert.

Obwohl man im 2. Fall die USt gegenrechnen könnte, wäre der erste Fall immer noch günstiger, da der Ertrag höher wäre?
Sehe ich das jetzt richtig?