MWST Rückerst. von Photovotaikanl. versteuern ?

Hallo Experten,

Mr. X kauft eine Photovoltaik Anlage und wählt das Modell in dem er als Gewerbetreibender angesehen wird. Die MWST vom Kaufpreis wird zurück erstattet. So weit so gut.
Jetzt sieht das Finanzamt diesen Betrag (MWST Rückerstattung) aber als Einnahmen an. Er soll dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden und mit versteuert werden.

Ist das richtig ???

Danke

Hallo,

Mr. X kauft eine Photovoltaik Anlage und wählt das Modell in dem er als Gewerbetreibender angesehen wird.

Und man rechnet mit einer EÜR ab?

Die MWST vom Kaufpreis wird zurückerstattet. So weit so gut. Jetzt sieht das Finanzamt diesen Betrag (MWST Rückerstattung) aber als Einnahmen an. Er soll dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden und mit versteuert werden.
Ist das richtig ???

Ja. Die bezahlte USt wurde ja auch als Ausgabe geltend gemacht. Das gleicht sich also aus.
Geht leider bei den Verkaufsgesprächen solcher Anlagen unter. Da wird nur erzählt, dass man sich die USt „wiederholen“ könne und der Käufer soll da schon mal glauben, dass er sich die quasi als persönlichen Gewinn in die Tasche stecken kann.

Grüße

Hallo
ich habe deine Antwort jetzt leider nicht richtig verstanden.
Mr. X hat in 2010 die Anlage gekauft 100€ + 19% MWst. = 119€
Also die 19€ auch als Ausgaben gehabt.
Die 19€ hat er jetzt zurück bekommen. auch im Jahr 2010.
Also -19 + 19€ = 0€

Das FA will jetzt x % von diesen 19€. weil das FA das als Einnahman ansieht. Aber in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung ist der -betrag von 19€ ja auf beiden Seiten zu finden,

Danke für Klärung

Hallo,

wenn eine EÜR gemacht wird,gelten immer Zu- und Abflusszeiträume.

Wenn A 19,-- Vorsteuer an den Lieferanten zahlt, ist das eine Ausgabe.

Jetzt macht A seine USt-Voranmeldung und bekommt diese 19,-- als Erstattung vom Finanzamt wieder: 19,-- sind Einnahme.

Saldo: 0,–

Klar?

Lia

Hallo,

Mr. X hat in 2010 die Anlage gekauft 100€ + 19% MWst. = 119€ Also die 19€ auch als Ausgaben gehabt. Die 19€ hat er jetzt zurück bekommen. auch im Jahr 2010.

Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Hat Mr. X die 19€ jetzt also in 2011 oder wirklich schon in 2010 erstattet bekommen und die sind auch 2010 auf seinem Konto gelandet?
Und das hat sich dann auch in der EÜR so niedergeschlagen? Die 19€ sind also auch in der Summe im Feld 141 des EÜR-Formulars für 2010 enthalten und sind nicht fälschlicherweise in einem anderem Feld gelandet, so dass das FA jetzt diesen Betrag in Feld 141 vermißt? Entsprechend sind die bezahlten 19€ im Feld 185 enthalten? Dann gleicht sich das in der Tat auch für das FA nachvollziehbar aus.

Das FA will jetzt x % von diesen 19€. weil das FA das als Einnahman ansieht.

Na das ist ja auch unstrittig, denke ich mal.

Aber in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung ist der -betrag von 19€ ja auf beiden Seiten zu finden.

Das kann ich jetzt so fiktiv nicht für mich nachvollziehen, dass das FA bei einem laufendem Gewerbe für einzelne Einnahmenposition eine Steuer von x% erheben wollte, da ja die Einkommenssteuer immer vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen erhoben wird und somit auch der %satz von der Höhe dieses Einkommens abhängt. Außerdem gibt es bei einer EÜR keine beiden Seiten. Deshalb nochmal zur Sicherheit die Nachfrage, ob wir von einer EÜR und nicht von Bilanzierung sprechen und die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird.

Vielleicht kann man ganz fiktiv nochmal darstellen, wann welche Beträge tatsächlich geflossen sind und was genau das FA jetzt will.

Grüße

Ja, so habe ich das auch gedacht. War bei einem Bekannten genau so.

Aber bei Mr. X hat das FA die MWST Rückerstattung in der EKSt.Erklärung als zusätzliche Position mitreingenommen und soll nun versteuert werden. Rückfrage beim FA ergab: das muss so sein.

Alle Beträge und Zahlungen usw. betreffen 2010.

alles in 2010
Hallo
alle Gelder sind in 2010 geflossen.
Es wurde keine EÜR gemacht. Beträge laut FA zu klein.
Es wurde eine Einnahmen/Ausgaben Aufstellung gemacht (gem. Anweisung von FA). Incl. Afa-Beträge, Versicherung usw ergab sich ein kleiner Gewinn. Den Mr. X natürlich gerne versteuern möchte. Aber nur den Betrag! Das FA hat in der EKst.Erklärung als zusätzliche Position die MWst-Rückerstattung mit reingenommen und zu den Einkünften addiert. (Aber nicht berücksichtigt, dass der Betrag ja auch als Ausgabe auch da ist.) Bei Freund von Mr. X war dies auch nicht so. Und in Photvoltaik-Foren ist dieses Problem noch nie irgenwo aufgetaucht. Ich denke das FA liegt falsch, aber Rückfrage ergab: das muss so sein.

Umsatzsteuer bei EÜR
Hi,

Es wurde keine EÜR gemacht. Beträge laut FA zu klein.
Es wurde eine Einnahmen/Ausgaben Aufstellung gemacht (gem.
Anweisung von FA).

EÜR bedeitet Einnahmen-Überschuss-Rechnung und das ist exakt eine Aufstellung Einnahmen abzüglich Ausgaben, also dasselbe. Ich gehe davon aus, dass auf das amtliche Formular EÜR verzichtet wurde. Das führt aber zu keiner Änderung der Höhe des Gewinns. Für diese Einnahmen und Ausgaben gilt das Zu- und Abflussprinzip § 11 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

Die Umsatzsteuer, die bei der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend gemacht wird, ist auch Betriebsausgabe bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9b.html

Abgeschrieben wird nur der Nettobetrag der Anschaffung. Die dazugehörige Umsatzsteuer ist gleich Betriebsausgabe.

Wird aufgrund der Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer erstattet, gehört dies zu den Betriebseinnahmen, da ein Zufluss vorliegt.

Sind beide Vorgänge in 2010, heben sie sich gegenseitig auf.

Schöne Grüße
C.

Incl. Afa-Beträge, Versicherung usw ergab

sich ein kleiner Gewinn. Den Mr. X natürlich gerne versteuern
möchte. Aber nur den Betrag! Das FA hat in der EKst.Erklärung
als zusätzliche Position die MWst-Rückerstattung mit
reingenommen und zu den Einkünften addiert. (Aber nicht
berücksichtigt, dass der Betrag ja auch als Ausgabe auch da
ist.) Bei Freund von Mr. X war dies auch nicht so. Und in
Photvoltaik-Foren ist dieses Problem noch nie irgenwo
aufgetaucht. Ich denke das FA liegt falsch, aber Rückfrage
ergab: das muss so sein.

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Hallo,

alle Gelder sind in 2010 geflossen.

O.K.

Es wurde keine EÜR gemacht. Beträge laut FA zu klein. Es wurde eine Einnahmen/Ausgaben Aufstellung gemacht (gem. Anweisung von FA). Incl. Afa-Beträge, Versicherung usw ergab sich ein kleiner Gewinn.
Den Mr. X natürlich gerne versteuern möchte. Aber nur den Betrag! Das FA hat in der EKst.Erklärung als zusätzliche Position die MWst-Rückerstattung mit reingenommen und zu den Einkünften addiert.

Also stand das in der Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung, die Mr. X beim FA eingereicht hat, nicht als Einnahme drin? Denn sonst könnte es ja nicht zusätzlich addiert werden. Das wäre dann klar ein Fehler.

(Aber nicht berücksichtigt, dass der Betrag ja auch als Ausgabe auch da ist.)

Obwohl Mr. X die als Ausgabe erfasst hat und das auch so aus der E/A hervorgeht?

Bei Freund von Mr. X war dies auch nicht so. Und in Photvoltaik-Foren ist dieses Problem noch nie irgenwo aufgetaucht. Ich denke das FA liegt falsch, aber Rückfrage ergab: das muss so sein.

Naja, manchmal erklären die einem das auch, hängt aber wohl schon mal von der Tagesform und anderen Einflüssen ab.
Also noch mal so als Beispiel die E/A-Aufstellung stark vereinfacht. Ich lasse mal alles andere als die Anlage weg und gehe von 100€ Erträgen plus USt aus, die man vom Stromabnehmer bekommen hat.
Die Anlage hat 1.000€ + 190€ USt gekostet. Davon tauchen die 190€ USt als Ausgabe auf. Dann noch die AfA der Anlage. Wie lang ist die Nutzungsdauer? Keine Ahnung, sagen wir mal 20 Jahre, also 50€ pro Jahr. Dann noch die USt-Voranmeldung gemacht und die 190€ vom FA erstattet bekommen. Dann noch die 100€ für den Strom und die 19 USt, die darauf entfallen aber in 2010 nicht mehr ans FA abgeführt wurden. Dann sollte das so aussehen:

  • 190€ (Vorsteuer)
  • 50€ (AfA)
  • 190€ (USt-Erstattung durch FA)
  • 100€ (Betriebseinnahme Stromverkauf)
    + 19€ (vereinnahmte USt auf den Strom)
    = 69€ Gewinn

So in etwa sollte ja die E/A aussehen. Oder in welchem Punkt war sie anders?

Grüße

genau so hat sie ausgesehen.
Das FA will jetzt die 69,- und die 190€ (Ust Erstattung)besteuern.
Bescheid liegt vor. und tel. Aussage war, dass das korrekt so sei.
Deshalb ist Mr. X verunsichert.

Hallom

genau so hat sie ausgesehen. Das FA will jetzt die 69,- und die 190€ (Ust Erstattung) besteuern. Bescheid liegt vor. und tel. Aussage war, dass das korrekt so sei. Deshalb ist Mr. X verunsichert.

Na da muss dann Mr. X entweder nochmal nachfragen, warum einmal der Gewinn, der bereits die Erstattung enthält, und dann nochmal die Erstattung versteuert werden soll oder gleich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen bzw. einen Antrag auf schlichte Änderung dieses einen strittigen Punktes abgeben. Beides muss innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheides erfolgen.

Grüße

Na da muss dann Mr. X entweder nochmal nachfragen, warum
einmal der Gewinn, der bereits die Erstattung enthält, und
dann nochmal die Erstattung versteuert werden soll

Oft hilft das direkte persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter und das gemeinsame auf-das-Abrechnungsblatt-schauen.
Am Telefon gibt es zu viele Chancen für Missverständnisse.

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen bzw. einen Antrag
auf schlichte Änderung dieses einen strittigen Punktes
abgeben. Beides muss innerhalb der Einspruchsfrist von einem
Monat ab Bekanntgabe des Bescheides erfolgen.

Das wäre dann der nächste Schritt.

Grüße JK