Hallo,
alle Gelder sind in 2010 geflossen.
O.K.
Es wurde keine EÜR gemacht. Beträge laut FA zu klein. Es wurde eine Einnahmen/Ausgaben Aufstellung gemacht (gem. Anweisung von FA). Incl. Afa-Beträge, Versicherung usw ergab sich ein kleiner Gewinn.
Den Mr. X natürlich gerne versteuern möchte. Aber nur den Betrag! Das FA hat in der EKst.Erklärung als zusätzliche Position die MWst-Rückerstattung mit reingenommen und zu den Einkünften addiert.
Also stand das in der Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung, die Mr. X beim FA eingereicht hat, nicht als Einnahme drin? Denn sonst könnte es ja nicht zusätzlich addiert werden. Das wäre dann klar ein Fehler.
(Aber nicht berücksichtigt, dass der Betrag ja auch als Ausgabe auch da ist.)
Obwohl Mr. X die als Ausgabe erfasst hat und das auch so aus der E/A hervorgeht?
Bei Freund von Mr. X war dies auch nicht so. Und in Photvoltaik-Foren ist dieses Problem noch nie irgenwo aufgetaucht. Ich denke das FA liegt falsch, aber Rückfrage ergab: das muss so sein.
Naja, manchmal erklären die einem das auch, hängt aber wohl schon mal von der Tagesform und anderen Einflüssen ab.
Also noch mal so als Beispiel die E/A-Aufstellung stark vereinfacht. Ich lasse mal alles andere als die Anlage weg und gehe von 100€ Erträgen plus USt aus, die man vom Stromabnehmer bekommen hat.
Die Anlage hat 1.000€ + 190€ USt gekostet. Davon tauchen die 190€ USt als Ausgabe auf. Dann noch die AfA der Anlage. Wie lang ist die Nutzungsdauer? Keine Ahnung, sagen wir mal 20 Jahre, also 50€ pro Jahr. Dann noch die USt-Voranmeldung gemacht und die 190€ vom FA erstattet bekommen. Dann noch die 100€ für den Strom und die 19 USt, die darauf entfallen aber in 2010 nicht mehr ans FA abgeführt wurden. Dann sollte das so aussehen:
- 190€ (Vorsteuer)
- 50€ (AfA)
- 190€ (USt-Erstattung durch FA)
- 100€ (Betriebseinnahme Stromverkauf)
+ 19€ (vereinnahmte USt auf den Strom)
= 69€ Gewinn
So in etwa sollte ja die E/A aussehen. Oder in welchem Punkt war sie anders?
Grüße